Betreff
Laufende Projekte mit Förderung im Fachdienst Naturschutz;
hier: Überblick in Form von Kurzsteckbriefen
Vorlage
2023/026
Aktenzeichen
554
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

Im Fachdienst Naturschutz sind aktuell eine Reihe von Projekten mit Förderung in der Umsetzung. Die Projektstände reichen dabei von umgesetzt, aber noch nicht mit dem Projektförderer abgerechnet, über in der konkreten Umsetzung befindlich, bis hin zu vor kurzem erst genehmigt und die Umsetzung wird somit vorbereitet.

Die anhängenden Steckbriefe sollen einen Überblick über die laufenden Förderprojekte geben (s. Anlage 1).

 

Nicht mit aufgenommen sind die geförderten Projekte zur Pflege und Entwicklung in Naturschutzgebieten (P+E-Förderung), die jährlich neu beantragt werden können/müssen und im Rahmen einer Landespriorisierung dann i.d.R. nur teilweise genehmigt werden. Hierbei handelt es sich i.d.R. um Projektfördersummen von 1.000 bis in den unteren fünfstelligen Bereich. Hierzu zählen u.a. die jährlichen Heckenpflegemaßnahmen in den NSGs „Lemker Marsch“ und „Drakenburger Marsch“, Mahd von

Ruderal-, Röhrichtflächen, kleinräumigere Entkusselungen, Pflege von Orchideenbeständen, Kopfbaumpflege in den unterschiedlichsten Naturschutzgebieten.

 

Als Beispiel wird hier das jetzt für 2023 zum zweiten Mal beantragte Projekt „Pflege und Instandsetzung von Verwallungen im NSG HA 84 „Holtorfer Moor““ genannt (s. Anlage 2). Ob für 2023 ein Förderbescheid erteilt wird, ist völlig offen. Es ist aber ein Beispiel für die ständig zunehmende Problematik, dass die unterschiedlichen Förderprogramme i.d.R. nur Projekte fördern, die eine Neu-, Umgestaltung oder Erstinstandsetzung vorsehen.

Für die dann vielfach nach Umsetzung der Projekte notwendige einmalige, mehrmalige Pflege oder ggf. erforderlichen Dauerpflegemaßnahmen stehen bisher außer über die P+E-Förderung (aber erheblich unterfinanziert) keine Förderprogramme zur Verfügung.

Hinzu kommt, dass für diese zwingend erforderlichen Pflegemaßnahmen keine Ersatzgeldzahlungen in Anspruch genommen werden dürfen. Ersatzzahlungsgelder dürfen nur für biotopwertsteigernde Maßnahmen aber nicht für werterhaltende Maßnahmen eingesetzt werden.

Des Weiteren dürfen Ersatzgelder nicht genutzt werden für notwendige Maßnahmen zum Erhalt oder der Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustandes von den EU-relevanten Natura 2000-Gebieten.

 

Verfolgen die Fördergeldgeber (Land, Bund und EU) weiterhin die Strategie fast ausschließlich nur Projekte zu fördern, die mindestens das Level einer Erstinstandsetzung erreichen müssen, bedeutet das für die Landkreise als untere Naturschutzbehörden, dass im wesentlich größeren Umfang in Zukunft Eigenmittel für die dringend erforderlichen Pflegemaßnahmen in der Natura 2000-Gebietskulisse und den sonstigen Schutzgebieten vorgehalten werden müssen.

 

In Dienstbesprechungen mit dem Umweltministerium weist der FD Naturschutz vehement auf diese zunehmende finanzielle Belastung für die Landkreise hin mit der Forderung, dass entsprechend finanziell ausreichend ausgestattete Förderinstrumentarien notwendig sind.

 

Nähere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen.

 

Die Haushaltsmittel für diese laufenden Projekte  stehen im Haushalt zur Verfügung, der größte finanzielle Eigenanteil wird dabei über bereits eingenommene Ersatzzahlungen gegenfinanziert.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Laufende geförderte Projekte

 

Anlage 2: Beispiel Einzelantrag auf P+E-Förderung