Betreff
Jahresabschluss 2020 - Entlastung des Landrates
Vorlage
2022/233
Aktenzeichen
131-20 20 32
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 wird beschlossen.
  2. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von
    13.897.105,39 Euro wird in Höhe von 3.204.810,92 Euro zum Ausgleich des
    Fehlbetrages im außerordentlichen Haushalt verwendet. Der Restbetrag in
    Höhe von 10.692.294,47 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des
    ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
  3. Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt.

 


Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2020 wurde im Mai 2022 dem Fachbereich Rechnungsprüfung vorgelegt.

 

Die Ergebnisrechnung 2020 schließt insgesamt mit einem Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 13.897.105,39 Euro sowie einem außerordentlichen Fehlbetrag in Höhe von 3.204.810,92 Euro.

 

Hieraus errechnet sich ein Gesamtüberschuss in Höhe von 10.692.294,47 Euro.

 

In der Finanzrechnung beträgt der Saldo aus den zahlungswirksamen Vorgängen der laufenden Verwaltungstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 1.769.661,66 Euro.

 

Zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 26.308.878,78 Euro erhielt der Landkreis im Jahr 2020 Zuwendungen in Höhe von 15.162.362,30 Euro. Es mussten keine Kredite aufgenommen werden. Die investive Verschuldung sank um 4.906.986,47 Euro auf 44.223.568,74 Euro Ende 2020.

 

Die Liquidität stieg um 2.712.794,92 Euro auf 16.914.656,80 Euro.

 

Die Bilanzsumme erhöhte sich um 12.752.110,77 Euro auf 293.866.057,70 Euro.

 

Die Dokumentation ist als Anlage beigefügt.

 

Im Zeitraum von Mai 2022 bis November 2022 wurde der Jahresabschluss vom Fachbereich Rechnungsprüfung geprüft.

Die Ergebnisse der Prüfung sind in dem beigefügten Prüfungsbericht zusammen-gefasst.

Darin sind 7 Hinweise sowie eine Bemerkung enthalten.

Die Hinweise werden in der Diskussion mit dem Fachbereich Rechnungsprüfung aufgegriffen.

Zu der Bemerkung ist gem. § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG eine Stellungnahme
gegenüber dem Kreistag abzugeben:

Das Rechnungsprüfungsamt weist zu Recht auf den Medienbruch hin. Tatsächlich ist schon seit längerem beabsichtigt, den Bediensteten auch für die Anträge auf Erstattung von Reisekosten einen entsprechenden Workflow in einem sog. Mitarbeiterportal in der Fachanwendung LOGA zur Verfügung zu stellen. Dazu sind jedoch verschiedene Voraussetzungen nötig bzw. Vorprojekte zu realisieren. Hierzu gehörte u.a. die 2021 erfolgte Umstellung auf den LOGA Stellenplan.


Zur Bewältigung der Corona-Pandemie waren im FB Personal in den vergangenen beiden Jahren erhebliche personelle Ressourcen gebunden, was dazu geführt hat, dass die Realisierung der geplanten Digitalisierungsprojekte im Personalbereich zurückgestellt werden mussten.

Die Projekte wurden in diesem Jahr wieder aufgenommen. Die Umsetzung des o.g. Workflows ist für 2023/2024 geplant.


Anlagen:

 

·         Jahresabschluss 2020

·         Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020