Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt den Zwischenbericht des
Fachdienstes Naturschutz zum Projekt „Kontrolle und Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen“
für die aktuell laufende Projektlaufzeit zur Kenntnis.
Der
Fortsetzung des Projektes für den Zeitraum
2024 - 2027 wird mit folgenden Projektdaten zugestimmt:
Projektaufwand
von 16.000 €/a auf dem Konto 55411.429101;
zusätzlicher
Gebührenertrag von 8.000 €/a auf dem Konto 55411.331100
Sachverhalt:
Insgesamt gesehen ist die Umsetzungsrate von Kompensationsmaßnahmen über
den Gesamtzeitraum von mittlerweile über 40 Jahren, in denen die
Eingriffsregelung in Niedersachsen gesetzlich vorgeschrieben ist, weiterhin
mangelhaft. Die
aufgrund der Eingriffsregelung in Genehmigungs-, Planfeststellungs- oder
Bauleitplanverfahren festgesetzten Kompensationsmaßnahmen kommen häufig nicht,
verspätet oder nicht vollumfänglich zur Umsetzung.
Diesen
Umstand bemängeln u. a. Naturschutzverbände und fordern die Unteren Naturschutzbehörden
(UNB) auf, für die Umsetzung der Kompensationsverpflichtungen zu sorgen.
Hinweise und Nachfragen auch durch Bürger:innen haben sich erhöht seit gemäß §
17 (6) BNatSchG ein auf der Homepage des Landkreises einsehbares
Kompensationsverzeichnis (Geoportal) zu führen ist. In die Formulierung von entsprechenden
Genehmigungsauflagen und Festsetzungen wird viel Energie investiert, die jedoch
verpufft, wenn sie in der Praxis häufig ignoriert werden.
Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt hatte 2019 die
Laufzeitverlängerung des seit 2012 laufenden Projektes „Kontrolle und
Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen“ erst einmal bis Ende 2023 beschlossen.
Damit sollte für eine konsequentere Gleichstellung aller
Eingriffsverursacher im Kreisgebiet gesorgt und eine vermeintliche
„Schlechterstellung“ der genehmigungskonform handelnden Personen vermieden
werden. Näheres s. Beschlussvorlage 2019/193.
Zwischenbericht und Auswertung für die Jahre 2021 und 2022
Trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie
auch auf die Arbeit in der Unteren Naturschutzbehörde konnten in 2020, 2021 und
2022 die Zielzahlen von mindestens 170 Kompensationskontrollen
pro Jahr erreicht werden.
2021 kam zu den Ortskontrollen durch die Unterstützung
zweier studentischer Praktikantinnen eine Vielzahl an Luftbildkontrollen hinzu.
Diese dienten in der Hauptsache zur Kontrolle bereits länger bestehender
Kompensationsverpflichtungen z.B. aus Flurbereinigungsverfahren.
Luftbildrecherchen eignen sich insbesondere zur Kontrolle älterer
Anpflanzungsmaßnahmen, da diese in den regelmäßig (etwa alle drei Jahre)
aktualisierten digitalen Orthophotos in der Regel gut zu erkennen sind.
Darin liegt auch die Beschränkung dieser Art
der Kontrolle. Sehr effizient am Schreibtisch zu erledigen, können doch nicht
für jede Maßnahmenart aussagekräftige Ergebnisse erzeugt werden. Ungeeignet ist
diese Art der Kontrolle für frisch gepflanzte Gehölze oder für eine extensive
Grünlandnutzung. Aus den Luftbildkontrollen ergaben sich auch Hinweise auf
nochmal vor Ort zu besichtigende Maßnahmen, deren Erfolg aus dem Luftbild nicht
hinreichend gut zu beurteilen war. Diese Kontrollen erfolgen sukzessive auch im
Rahmen dieses Projektes.
Der Anteil
der gar nicht umgesetzten Kompensationsmaßnahmen hat sich in den vergangenen
Jahren kontinuierlich verringert. Dies wird bereits eine Folge der vermehrten
Kontrollen sein, da mitunter dieselben Akteure als Eingriffsverursacher
auftreten und bei diesen ein „Lerneffekt“ einsetzt und sich allgemein „herumgesprochen“
hat, dass man sich seiner Verpflichtung zur Umsetzung von
Kompensationsmaßnahmen im Landkreis Nienburg nur schwer entziehen kann.
Wiederkehrend
besteht dabei Kontakt zu Gemeinden, Betreibern z.B. von Windenergieanlagen aber
auch zu größeren Betrieben (v.a. aus der Landwirtschaft), die durch
fortschreitende Erweiterung ihrer baulichen Anlagen immer wieder mit dem
Erfordernis der Kompensation und auch der konsequenten wiederholten Kontrolle
konfrontiert werden.
Die
Verringerung des Defizits spiegelt sich in der untenstehenden Grafik zwar nicht
wider. Das ist aber den vielen Luftbildkontrollen in 2021 geschuldet, die sich
auf ältere Maßnahmen hauptsächlich im Rahmen der Flurbereinigung beziehen.
Unter dem
Punkt „keine Angaben“ zum Umsetzungsgrad sind dabei die Maßnahmen enthalten,
die einer Ortsbesichtigung bedürfen und zu deren Umsetzungsstand aus dem
Luftbild heraus keine genaue Aussage getroffen werden kann.
