– Vorentwurf Kapitel 3.2.3 Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung –
Das Gremium nimmt Kenntnis.
Sachverhalt
Einleitung
Gemäß § 5 (1) Niedersächsisches
Raumordnungsgesetz (NROG) haben die Träger der Regionalplanung für ihren
jeweiligen Planungsraum ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP)
aufzustellen.
Da
die Überprüfung gem. § 5 (7) NROG über den Anpassungsbedarf des RROP 2003 für
den Landkreis Nienburg/Weser einen erheblichen Anpassungsbedarf an die aktuell
gültige Fassung des Landesraumordnungsprogrammes Niedersachsen (LROP) ergeben
hat, wurden bereits 2012 die allgemeinen Planungsabsichten für eine umfassende
Änderung des RROP bekannt gegeben. Mit der Verfahrensumstellung von einem
Änderungs- auf ein Neuaufstellungsverfahren am 23.11.2015 wurde eine komplette
Neuaufstellung des RROP beschlossen.
Die
Kreisverwaltung erarbeitet zurzeit den RROP-Entwurf für diese Neuaufstellung.
Die Vorentwürfe für die einzelnen Kapitel werden mit der Politik im Ausschuss
für Regionalentwicklung diskutiert. Anschließend ist die Abstimmung eines
kompletten RROP-Entwurfes vorgesehen, der in einem öffentlichen
Beteiligungsverfahren mit den Trägern öffentlicher Belange, weiteren regionalen
Akteuren sowie Bürgerinnen und Bürgern abgestimmt wird.
Mit
dieser Ausschussvorlage wird ein RROP-Vorentwurf für das Kapitel
3.2.3. Rohstoffsicherung und
Rohstoffgewinnung
vorgestellt,
der in Anlage 1 zu dieser Drucksache beigefügt ist. Die Kreisverwaltung wird
dem Ausschuss diesen Vorentwurf vorstellen; im gegebenen Fall Änderungsvorschläge
diskutieren, Anregungen entgegennehmen und prüfen. Der Vorentwurf besteht aus
der Beschreibenden Darstellung und der Begründung (siehe Anlage 1) sowie der
Zeichnerischen Darstellung.
Ziffern
3.2.3 01 bis 04 - Festlegungen außerhalb des Wesertals
In
den Ziffern 01 bis 04 der Beschreibenden Darstellung werden die Ziele und
Grundsätze zur oberflächennahen Rohstoffsicherung außerhalb des Wesertals
textlich festgelegt. Die Behandlung tiefliegender Rohstoffe ist nicht
Gegenstand des RROP. In der Begründung wird dazu kurz ausgeführt (siehe
Exkurs).
Außerhalb
des Wesertals sind Vorranggebiete
Rohstoffgewinnung für die kurzfristige Inanspruchnahme festgelegt. Vorranggebiete Rohstoffgewinnung sind
von entgegenstehenden Nutzungen freizuhalten.
Darüber
hinaus sind in diesem Raum Vorbehaltsgebiete
Rohstoffgewinnung für die Sicherung der langfristigen Bedarfsdeckung
festgelegt. Vorbehaltsgebiete Rohstoffgewinnung
sollen von Vorhaben, die die Zugänglichkeit ihrer Lagerstätten langfristig
einschränken, möglichst freigehalten werden.
Ziffern
3.2.3 05 und 06 - Steuerung des Kiesabbaus im Wesertal
Das
Wesertal ist durch langjährigen Kiesabbau geprägt und besonders im Bereich der
Samtgemeinde Mittelweser erheblich belastet. Das LROP ermöglicht für besonders
belastete Räume eine Konzentrationsplanung (LROP Ziffern 3.2.2 08 und 09).
Daher werden für den Raum des Wesertals Vorranggebiete
Rohstoffgewinnung mit Ausschlusswirkung für den Kiesabbau festgelegt.
Bereits im RROP 2003 wurden auf Grundlage eines kreis- und länderübergreifenden
Bodenabbauleitplankonzepts Vorranggebiete für die Rohstoffgewinnung nach
zeitlicher Abbaupriorität festgelegt.
Darüber
hinaus werden im Wesertal Vorranggebiete
Rohstoffsicherung für die langfristige Inanspruchnahme festgelegt. In Vorranggebieten Rohstoffsicherung darf
kein Bodenabbau erfolgen.
In
der Begründung wird aufgezeigt, dass mit der Festlegung der Vorranggebiete
Rohstoffgewinnung im Wesertal der Gewinnung von Kiesen und Sanden für die
kommenden 20 Jahre ausreichend Fläche zur Verfügung gestellt wird.
Den
Vorentwurf der Zeichnerischen Darstellung wird die Verwaltung in der Ausschusssitzung
im Maßstab 1:50.000 präsentieren. Er enthält die Vorschläge für die Festlegung
von Vorranggebieten und Vorbehaltsgebieten Rohstoffgewinnung außerhalb des
Wesertals sowie für den Planungsraum des Wesertals die Vorschläge für die
Festlegung von Vorranggebieten Rohstoffgewinnung mit Ausschlusswirkung sowie
die Festlegung von Vorranggebieten Rohstoffsicherung für die langfristige Sicherung
der Kiesvorkommen im Wesertal.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat keine
finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
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Anlage 1:
Beschreibende Darstellung und Begründung
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Anlage 2:
Übersichtskarte
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Anlage 3:
Gebietsblätter