Der Jugendhilfeausschuss stimmt den neu entwickelten Leistungs-,
Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen für den Bereich Schulbegleitung zu.
Sachverhalt
Im Rahmen der steigenden Kosten nimmt die intensive Prüfung von
Leistungsangeboten und Kalkulationen immer mehr Zeit in Anspruch. Frau Waering,
die diesen Bereich seit Februar 2020 übernommen hat, wird ihre Aufgaben anhand
der neu entwickelten Vereinbarungen zur Schulbegleitung vorstellen.
Im Hinblick auf die durch das KJSG vorgegebene Zusammenführung der
Eingliederungshilfe für körperliche, geistige und seelisch behinderte junge
Menschen in die einheitliche Zuständigkeit des Fachbereiches Jugend ist mit den
Beteiligten besprochen, eine Vereinheitlichung der Vereinbarungen und
Abrechnungsweisen in den Fachbereichen 31 und 36 vorzunehmen. Insbesondere in
Bezug auf Ausfallleistungen bei Erkrankung der/des Leistungsberechtigten war es
notwendig, die bisherigen Vereinbarungen von Grund auf neu aufzubauen.
In einem Arbeitskreis bestehend aus Vertretern der Fachbereiche 31, 36
sowie 3 Vertretern der örtlichen Jugendhilfe-/Eingliederungshilfeträger wurden
die in der Anlage beigefügten Muster-Vereinbarungen sowie ein
Kalkulationsschema entwickelt.
Bisher gibt es zwischen den Fachbereichen unterschiedliche Regelungen
zum Ausgleich von Ausfallleistungen. Eine Umfrage bei den umliegenden Kommunen
in Bezug auf Ausfallleistungen hat ergeben, dass es keine Einheitlichkeit gibt.
In der Gesamtheit gehen diese Regelungen jedoch deutlich über das hinaus, was
bisher beim Landkreis Nienburg geleistet wird. In Anlehnung an die Regelungen
in der Tagespflege wird ein Ausgleich von bis zu 20 Ausfalltagen pro Schuljahr
angestrebt.
Außerdem wurden mit den Trägern einheitliche Zeiten für Vor- und
Nacharbeiten, die als indirekte Arbeitszeiten in das Entgelt mit einfließen,
sowie angemessene Beträge für Verwaltungs- und Sachkosten ermittelt. Bisher
wurden diese Zeiten individuell mit den Trägern verhandelt, so dass es in
diesen Punkten erhebliche Unterschiede in den Kalkulationen gibt.
Die neu entwickelten Standards und Vereinbarungen werden voraussichtlich
Mehrkosten verursachen. Diese sind jedoch nicht eindeutig bezifferbar, da die
Krankheitstage der Leistungsberechtigten bisher nicht erfasst wurden. Eine
eindeutige Auswertung ist daher nicht möglich. Es ist davon auszugehen, dass
auch insbesondere im Bereich der Personalkosten der Träger, Steigerungen zu
erwarten sind. Bisher haben nicht alle Träger ihr Personal in Anlehnung an den
TVöD vergütet. Im Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel kommen auch die
Jugendhilfeträger nicht umhin, die Gehälter anzugleichen.
Die neu erarbeiteten Standards führen zu einer Vereinheitlichung und
Gleichbehandlung der Träger. Die Leistungen, die seitens der Träger erbracht
werden, sind analog, so dass auch die Vergütung und Abrechnung einander
angeglichen werden müssen. Diskussionen bei der Abrechnung werden durch die
detaillierte Darstellung einzelner Komponenten vermieden.
Anlagen:
·
1.) Leistungs-
und Qualitätsentwicklungsvereinbarung –FB Jugend
·
2.)
Entgeltvereinbarung – Fachbereich Jugend