Betreff
Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP)
– Vorentwurf Kapitel 3.2.3 Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung –
Vorlage
2023/029
Art
Bericht

Das Gremium nimmt Kenntnis.


Sachverhalt

Einleitung
Gemäß § 5 (1) Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) haben die Träger der Regionalplanung für ihren jeweiligen Planungsraum ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) aufzustellen.

Da die Überprüfung gem. § 5 (7) NROG über den Anpassungsbedarf des RROP 2003 für den Landkreis Nienburg/Weser einen erheblichen Anpassungsbedarf an die aktuell gültige Fassung des Landesraumordnungsprogrammes Niedersachsen (LROP) ergeben hat, wurden bereits 2012 die allgemeinen Planungsabsichten für eine umfassende Änderung des RROP bekannt gegeben. Mit der Verfahrensumstellung von einem Änderungs- auf ein Neuaufstellungsverfahren am 23.11.2015 wurde eine komplette Neuaufstellung des RROP beschlossen.

Die Kreisverwaltung erarbeitet zurzeit den RROP-Entwurf für diese Neuaufstellung. Die Vorentwürfe für die einzelnen Kapitel werden mit der Politik im Ausschuss für Regionalentwicklung diskutiert. Anschließend ist die Abstimmung eines kompletten RROP-Entwurfes vorgesehen, der in einem öffentlichen Beteiligungsverfahren mit den Trägern öffentlicher Belange, weiteren regionalen Akteuren sowie Bürgerinnen und Bürgern abgestimmt wird.

Mit dieser Ausschussvorlage wird ein RROP-Vorentwurf für das Kapitel

3.2.3. Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung

vorgestellt, der in Anlage 1 zu dieser Drucksache beigefügt ist. Die Kreisverwaltung wird dem Ausschuss diesen Vorentwurf vorstellen; im gegebenen Fall Änderungsvorschläge diskutieren, Anregungen entgegennehmen und prüfen. Der Vorentwurf besteht aus der Beschreibenden Darstellung und der Begründung (siehe Anlage 1) sowie der Zeichnerischen Darstellung.

Ziffern 3.2.3 01 bis 04 - Festlegungen außerhalb des Wesertals

In den Ziffern 01 bis 04 der Beschreibenden Darstellung werden die Ziele und Grundsätze zur oberflächennahen Rohstoffsicherung außerhalb des Wesertals textlich festgelegt. Die Behandlung tiefliegender Rohstoffe ist nicht Gegenstand des RROP. In der Begründung wird dazu kurz ausgeführt (siehe Exkurs).

Außerhalb des Wesertals sind Vorranggebiete Rohstoffgewinnung für die kurzfristige Inanspruchnahme festgelegt. Vorranggebiete Rohstoffgewinnung sind von entgegenstehenden Nutzungen freizuhalten.

Darüber hinaus sind in diesem Raum Vorbehaltsgebiete Rohstoffgewinnung für die Sicherung der langfristigen Bedarfsdeckung festgelegt. Vorbehaltsgebiete Rohstoffgewinnung sollen von Vorhaben, die die Zugänglichkeit ihrer Lagerstätten langfristig einschränken, möglichst freigehalten werden.

Ziffern 3.2.3 05 und 06 - Steuerung des Kiesabbaus im Wesertal

Das Wesertal ist durch langjährigen Kiesabbau geprägt und besonders im Bereich der Samtgemeinde Mittelweser erheblich belastet. Das LROP ermöglicht für besonders belastete Räume eine Konzentrationsplanung (LROP Ziffern 3.2.2 08 und 09). Daher werden für den Raum des Wesertals Vorranggebiete Rohstoffgewinnung mit Ausschlusswirkung für den Kiesabbau festgelegt. Bereits im RROP 2003 wurden auf Grundlage eines kreis- und länderübergreifenden Bodenabbauleitplankonzepts Vorranggebiete für die Rohstoffgewinnung nach zeitlicher Abbaupriorität festgelegt.

Darüber hinaus werden im Wesertal Vorranggebiete Rohstoffsicherung für die langfristige Inanspruchnahme festgelegt. In Vorranggebieten Rohstoffsicherung darf kein Bodenabbau erfolgen.

In der Begründung wird aufgezeigt, dass mit der Festlegung der Vorranggebiete Rohstoffgewinnung im Wesertal der Gewinnung von Kiesen und Sanden für die kommenden 20 Jahre ausreichend Fläche zur Verfügung gestellt wird.

Den Vorentwurf der Zeichnerischen Darstellung wird die Verwaltung in der Ausschusssitzung im Maßstab 1:50.000 präsentieren. Er enthält die Vorschläge für die Festlegung von Vorranggebieten und Vorbehaltsgebieten Rohstoffgewinnung außerhalb des Wesertals sowie für den Planungsraum des Wesertals die Vorschläge für die Festlegung von Vorranggebieten Rohstoffgewinnung mit Ausschlusswirkung sowie die Festlegung von Vorranggebieten Rohstoffsicherung für die langfristige Sicherung der Kiesvorkommen im Wesertal.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.


Anlagen:

 

·         Anlage 1: Beschreibende Darstellung und Begründung

·         Anlage 2: Übersichtskarte

·         Anlage 3: Gebietsblätter