hier: Überblick in Form von Kurzsteckbriefen
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.
Sachverhalt:
Im
Fachdienst Naturschutz sind aktuell eine Reihe von Projekten mit Förderung in
der Umsetzung. Die Projektstände reichen dabei von umgesetzt, aber noch nicht
mit dem Projektförderer abgerechnet, über in der konkreten Umsetzung
befindlich, bis hin zu vor kurzem erst genehmigt und die Umsetzung wird somit
vorbereitet.
Die
anhängenden Steckbriefe sollen einen Überblick über die laufenden Förderprojekte
geben (s. Anlage 1).
Nicht
mit aufgenommen sind die geförderten Projekte zur Pflege und Entwicklung in
Naturschutzgebieten (P+E-Förderung), die jährlich neu beantragt werden können/müssen
und im Rahmen einer Landespriorisierung dann i.d.R. nur teilweise genehmigt
werden. Hierbei handelt es sich i.d.R. um Projektfördersummen von 1.000 bis in
den unteren fünfstelligen Bereich. Hierzu zählen u.a. die jährlichen Heckenpflegemaßnahmen
in den NSGs „Lemker Marsch“ und „Drakenburger Marsch“, Mahd von
Ruderal-,
Röhrichtflächen, kleinräumigere Entkusselungen, Pflege von Orchideenbeständen,
Kopfbaumpflege in den unterschiedlichsten Naturschutzgebieten.
Als
Beispiel wird hier das jetzt für 2023 zum zweiten Mal beantragte Projekt
„Pflege und Instandsetzung von Verwallungen im NSG HA 84 „Holtorfer Moor““
genannt (s. Anlage 2). Ob für 2023 ein Förderbescheid erteilt wird, ist völlig
offen. Es ist aber ein Beispiel für die ständig zunehmende Problematik, dass
die unterschiedlichen Förderprogramme i.d.R. nur Projekte fördern, die eine
Neu-, Umgestaltung oder Erstinstandsetzung vorsehen.
Für
die dann vielfach nach Umsetzung der Projekte notwendige einmalige, mehrmalige
Pflege oder ggf. erforderlichen Dauerpflegemaßnahmen stehen bisher außer über
die P+E-Förderung (aber erheblich unterfinanziert) keine Förderprogramme zur
Verfügung.
Hinzu
kommt, dass für diese zwingend erforderlichen Pflegemaßnahmen keine Ersatzgeldzahlungen
in Anspruch genommen werden dürfen. Ersatzzahlungsgelder dürfen nur für
biotopwertsteigernde Maßnahmen aber nicht für werterhaltende Maßnahmen
eingesetzt werden.
Des
Weiteren dürfen Ersatzgelder nicht genutzt werden für notwendige Maßnahmen zum
Erhalt oder der Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustandes von den
EU-relevanten Natura 2000-Gebieten.
Verfolgen
die Fördergeldgeber (Land, Bund und EU) weiterhin die Strategie fast ausschließlich
nur Projekte zu fördern, die mindestens das Level einer Erstinstandsetzung
erreichen müssen, bedeutet das für die Landkreise als untere Naturschutzbehörden,
dass im wesentlich größeren Umfang in Zukunft Eigenmittel für die dringend
erforderlichen Pflegemaßnahmen in der Natura 2000-Gebietskulisse und den sonstigen
Schutzgebieten vorgehalten werden müssen.
In
Dienstbesprechungen mit dem Umweltministerium weist der FD Naturschutz vehement
auf diese zunehmende finanzielle Belastung für die Landkreise hin mit der
Forderung, dass entsprechend finanziell ausreichend ausgestattete
Förderinstrumentarien notwendig sind.
Nähere
Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.
Finanzielle
Auswirkungen:
Der
Beschluss hat finanzielle Auswirkungen.
Die
Haushaltsmittel für diese laufenden Projekte
stehen im Haushalt zur Verfügung, der größte finanzielle Eigenanteil
wird dabei über bereits eingenommene Ersatzzahlungen gegenfinanziert.
Anlagen:
Anlage 1: Laufende geförderte
Projekte
Anlage 2: Beispiel
Einzelantrag auf P+E-Förderung