- Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 wird beschlossen.
- Der Überschuss
des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von
13.897.105,39 Euro wird in Höhe von 3.204.810,92 Euro zum Ausgleich des
Fehlbetrages im außerordentlichen Haushalt verwendet. Der Restbetrag in
Höhe von 10.692.294,47 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses zugeführt. - Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt.
Sachverhalt
Der
Jahresabschluss 2020 wurde im Mai 2022 dem Fachbereich Rechnungsprüfung
vorgelegt.
Die Ergebnisrechnung 2020 schließt insgesamt mit einem
Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 13.897.105,39 Euro sowie
einem außerordentlichen Fehlbetrag in Höhe von 3.204.810,92 Euro.
Hieraus
errechnet sich ein Gesamtüberschuss in
Höhe von 10.692.294,47 Euro.
In
der Finanzrechnung beträgt der Saldo aus den zahlungswirksamen Vorgängen der
laufenden Verwaltungstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit
1.769.661,66 Euro.
Zur
Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von
26.308.878,78 Euro erhielt der Landkreis im Jahr 2020 Zuwendungen in Höhe von
15.162.362,30 Euro. Es mussten keine Kredite aufgenommen werden. Die investive
Verschuldung sank um 4.906.986,47 Euro auf 44.223.568,74 Euro Ende 2020.
Die
Liquidität stieg um 2.712.794,92 Euro auf 16.914.656,80 Euro.
Die
Bilanzsumme erhöhte sich um 12.752.110,77 Euro auf 293.866.057,70 Euro.
Die
Dokumentation ist als Anlage beigefügt.
Im Zeitraum von Mai 2022 bis November 2022 wurde der
Jahresabschluss vom Fachbereich Rechnungsprüfung geprüft.
Die Ergebnisse der Prüfung sind in dem beigefügten
Prüfungsbericht zusammen-gefasst.
Darin sind 7 Hinweise sowie eine Bemerkung enthalten.
Die Hinweise werden in der Diskussion mit dem
Fachbereich Rechnungsprüfung aufgegriffen.
Zu der Bemerkung ist gem. § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG
eine Stellungnahme
gegenüber dem Kreistag abzugeben:
Das
Rechnungsprüfungsamt weist zu Recht auf den Medienbruch hin. Tatsächlich ist
schon seit längerem beabsichtigt, den Bediensteten auch für die Anträge auf
Erstattung von Reisekosten einen entsprechenden Workflow in einem sog.
Mitarbeiterportal in der Fachanwendung LOGA zur Verfügung zu stellen. Dazu sind
jedoch verschiedene Voraussetzungen nötig bzw. Vorprojekte zu realisieren.
Hierzu gehörte u.a. die 2021 erfolgte Umstellung auf den LOGA Stellenplan.
Zur
Bewältigung der Corona-Pandemie waren im FB Personal in den vergangenen beiden
Jahren erhebliche personelle Ressourcen gebunden, was dazu geführt hat, dass
die Realisierung der geplanten Digitalisierungsprojekte im Personalbereich zurückgestellt
werden mussten.
Die Projekte wurden in
diesem Jahr wieder aufgenommen. Die Umsetzung des o.g. Workflows ist für
2023/2024 geplant.
Anlagen:
·
Jahresabschluss
2020
·
Schlussbericht
über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020