Betreff
Annahme einer Zuwendung durch den Kreistag
Vorlage
2022/240
Aktenzeichen
13.1-20 22 25
Art
Beschlussvorlage

Der Annahme der Zuwendung der Bollmanns Stiftung wird zugestimmt.


Sachverhalt

Der Landkreis Nienburg/Weser kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen

(§ 111 Abs. 7 NKomVG).

 

Bei Beträgen oder Werten über 2.000 € entscheidet der Kreistag.

 

Die Bollmanns Stiftung spendet dem Fachbereich Bildung für den Schulsanitätsdienst an verschiedenen Schulen insgesamt 1.621,83 Euro und dem Bildungsbüro für das Projekt „Ausbildung Digitallots:innen“ 5.000 Euro.