Betreff
Fortsetzung des Projektes "Kontrolle und Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen" nach Naturschutzrecht und Baugesetzbuch für die Jahre 2024 - 2027
Vorlage
2023/025
Aktenzeichen
554
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt den Zwischenbericht des Fachdienstes Naturschutz zum Projekt „Kontrolle und Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen“ für die aktuell laufende Projektlaufzeit zur Kenntnis.

 

Der Fortsetzung des Projektes für den Zeitraum  2024 - 2027 wird mit folgenden Projektdaten zugestimmt:

Projektaufwand von 16.000 €/a auf dem Konto 55411.429101;

zusätzlicher Gebührenertrag von 8.000 €/a auf dem Konto 55411.331100

 


Sachverhalt:

 

 

Insgesamt gesehen ist die Umsetzungsrate von Kompensationsmaßnahmen über den Gesamtzeitraum von mittlerweile über 40 Jahren, in denen die Eingriffsregelung in Niedersachsen gesetzlich vorgeschrieben ist, weiterhin mangelhaft. Die aufgrund der Eingriffsregelung in Genehmigungs-, Planfeststellungs- oder Bauleitplanverfahren festgesetzten Kompensationsmaßnahmen kommen häufig nicht, verspätet oder nicht vollumfänglich zur Umsetzung.

 

Diesen Umstand bemängeln u. a. Naturschutzverbände und fordern die Unteren Naturschutzbehörden (UNB) auf, für die Umsetzung der Kompensationsverpflichtungen zu sorgen. Hinweise und Nachfragen auch durch Bürger:innen haben sich erhöht seit gemäß § 17 (6) BNatSchG ein auf der Homepage des Landkreises einsehbares Kompensationsverzeichnis (Geoportal) zu führen ist. In die Formulierung von entsprechenden Genehmigungsauflagen und Festsetzungen wird viel Energie investiert, die jedoch verpufft, wenn sie in der Praxis häufig ignoriert werden.

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt hatte 2019 die Laufzeitverlängerung des seit 2012 laufenden Projektes „Kontrolle und Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen“ erst einmal bis Ende 2023 beschlossen. Damit sollte für eine konsequentere Gleichstellung aller Eingriffsverursacher im Kreisgebiet gesorgt und eine vermeintliche „Schlechterstellung“ der genehmigungskonform handelnden Personen vermieden werden. Näheres s. Beschlussvorlage 2019/193.

 

 

Zwischenbericht und Auswertung für die Jahre 2021 und 2022

Trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie auch auf die Arbeit in der Unteren Naturschutzbehörde konnten in 2020, 2021 und 2022 die Zielzahlen von mindestens 170 Kompensationskontrollen pro Jahr erreicht werden.

 

2021 kam zu den Ortskontrollen durch die Unterstützung zweier studentischer Praktikantinnen eine Vielzahl an Luftbildkontrollen hinzu. Diese dienten in der Hauptsache zur Kontrolle bereits länger bestehender Kompensationsverpflichtungen z.B. aus Flurbereinigungsverfahren. Luftbildrecherchen eignen sich insbesondere zur Kontrolle älterer Anpflanzungsmaßnahmen, da diese in den regelmäßig (etwa alle drei Jahre) aktualisierten digitalen Orthophotos in der Regel gut zu erkennen sind.

 

Darin liegt auch die Beschränkung dieser Art der Kontrolle. Sehr effizient am Schreibtisch zu erledigen, können doch nicht für jede Maßnahmenart aussagekräftige Ergebnisse erzeugt werden. Ungeeignet ist diese Art der Kontrolle für frisch gepflanzte Gehölze oder für eine extensive Grünlandnutzung. Aus den Luftbildkontrollen ergaben sich auch Hinweise auf nochmal vor Ort zu besichtigende Maßnahmen, deren Erfolg aus dem Luftbild nicht hinreichend gut zu beurteilen war. Diese Kontrollen erfolgen sukzessive auch im Rahmen dieses Projektes.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Anteil der gar nicht umgesetzten Kompensationsmaßnahmen hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verringert. Dies wird bereits eine Folge der vermehrten Kontrollen sein, da mitunter dieselben Akteure als Eingriffsverursacher auftreten und bei diesen ein „Lerneffekt“ einsetzt und sich allgemein „herumgesprochen“ hat, dass man sich seiner Verpflichtung zur Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen im Landkreis Nienburg nur schwer entziehen kann.

 

Wiederkehrend besteht dabei Kontakt zu Gemeinden, Betreibern z.B. von Windenergieanlagen aber auch zu größeren Betrieben (v.a. aus der Landwirtschaft), die durch fortschreitende Erweiterung ihrer baulichen Anlagen immer wieder mit dem Erfordernis der Kompensation und auch der konsequenten wiederholten Kontrolle konfrontiert werden.

 

 

 

 

Die Verringerung des Defizits spiegelt sich in der untenstehenden Grafik zwar nicht wider. Das ist aber den vielen Luftbildkontrollen in 2021 geschuldet, die sich auf ältere Maßnahmen hauptsächlich im Rahmen der Flurbereinigung beziehen.