Der Zustand
der durchgeführten Maßnahmen war 2022 ähnlich wie in den vergangenen Jahren:
Von den
umgesetzten Kompensationsmaßnahmen konnten 2022 immerhin wieder über die Hälfte
ohne Nachforderungen abgenommen werden. Wenn die Maßnahme von den Zielen
abweicht, kann es sein, dass mit der Fläche auch in dem Zustand, in dem sie
sich zum Zeitpunkt der Kontrolle befindet, in gleichem Maße eine ökologische
Aufwertung erzielt werden und damit das Kompensationsziel erreicht werden kann.
In dem
Falle würde i.d.R. das Maßnahmenziel angepasst, aber keine Mängelbehebung
gefordert. In deutlich über einem Drittel der Fälle waren allerdings leichte
oder stärkere Mängel zu beklagen, die zu Nachforderungen an die
Kompensationspflichtigen führten.
Besonders
die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Bauleitplanung steht aktuell im Fokus
der Kompensationskontrollen. Dieses ist allerdings nur in Zusammenarbeit mit
den jeweiligen Gemeinden, in deren Zuständigkeit die verbindliche Bauleitplanung
liegt, zu beheben.
In vielen
Fällen wurde auch bereits Kontakt unterstützend aber auch fordernd mit den
zuständigen Stellen aufgenommen, um die Umsetzung voran zu treiben. Einzelne
Kommunen haben für den Bereich der Umsetzung von Kompensationsverpflichtungen
personell bereits nachgesteuert.
Für das
Projekt sind zurzeit jährlich Mittel in Höhe von 15.000 € eingestellt, von
denen 7.500 € über die erhobenen Verwaltungsgebühren letztlich von den
Kompensationsverpflichteten getragen werden. Für den laufenden Projektzeitraum
wurden bisher 22.488,91 € Einnahmen (Soll: 22.500 €) generiert.
Fazit:
Regelmäßige Kontrollen der in Genehmigungsverfahren und in der
Bauleitplanung festgesetzten Kompensationsmaßnahmen bilden einen wichtigen
Baustein zur Erfüllung der naturschutzfachlichen und –rechtlichen Aufgaben der
Unteren Naturschutzbehörde. Ohne Kontrollen und Einforderung der Umsetzung
dieser Maßnahmen werden diese vielfach nicht oder nur teilweise umgesetzt.
Durch die zu erwartenden Mehrbelastungen auf den regulären Arbeitsplätzen
durch die Umsetzung der Energiewende (Windenergie, Photovoltaik) sowie die
Sicherung des Biotopverbundes (Der Nds. Weg), der auch an manchen Stellen durch
zielgerichtet platzierte Kompensationsmaßnahmen erfolgen kann, hat die
Fortführung des Projektes mit Stunden, die gezielt für die Kontrolle der
festgesetzten Kompensationsmaßnahmen eingesetzt werden können, nichts an
Wichtigkeit verloren.
Im Gegenteil, bei einem jährlich um ca. 180 Datensätze wachsenden Bestand
an Maßnahmen im Kompensationsverzeichnis betreffen die Maßnahmen eine nicht unbeträchtliche
Fläche. Sollten Kontrollen mangels verfügbarer Personalstunden nicht
durchgeführt werden können, ergäbe sich daraus eine deutliche Verringerung der
ökologischen Wertigkeit in der Fläche, da die Eingriffe im Gegensatz zu den Kompensationsmaßnahmen
in der Regel zuverlässig umgesetzt werden und sich damit der Status quo von
Naturhaushalt und Landschaftsbild stetig verschlechtern würde.
Wichtig ist, dass
der begonnene Weg weiter beschritten und der Druck hoch gehalten wird, auch um
mittelfristig eine Gleichbehandlung von Kompensationsverpflichteten zu
erreichen.
Dass die Organisation der Kompensationskontrollen im
Rahmen eines gesonderten Projekts ein Erfolg ist, lässt sich auch an dem
Interesse der Kolleginnen und Kollegen anderer Naturschutzbehörden ablesen. Das
Modell ist in einigen Landkreisen kopiert und im Informationsdienst Naturschutz
Niedersachsen veröffentlicht worden (vgl. Drucksache 2018/154).
Das Projekt soll
weiterhin nicht durch eine starre Aufstockung im Stellenplan, sondern
ausschließlich über die hier beantragten Projektgelder durch flexible Vereinbarungen
mit Teilzeitkräften zur Stundenaufstockung (in der Summe ca. 0,2 Stellenanteile/a)
umgesetzt werden. Dieses hat sich in den letzten Jahren sehr bewährt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Der
Beschluss hat finanzielle Auswirkungen.
Es
entstehen Kosten i. H. v. 16.000,00 €/a für 2024-27 bei Weiterführung des Projektes
im bisherigen Umfang. Die Mittel sind im Konto 55411.429101 „Kontrolle und
Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen“ eingeplant. Dem Aufwand können
zusätzliche Erträge in Höhe von 8.000,00 €/a im Konto 55411.331100 „Verwaltungsgebühren“
zugeordnet werden.
Anlagen:
Keine.