Betreff
Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV
hier: Maßnahme 533, 2301, 2302, 2303, 2304, 2305, 2306, 2307, 2308, 2309
Vorlage
2023/030
Aktenzeichen
62.22.365
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Maßnahme 533: Für die Weiterführung der Fahrgastberatung und Fahrausweiskontrolle in den Jahren 2023 bis 2025 sollen weitere 12.000 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden, sodass der Kostenrahmen für das Projekt auf 37.000 € erhöht wird.

 

Maßnahme 2301: Der Stadtbusgesellschaft Nienburg sollen für die Jahre 2023 bis 2025 für diverse Marketingmaßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV-Angebotes 60.000 Euro aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2302: Der Stadtbusgesellschaft Nienburg sollen für die Jahre 2023 bis 2025 für die Busschule und das Mobilitätstraining 22.000 Euro aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt gestellt werden.

 

Maßnahme 2303: Zur Kofinanzierung des barrierefreien Umbaus von 8 Haltestellen durch die Samtgemeinde Mittelweser sollen  81.000,00 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2304: Zur Kofinanzierung des barrierefreien Umbaus der Haltestelle „Nendorf Schule“  durch die Samtgemeinde Mittelweser sollen  105.800,00 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2305: Zur Finanzierung des barrierefreien Umbaus der Haltestelle Huddestorf Abzw. Jägerkrug durch die Samtgemeinde Uchte  sollen  42.000,00 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2306: Zur Kofinanzierung des barrierefreien Umbaus von 3 Haltestellen durch die Samtgemeinde Flecken Steyerberg sollen  70.500,00  € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2307: Zur Finanzierung des barrierefreien Umbaus von 4 Haltestellen durch die Samtgemeinde Heemsen sollen 142.000,00 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2308: Zur Finanzierung des barrierefreien Umbaus der Haltestelle „Rodewald Grundschule“  durch die Samtgemeinde Steimbke sollen  70.000,00  € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2309: Zur Finanzierung des barrierefreien Umbaus von 4 Haltestellen in der Samtgemeinde Steimbke durch die Samtgemeinde  sollen  80.000,00  € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.


Sachverhalt

Maßnahme 533:

Im Oktober 2019 wurde vom AFR die Maßnahme zur Beschäftigung eines Fahrgastbetreuers im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses ohne zeitliche Befristung beschlossen und dafür 25.000 € aus Regionalisierungsmitteln bereitgestellt.

Über die Umsetzung der Maßnahme zu Anfang 2021 wurde der AFR am 16.11.2020 informiert. Damit der Einstieg in dieses neue Projekt gut gelingt, sollte die Stelle Ende 2020 befristet für 24 Monate ausgeschrieben werden und konnte zum 16.03.2021 starten.

 

Seit zwei Jahren ist der Fahrgastbetreuer jetzt als geringfügige Beschäftigungskraft des Landkreises für das Team Verkehrsservice mit wöchentlich 6,5 Stunden, im Einsatz. Die Einsätze finden auf allen Regionalbuslinien im Landkreis statt. Die Aufgabenliste des Fahrgastbetreuers umfasst die Qualitätskontrolle der Fahrleistung, wie z.B. Pünktlichkeit der Verkehre, Ausstattung der Busse, Problembeobachtung bei Fahrgastbeschwerden sowie die Durchführung von Fahrkartenkontrollen. Darüber hinaus hat der Fahrgastbetreuer auf allen Fahrten während der Corona-Pandemie die Maskenkontrolle in den Fahrzeugen durchgeführt. Auch Beratungsbedarf durch die Fahrgäste oder Hilfe für Ein- und Ausstiege wurden spontan im Bus beim Fahrgastbetreuer nachgefragt. Die Einsätze erfolgen nach Absprache für jeweils eine Schicht von 3 bis 3,5 Stunden an zwei verschiedenen Tagen die Woche.

 

Durch die Arbeit des Fahrgastbetreuers erhält der Verkehrsservice wöchentlich einen guten Überblick über die Situation im Busverkehr. Zudem kann spontan auf Kundenbeschwerden reagiert werden, indem der Fahrgastbetreuer in seiner nächsten Schicht genau auf der Fahrt mitfährt, auf welcher es Probleme gegeben haben soll. Dies stellt eine ganz wichtige Komponente für den Kundendialog dar. Zudem ist der Einsatz des Fahrgastbetreuers als Qualitätsprüfer auch ein wichtiges Signal an die Verkehrsunternehmen, dass Ihre Leistung kontinuierlich überprüft wird.  

