Betreff
Annahme einer Zuwendung durch den Kreistag
Vorlage
2022/240
Aktenzeichen
13.1-20 22 25
Art
Beschlussvorlage
Der Annahme der Zuwendung der Bollmanns Stiftung wird zugestimmt.
Sachverhalt
Der Landkreis Nienburg/Weser
kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen einwerben und annehmen
(§ 111 Abs. 7 NKomVG).
Bei Beträgen oder Werten über
2.000 € entscheidet der Kreistag.
Die Bollmanns Stiftung
spendet dem Fachbereich Bildung für den Schulsanitätsdienst an verschiedenen
Schulen insgesamt 1.621,83 Euro und dem Bildungsbüro für das Projekt „Ausbildung
Digitallots:innen“ 5.000 Euro.