Der
Kreisausschuss ermächtigt im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 NKomVG die
Verwaltung, die vorgeschlagenen Beschaffungen kurzfristig vorzunehmen.
Der
damit verbundenen überplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt. Die Deckung für die
Aufwendungen in Höhe von 15.000 € erfolgt aus der allgemeinen Deckungsreserve.
Für
die Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 110.000 € erfolgt die Deckung
aus Minderauszahlungen für den Ausbau von Kindertageseinrichtungen.
Sachverhalt
Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen hat sich in
seiner Sitzung am 16.11.2022 mit der Angelegenheit befasst und einstimmig den
umseitig genannten Beschlussvorschlag empfohlen.
Zur Stärkung des Katastrophenschutzes und Vorbereitung auf
einen großflächigen, lang andauernden Stromausfall ist es erforderlich, die
vorgeschlagenen Maßnahmen sofort umzusetzen. Da im Haushalt 2022 hierfür keine
Mittel zur Verfügung stehen, kann mit den Beschaffungen erst nach dem zu
fassenden Beschluss begonnen werden.