 

Die Verwaltung hält die Fortführung des Maßnahme  ‚Fahrgastberatung und Fahrausweiskontrolle‘ für unverzichtbar und möchte das Projekt um 36 Monate verlängern. In den ersten 24 Monaten sind 14.000 € an Kosten entstanden, so dass aktuell noch 11.000 € zur Verfügung stehen. Für weitere drei Jahre würden 23.000 € benötigt, so dass zusätzliche Kosten in Höhe von 12.000 € für eine Verlängerung des Projektes um drei Jahre notwendig sind. Es entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 12.000 €, die aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden sollen.

 

Maßnahme 2301

Die Stadtbusgesellschaft Nienburg möchte ihre Marketingmaßnahmen in den Jahren 2023 bis 2025 weiterführen und damit die Attraktivität des ÖPNVs weiter steigern. Neben den jahreszeitlichen Angeboten wie dem Schiet-WetterTicket oder neuen Angeboten wie dem geplanten 49-Euro-Ticket soll das Portfolio des Stadtbusverkehrs erweitert werden. Auch die Sonderfahrten für die Linien 1-6 sollen beworben werden. Weitere Aktionen wie die Gestaltung von Image-Plakaten und Briefmarken im eigenen Corporate Design, ÖPNV-Infostände bei städtischen Veranstaltungen und Berufsfachmessen sollen die Verbindung zu den Fahrgästen stärken und zur Fahrgästegewinnung beitragen. Als weitere Marketingmaßnahmen sind Aktionstage wie der Girls- und Boys-Day-Zukunftstag, der Neubürgertag oder Chancengebertag geplant. Daher sollen 60.000 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2302

Die Stadtbusgesellschaft möchte auch in den nächsten Jahren die sog. Busschule für Kindergarten- und Grundschulkinder und das Mobilitätstraining für Senioren weiterführen. In der „Busschule“ soll den Kindern spielerisch das richtige Verhalten an der Haltestelle und in den Bussen beigebracht werden. Das Angebot wird von den Schulen gut angenommen und soll daher fortgeführt werden. Hierfür werden die Kinder in einer Doppelstunde in einem theoretischen Teil auf das richtige Verhalten im Straßenverkehr vorbereitet. In einer weiteren Doppelstunde wird dann das richtige Verhalten anschaulich an einer Haltestelle und in einem Bus geübt.

Im Mobilitätstraining für Senioren geht es darum, dass mobilitätseingeschränkte Personen mobil bleiben können. Hier wird vorrangig das eigenständige Ein- und Aussteigen mit Rollatoren und Rollstühlen geübt. Außerdem werden wertvolle Tipps für den Alltag vermittelt.

Um dieses Schulungsangebot auch in den Jahren 2023, 2024 und 2025 aufrecht erhalten zu können, hat die Stadtbusgesellschaft eine Förderung in Höhe von insgesamt 22.000 Euro beantragt. Diese Mittel sollen aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2303

Die Samtgemeinde Mittelweser hat für das Baujahr 2023 einen Sammelantrag auf Fördermittel für den barrierefreien Ausbau von 8  Haltestellen in mehreren Orten bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) gestellt. Die LNVG übernimmt  75 % der zuschussfähigen Kosten. Zur Kofinanzierung der restlichen

25 % sowie zur Förderung der übersteigenden Planungskosten hat die Samtgemeinde Mittelweser beim Landkreis Nienburg/ Weser für alle 8 Haltestellen insgesamt 81.000,00  € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG beantragt.

 

Im Einzelnen sollen im Sammelantrag die Haltestellen:

  • Anemolter Feuerwehrgerätehaus RI Steyerberg und Stolzenau
  • Stolzenau Kindergarten beidseitig
  • Stolzenau Kleine Geest RI Uchte
  • Stolzenau Windmühlenstraße beidseitig
  • Stolzenau Diethe beidseitig         

barrierefrei ausgebaut werden. Diese Mittel sollen aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2304

Die Samtgemeinde Mittelweser hat für das Baujahr 2023 einen Antrag auf Fördermittel für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle „Nendorf Schule“ bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) gestellt. Die LNVG übernimmt  75 % der zuschussfähigen Kosten. Zur Kofinanzierung der restlichen

