Betreff
Hauptsatzung des Landkreises Nienburg/Weser
Vorlage
2022/235
Art
Beschlussvorlage

Die Hauptsatzung des Landkreises Nienburg/Weser wird beschlossen.


Sachverhalt

Durch den Wegfall des IGS-Bauausschusses entfällt in der Hauptsatzung § 5 Ausschüsse nach § 76 Abs. 3 NKomVG, mit dem die Zuständigkeit des Kreisausschusses für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Errichtung des Neubaus der IGS Nienburg auf den IGS-Bauausschuss übertragen wurde.

 

Durch den Wegfall erhalten alle folgenden Paragrafen eine neue Nummerierung.

 

Mit Drucksache 2022/196 hat der Kreisausschuss einstimmig beschlossen, die Sitzungen des Kreistages für zunächst ein Jahr live ins Internet zu übertragen (sog. Livestreaming).

 

In diesem Zusammenhang sollen der Hauptsatzung zwei Paragraphen hinzugefügt werden.

 

Der neue § 12 „Medienöffentlichkeit“ entspricht der Musterhauptsatzung des Niedersächsischen Landkreistages und regelt Bild- und Tonaufnahmen zum Zwecke der Berichterstattung generell.

 

Der neue § 13 „Livestreaming von Sitzungen“ umfasst die speziellen Regelungen hinsichtlich des Livestreamings.

 

Zudem wird § 8 Absatz 2 „Vertretung der Landrätin/des Landrats“ an die aktuellen Gegebenheiten angepasst und es wird geregelt, dass im Falle der Verhinderung der Ersten Kreisrätin oder des Ersten Kreisrates die allgemeine Vertretung der Landrätin/des Landrats von der Leitung des Dezernates II wahrgenommen wird.

 

Die übrigen Änderungen in den §§ 5, 7, 8 und 10 tragen der genderkonformen Schreibweise Rechnung.

 

Aufgrund der umfassenden Überarbeitung schlägt die Verwaltung vor, die Hauptsatzung in Gänze neu zu beschließen.