hier: Maßnahme 533, 2301, 2302, 2303, 2304, 2305, 2306, 2307, 2308, 2309
Maßnahme 533: Für die
Weiterführung der Fahrgastberatung und Fahrausweiskontrolle in den Jahren 2023
bis 2025 sollen weitere 12.000 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG
bereitgestellt werden, sodass der Kostenrahmen für das Projekt auf 37.000 €
erhöht wird.
Maßnahme 2301: Der
Stadtbusgesellschaft Nienburg sollen für die Jahre 2023 bis 2025 für diverse
Marketingmaßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV-Angebotes 60.000 Euro
aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.
Maßnahme 2302: Der Stadtbusgesellschaft
Nienburg sollen für die Jahre 2023 bis 2025 für die Busschule und das
Mobilitätstraining 22.000 Euro aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG
bereitgestellt gestellt werden.
Maßnahme 2303: Zur
Kofinanzierung des barrierefreien Umbaus von 8 Haltestellen durch die
Samtgemeinde Mittelweser sollen
81.000,00 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.
Maßnahme 2304: Zur
Kofinanzierung des barrierefreien Umbaus der Haltestelle „Nendorf Schule“ durch die Samtgemeinde Mittelweser sollen 105.800,00 € aus den Finanzmitteln gem. § 7
NNVG bereitgestellt werden.
Maßnahme 2305: Zur
Finanzierung des barrierefreien Umbaus der Haltestelle Huddestorf Abzw.
Jägerkrug durch die Samtgemeinde Uchte
sollen 42.000,00 € aus den
Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.
Maßnahme 2306: Zur
Kofinanzierung des barrierefreien Umbaus von 3 Haltestellen durch die
Samtgemeinde Flecken Steyerberg sollen
70.500,00 € aus den Finanzmitteln
gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.
Maßnahme 2307: Zur Finanzierung
des barrierefreien Umbaus von 4 Haltestellen durch die Samtgemeinde Heemsen
sollen 142.000,00 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.
Maßnahme 2308: Zur
Finanzierung des barrierefreien Umbaus der Haltestelle „Rodewald Grundschule“ durch die Samtgemeinde Steimbke sollen 70.000,00
€ aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.
Maßnahme 2309: Zur Finanzierung des barrierefreien Umbaus von 4 Haltestellen in der Samtgemeinde Steimbke durch die Samtgemeinde sollen 80.000,00 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.
Sachverhalt
Maßnahme 533:
Im Oktober 2019 wurde vom AFR die Maßnahme zur
Beschäftigung eines Fahrgastbetreuers im Rahmen eines geringfügigen
Beschäftigungsverhältnisses ohne zeitliche Befristung beschlossen und dafür
25.000 € aus Regionalisierungsmitteln bereitgestellt.
Über die Umsetzung der Maßnahme zu Anfang 2021 wurde der AFR am 16.11.2020
informiert. Damit der Einstieg in dieses neue Projekt gut gelingt, sollte die
Stelle Ende 2020 befristet für 24 Monate ausgeschrieben werden und konnte zum
16.03.2021 starten.
Seit zwei Jahren ist der Fahrgastbetreuer jetzt als
geringfügige Beschäftigungskraft des Landkreises für das Team Verkehrsservice
mit wöchentlich 6,5 Stunden, im Einsatz. Die Einsätze finden auf allen
Regionalbuslinien im Landkreis statt. Die Aufgabenliste des Fahrgastbetreuers
umfasst die Qualitätskontrolle der Fahrleistung, wie z.B. Pünktlichkeit der
Verkehre, Ausstattung der Busse, Problembeobachtung bei Fahrgastbeschwerden
sowie die Durchführung von Fahrkartenkontrollen. Darüber hinaus hat der
Fahrgastbetreuer auf allen Fahrten während der Corona-Pandemie die
Maskenkontrolle in den Fahrzeugen durchgeführt. Auch Beratungsbedarf durch die
Fahrgäste oder Hilfe für Ein- und Ausstiege wurden spontan im Bus beim
Fahrgastbetreuer nachgefragt. Die Einsätze erfolgen nach Absprache für jeweils
eine Schicht von 3 bis 3,5 Stunden an zwei verschiedenen Tagen die Woche.
Durch die Arbeit des Fahrgastbetreuers erhält der
Verkehrsservice wöchentlich einen guten Überblick über die Situation im
Busverkehr. Zudem kann spontan auf Kundenbeschwerden reagiert werden, indem der
Fahrgastbetreuer in seiner nächsten Schicht genau auf der Fahrt mitfährt, auf
welcher es Probleme gegeben haben soll. Dies stellt eine ganz wichtige
Komponente für den Kundendialog dar. Zudem ist der Einsatz des
Fahrgastbetreuers als Qualitätsprüfer auch ein wichtiges Signal an die
Verkehrsunternehmen, dass Ihre Leistung kontinuierlich überprüft wird.