 

Unter dem Punkt „keine Angaben“ zum Umsetzungsgrad sind dabei die Maßnahmen enthalten, die einer Ortsbesichtigung bedürfen und zu deren Umsetzungsstand aus dem Luftbild heraus keine genaue Aussage getroffen werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Zustand der durchgeführten Maßnahmen war 2022 ähnlich wie in den vergangenen Jahren:

 

 

 

 

Von den umgesetzten Kompensationsmaßnahmen konnten 2022 immerhin wieder über die Hälfte ohne Nachforderungen abgenommen werden. Wenn die Maßnahme von den Zielen abweicht, kann es sein, dass mit der Fläche auch in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Kontrolle befindet, in gleichem Maße eine ökologische Aufwertung erzielt werden und damit das Kompensationsziel erreicht werden kann.

 

In dem Falle würde i.d.R. das Maßnahmenziel angepasst, aber keine Mängelbehebung gefordert. In deutlich über einem Drittel der Fälle waren allerdings leichte oder stärkere Mängel zu beklagen, die zu Nachforderungen an die Kompensationspflichtigen führten.

 

Besonders die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Bauleitplanung steht aktuell im Fokus der Kompensationskontrollen. Dieses ist allerdings nur in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Gemeinden, in deren Zuständigkeit die verbindliche Bauleitplanung liegt, zu beheben.

 

In vielen Fällen wurde auch bereits Kontakt unterstützend aber auch fordernd mit den zuständigen Stellen aufgenommen, um die Umsetzung voran zu treiben. Einzelne Kommunen haben für den Bereich der Umsetzung von Kompensationsverpflichtungen personell bereits nachgesteuert.

 

Für das Projekt sind zurzeit jährlich Mittel in Höhe von 15.000 € eingestellt, von denen 7.500 € über die erhobenen Verwaltungsgebühren letztlich von den Kompensationsverpflichteten getragen werden. Für den laufenden Projektzeitraum wurden bisher 22.488,91 € Einnahmen (Soll: 22.500 €) generiert.

 

 

 

Fazit:

 

Regelmäßige Kontrollen der in Genehmigungsverfahren und in der Bauleitplanung festgesetzten Kompensationsmaßnahmen bilden einen wichtigen Baustein zur Erfüllung der naturschutzfachlichen und –rechtlichen Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde. Ohne Kontrollen und Einforderung der Umsetzung dieser Maßnahmen werden diese vielfach nicht oder nur teilweise umgesetzt.

 

Durch die zu erwartenden Mehrbelastungen auf den regulären Arbeitsplätzen durch die Umsetzung der Energiewende (Windenergie, Photovoltaik) sowie die Sicherung des Biotopverbundes (Der Nds. Weg), der auch an manchen Stellen durch zielgerichtet platzierte Kompensationsmaßnahmen erfolgen kann, hat die Fortführung des Projektes mit Stunden, die gezielt für die Kontrolle der festgesetzten Kompensationsmaßnahmen eingesetzt werden können, nichts an Wichtigkeit verloren.

 

Im Gegenteil, bei einem jährlich um ca. 180 Datensätze wachsenden Bestand an Maßnahmen im Kompensationsverzeichnis betreffen die Maßnahmen eine nicht unbeträchtliche Fläche. Sollten Kontrollen mangels verfügbarer Personalstunden nicht durchgeführt werden können, ergäbe sich daraus eine deutliche Verringerung der ökologischen Wertigkeit in der Fläche, da die Eingriffe im Gegensatz zu den Kompensationsmaßnahmen in der Regel zuverlässig umgesetzt werden und sich damit der Status quo von Naturhaushalt und Landschaftsbild stetig verschlechtern würde.

 

Wichtig ist, dass der begonnene Weg weiter beschritten und der Druck hoch gehalten wird, auch um mittelfristig eine Gleichbehandlung von Kompensationsverpflichteten zu erreichen.

 

Dass die Organisation der Kompensationskontrollen im Rahmen eines gesonderten Projekts ein Erfolg ist, lässt sich auch an dem Interesse der Kolleginnen und Kollegen anderer Naturschutzbehörden ablesen. Das Modell ist in einigen Landkreisen kopiert und im Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen veröffentlicht worden (vgl. Drucksache 2018/154).

 

Das Projekt soll weiterhin nicht durch eine starre Aufstockung im Stellenplan, sondern ausschließlich über die hier beantragten Projektgelder durch flexible Vereinbarungen mit Teilzeitkräften zur Stundenaufstockung (in der Summe ca. 0,2 Stellenanteile/a) umgesetzt werden. Dieses hat sich in den letzten Jahren sehr bewährt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen.

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 16.000,00 €/a für 2024-27 bei Weiterführung des Projektes im bisherigen Umfang. Die Mittel sind im Konto 55411.429101 „Kontrolle und Durchsetzung von Kompensationsmaßnahmen“ eingeplant. Dem Aufwand können zusätzliche Erträge in Höhe von 8.000,00 €/a im Konto 55411.331100 „Verwaltungsgebühren“ zugeordnet werden.

 


Anlagen:

 

Keine.