25 % sowie zur Förderung der übersteigenden Planungskosten hat die Samtgemeinde Mittelweser beim Landkreis Nienburg/Weser für die Haltestelle „Nendorf Schule“ insgesamt 105.800,00  € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG beantragt. Die Haltestelle wird täglich mehrmals befahren und dient dazu, dass verschiedene Wohngebiete sowie anliegende Dörfer (Diethe) oder andere Orte (Stolzenau, Uchte) erschlossen werden. Die Haltestelle dient insbesondere zur Schülerbeförderung der anliegenden Grundschule Nendorf. Der barrierefreie Ausbau an diesem Haltepunkt ist daher gerechtfertigt. Diese Mittel sollen aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2305

Die Samtgemeinde Uchte beantragt Regionalisierungsmittel in Höhe von 42.000 €,  um die Haltestelle „Huddestorf Jägerkrug“ barrierefrei auszubauen. Die Haltestelle soll 100 % aus Regionalisierungsmitteln finanziert werden. Da diese Haltestelle von einem Rollstuhlfahrer genutzt wird, ist der barrierefreie Ausbau dieser Haltestelle gerechtfertigt. Diese Mittel sollen aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2306

Für den barrierefreien Ausbau von 3 Haltestellen im Flecken Steyerberg hat die Gemeinde einen Antrag auf Fördermittel bei der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) gestellt. Die LNVG übernimmt 75 % der zuschussfähigen Kosten. Zur Kofinanzierung der restlichen 25 % sowie zur Förderung der übersteigenden Planungskosten hat die Samtgemeinde Flecken Steyerberg 70.500,00 € aus den Finanzmitteln gem.§7 NNVG beantragt.

Im Einzelnen sollen folgende Haltestellen barrierefrei ausgebaut werden:

  • Steyerberg Kirchstraße RI Ortsausgang
  • Sarninghausen Berliner Platz RI Steyerberg
  • Sarninghausen Berliner Platz RI Vogtei

Der Ausbau dieser Haltestellen ist gerechtfertigt. Diese Mittel sollen aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2307

Die Samtgemeinde Heemsen beantragt Regionalisierungsmittel in Höhe von

142.000 €, um die Haltestellen:

  • Drakenburg, Schwarzer Weg (beidseitig)
  • Heemsen, Postweg (beidseitig)

barrierefrei  auszubauen. Die Haltestellen sollen zu 100 % aus Regionalisierungsmitteln finanziert werden. Die vier Haltestellen werden von der Linie 31 von Mo – Sa bedient und sind insbesondere im Schülerverkehr stark frequentiert. An allen vier Abfahrtspositionen ist eine Aufpflasterung mittels Buskappsteinen sowie das Verlegen taktiler Elemente auf der Oberfläche vorgesehen. Es sollen drei neue gläserne Wartehallen aufgestellt werden und die Beleuchtung an drei Abfahrtspositionen verbessert werden.

Der barrierefreie Umbau für beide Haltestellen ist gerechtfertigt. Diese Mittel sollen aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

 

Maßnahme 2308

Die Samtgemeinde Steimbke beantragt Regionalisierungsmittel in Höhe von 70.000,00 €,  um die Haltestelle „Rodewald Grundschule“ barrierefrei  auszubauen. Die Haltestelle soll zu 100 % aus Regionalisierungsmitteln finanziert werden. Bei der Haltestelle handelt es sich um eine Standard Haltestelle gem. Nahverkehrsplan. Im Zuge des Schulhofausbaues soll die anliegende Haltestelle mit ausgebaut werden. Der Umbau ist daher gerechtfertigt. Diese Mittel sollen aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2309

Die Samtgemeinde Steimbke beantragt Regionalisierungsmittel in Höhe von 80.000,00 €,  um die Haltestellen:

  • Wenden Hauptstraße (beidseitig)
  • Linsburg Burg, Neubaugebiet,  (einseitig)

barrierefrei  auszubauen. Die Haltestellen sollen 100 % aus Regionalisierungsmitteln finanziert werden. Bei der Haltestelle „ Wenden Hauptstraße“ handelt es sich um eine Standard Haltestelle mit mehr als 10 Fahrgästen pro Tag. Zur Bedienung des Neubaugebietes in Heidloh an der Straße ‚Burg‘ soll eine neue barrierefreie Haltestelle entstehen. Da der Bus hier eine Schleife fährt, braucht nur eine Haltestelle für Ein- und Ausstieg gebaut werden. Der Umbau beider Haltestellen ist gerechtfertigt. Diese Mittel sollen aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 685.300 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 54120 zur Verfügung.


Anlagen:

 

·         ohne