Die Hauptsatzung des Landkreises Nienburg/Weser
wird beschlossen.
Sachverhalt
Durch den Wegfall des
IGS-Bauausschusses entfällt in der Hauptsatzung § 5 Ausschüsse nach § 76 Abs. 3
NKomVG, mit dem die Zuständigkeit des Kreisausschusses für Angelegenheiten im
Zusammenhang mit der Errichtung des Neubaus der IGS Nienburg auf den
IGS-Bauausschuss übertragen wurde.
Durch den Wegfall erhalten
alle folgenden Paragrafen eine neue Nummerierung.
Mit Drucksache 2022/196 hat
der Kreisausschuss einstimmig beschlossen, die Sitzungen des Kreistages für
zunächst ein Jahr live ins Internet zu übertragen (sog. Livestreaming).
In diesem Zusammenhang sollen
der Hauptsatzung zwei Paragraphen hinzugefügt werden.
Der neue § 12
„Medienöffentlichkeit“ entspricht der Musterhauptsatzung des Niedersächsischen
Landkreistages und regelt Bild- und Tonaufnahmen zum Zwecke der
Berichterstattung generell.
Der neue § 13 „Livestreaming
von Sitzungen“ umfasst die speziellen Regelungen hinsichtlich des
Livestreamings.
Zudem wird § 8 Absatz 2 „Vertretung
der Landrätin/des Landrats“ an die aktuellen Gegebenheiten angepasst und es
wird geregelt, dass im Falle der Verhinderung der Ersten Kreisrätin oder des
Ersten Kreisrates die allgemeine Vertretung der Landrätin/des Landrats von der Leitung
des Dezernates II wahrgenommen wird.
Die übrigen Änderungen in den
§§ 5, 7, 8 und 10 tragen der genderkonformen Schreibweise Rechnung.
Aufgrund der umfassenden
Überarbeitung schlägt die Verwaltung vor, die Hauptsatzung in Gänze neu zu
beschließen.