Betreff
Klimabilanz der organischen Böden und Moore; hier: Vorstellung der Ergebnisse
Vorlage
2023/022
Aktenzeichen
55
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Landschaftspflege, Natur und Umwelt vom 30.11.2023 stellte Baurätin Schnorr die Methodik zur Erstellung der Klimabilanzen von Moorstandorten vor.

Die Methodik wurde angewendet, um die Treibhausgasemissionen für den IST-Zustand der Moorböden im Landkreis Nienburg zu ermitteln.

Als Gebietskulisse wurden die Böden mit Priorität oder Bedeutung für den Moor- und Klimaschutz, wie sie im Landschaftsrahmenplan erfasst sind, betrachtet. Die Flächengröße dieser Gebietskulisse betrug knapp 17.000 ha. Die auf diesen Böden vorkommenden Biotoptypen wurden einer der Nutzungs-/Bewuchskategorien aus Tabelle 1 zugeordnet. Je nachdem, ob es sich um Hochmoor- oder Niedermoor/Moorgley-Standorte handelte, wurden den Teilflächen die entsprechenden Emissionsfaktoren zugeordnet. Durch Multiplikation der Teilflächengrößen mit den zugehörigen Emissionsfaktoren ergaben sich jährliche Emissionswerte in t CO2-Äquivalenten.

Für den Landkreis Nienburg liegt die Gesamtemission aus Moorböden mit Priorität oder Bedeutung für den Moor- und Klimaschutz rein rechnerisch überschlägig bei 271.487 t CO2-Äquivalenten pro Jahr.

Um diesen Wert besser greifbar zu machen, sind im Folgenden Beispiele für Aktivitäten aufgezeigt, die jeweils eine Tonne CO2 erzeugen:

 

 

Quelle: https://www.tagesschau.de/multimedia/bilder/grafik-co2-101.html, 04.05.2019

Tabelle 1: Treibhausgasemissionen nach Boden-/Moortyp und Nutzungs-/Bewuchs-Kategorie in t CO2-Äquivalente/ha/a (Anlage 2 der Richtlinie „Klimaschutz durch Moorentwicklung“, Erl. d. MU v. 16.07.2015)

 

Anlage 1 enthält eine flächenhafte Darstellung der unterschiedlichen Moorböden, Nutzungs-/Bewuchskategorien und Emissionsfaktoren. Die zugehörigen Flächengrößen und Emissionswerte sind in Anlage 2 tabellarisch aufgeführt.   


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Flächenhafte Darstellung der Moorböden, Nutzungs-/Bewuchskategorien

                und Emissionsfaktoren

 

Anlage 2: Tabellarische Übersicht über Flächengrößen und Emissionswerte