Die Verwaltung hält die Fortführung des
Maßnahme ‚Fahrgastberatung und
Fahrausweiskontrolle‘ für unverzichtbar und möchte das Projekt um 36 Monate verlängern.
In den ersten 24 Monaten sind 14.000 € an Kosten entstanden, so dass aktuell
noch 11.000 € zur Verfügung stehen. Für weitere drei Jahre würden 23.000 €
benötigt, so dass zusätzliche Kosten in Höhe von 12.000 € für eine Verlängerung
des Projektes um drei Jahre notwendig sind. Es entstehen zusätzliche Kosten in
Höhe von 12.000 €, die aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt
werden sollen.
Maßnahme 2301
Die Stadtbusgesellschaft Nienburg möchte ihre
Marketingmaßnahmen in den Jahren 2023 bis 2025 weiterführen und damit die
Attraktivität des ÖPNVs weiter steigern. Neben den jahreszeitlichen Angeboten
wie dem Schiet-WetterTicket oder neuen Angeboten wie dem geplanten
49-Euro-Ticket soll das Portfolio des Stadtbusverkehrs erweitert werden. Auch die
Sonderfahrten für die Linien 1-6 sollen beworben werden. Weitere Aktionen wie
die Gestaltung von Image-Plakaten und Briefmarken im eigenen Corporate Design,
ÖPNV-Infostände bei städtischen Veranstaltungen und Berufsfachmessen sollen die
Verbindung zu den Fahrgästen stärken und zur Fahrgästegewinnung beitragen. Als
weitere Marketingmaßnahmen sind Aktionstage wie der Girls- und
Boys-Day-Zukunftstag, der Neubürgertag oder Chancengebertag geplant. Daher
sollen 60.000 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.
Maßnahme 2302
Die Stadtbusgesellschaft möchte auch in den
nächsten Jahren die sog. Busschule für Kindergarten- und Grundschulkinder und
das Mobilitätstraining für Senioren weiterführen. In der „Busschule“ soll den
Kindern spielerisch das richtige Verhalten an der Haltestelle und in den Bussen
beigebracht werden. Das Angebot wird von den Schulen gut angenommen und soll
daher fortgeführt werden. Hierfür werden die Kinder in einer Doppelstunde in
einem theoretischen Teil auf das richtige Verhalten im Straßenverkehr
vorbereitet. In einer weiteren Doppelstunde wird dann das richtige Verhalten
anschaulich an einer Haltestelle und in einem Bus geübt.
Im Mobilitätstraining für Senioren geht es darum,
dass mobilitätseingeschränkte Personen mobil bleiben können. Hier wird
vorrangig das eigenständige Ein- und Aussteigen mit Rollatoren und Rollstühlen
geübt. Außerdem werden wertvolle Tipps für den Alltag vermittelt.
Um dieses Schulungsangebot auch in den Jahren 2023,
2024 und 2025 aufrecht erhalten zu können, hat die Stadtbusgesellschaft eine
Förderung in Höhe von insgesamt 22.000 Euro beantragt. Diese Mittel sollen aus
den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.
Maßnahme 2303
Die Samtgemeinde Mittelweser hat für das Baujahr
2023 einen Sammelantrag auf Fördermittel für den barrierefreien Ausbau von
8 Haltestellen in mehreren Orten bei der
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) gestellt. Die LNVG
übernimmt 75 % der zuschussfähigen
Kosten. Zur Kofinanzierung der restlichen
25 % sowie zur Förderung der übersteigenden
Planungskosten hat die Samtgemeinde Mittelweser beim Landkreis Nienburg/ Weser
für alle 8 Haltestellen insgesamt 81.000,00
€ aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG beantragt.
Im Einzelnen sollen im Sammelantrag die
Haltestellen:
- Anemolter
Feuerwehrgerätehaus RI Steyerberg und Stolzenau
- Stolzenau
Kindergarten beidseitig
- Stolzenau
Kleine Geest RI Uchte
- Stolzenau
Windmühlenstraße beidseitig
- Stolzenau
Diethe beidseitig
barrierefrei ausgebaut werden. Diese Mittel sollen
aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.
Maßnahme 2304
Die Samtgemeinde Mittelweser hat für das Baujahr
2023 einen Antrag auf Fördermittel für den barrierefreien Ausbau der
Haltestelle „Nendorf Schule“ bei der Landesnahverkehrsgesellschaft
Niedersachsen mbH (LNVG) gestellt. Die LNVG übernimmt 75 % der zuschussfähigen Kosten. Zur
Kofinanzierung der restlichen
25 % sowie zur Förderung der übersteigenden
Planungskosten hat die Samtgemeinde Mittelweser beim Landkreis Nienburg/Weser
für die Haltestelle „Nendorf Schule“ insgesamt 105.800,00 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG
beantragt. Die Haltestelle wird täglich mehrmals befahren und dient dazu, dass
verschiedene Wohngebiete sowie anliegende Dörfer (Diethe) oder andere Orte
(Stolzenau, Uchte) erschlossen werden. Die Haltestelle dient insbesondere zur
Schülerbeförderung der anliegenden Grundschule Nendorf. Der barrierefreie
Ausbau an diesem Haltepunkt ist daher gerechtfertigt. Diese Mittel sollen aus den
Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.
Maßnahme 2305
Die Samtgemeinde Uchte beantragt
Regionalisierungsmittel in Höhe von 42.000 €,
um die Haltestelle „Huddestorf Jägerkrug“ barrierefrei auszubauen. Die
Haltestelle soll 100 % aus Regionalisierungsmitteln finanziert werden. Da diese
Haltestelle von einem Rollstuhlfahrer genutzt wird, ist der barrierefreie
Ausbau dieser Haltestelle gerechtfertigt. Diese Mittel sollen aus den
Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.
Maßnahme 2306
Für den barrierefreien Ausbau von 3 Haltestellen im
Flecken Steyerberg hat die Gemeinde einen Antrag auf Fördermittel bei der
Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) gestellt. Die LNVG übernimmt 75 % der
zuschussfähigen Kosten. Zur Kofinanzierung der restlichen 25 % sowie zur
Förderung der übersteigenden Planungskosten hat die Samtgemeinde Flecken
Steyerberg 70.500,00 € aus den Finanzmitteln gem.§7 NNVG beantragt.
Im Einzelnen sollen folgende Haltestellen
barrierefrei ausgebaut werden:
- Steyerberg
Kirchstraße RI Ortsausgang
- Sarninghausen
Berliner Platz RI Steyerberg
- Sarninghausen
Berliner Platz RI Vogtei
Der Ausbau dieser Haltestellen ist gerechtfertigt.
Diese Mittel sollen aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.
Maßnahme
2307
Die
Samtgemeinde Heemsen beantragt Regionalisierungsmittel in Höhe von
142.000
€, um die Haltestellen:
- Drakenburg, Schwarzer
Weg (beidseitig)
- Heemsen, Postweg
(beidseitig)
barrierefrei
auszubauen. Die Haltestellen sollen zu 100 % aus Regionalisierungsmitteln
finanziert werden. Die vier Haltestellen werden von der Linie 31 von Mo – Sa
bedient und sind insbesondere im Schülerverkehr stark frequentiert. An allen
vier Abfahrtspositionen ist eine Aufpflasterung mittels Buskappsteinen sowie
das Verlegen taktiler Elemente auf der Oberfläche vorgesehen. Es sollen drei
neue gläserne Wartehallen aufgestellt werden und die Beleuchtung an drei
Abfahrtspositionen verbessert werden.
Der
barrierefreie Umbau für beide Haltestellen ist gerechtfertigt. Diese Mittel
sollen aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.
Maßnahme 2308
Die Samtgemeinde Steimbke beantragt
Regionalisierungsmittel in Höhe von 70.000,00 €, um die Haltestelle „Rodewald Grundschule“
barrierefrei auszubauen. Die Haltestelle
soll zu 100 % aus Regionalisierungsmitteln finanziert werden. Bei der
Haltestelle handelt es sich um eine Standard Haltestelle gem. Nahverkehrsplan.
Im Zuge des Schulhofausbaues soll die anliegende Haltestelle mit ausgebaut
werden. Der Umbau ist daher gerechtfertigt. Diese Mittel sollen aus den
Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.
Maßnahme 2309
Die Samtgemeinde Steimbke beantragt
Regionalisierungsmittel in Höhe von 80.000,00 €, um die Haltestellen:
- Wenden
Hauptstraße (beidseitig)
- Linsburg
Burg, Neubaugebiet, (einseitig)
barrierefrei
auszubauen. Die Haltestellen sollen 100 % aus Regionalisierungsmitteln
finanziert werden. Bei der Haltestelle „ Wenden Hauptstraße“ handelt es sich um
eine Standard Haltestelle mit mehr als 10 Fahrgästen pro Tag. Zur Bedienung des
Neubaugebietes in Heidloh an der Straße ‚Burg‘ soll eine neue barrierefreie
Haltestelle entstehen. Da der Bus hier eine Schleife fährt, braucht nur eine
Haltestelle für Ein- und Ausstieg gebaut werden. Der Umbau beider Haltestellen
ist gerechtfertigt. Diese Mittel sollen aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG
bereitgestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen Kosten i. H. v. 685.300
€. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 54120 zur Verfügung.
Anlagen:
·
ohne