Betreff
Vorstellung der Aufgaben im Bereich der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen anhand der neu entwickelten Vereinbarungen zur Schulbegleitung und Beschluss zu den Vereinbarungen.
Vorlage
2023/041
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss stimmt den neu entwickelten Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen für den Bereich Schulbegleitung zu.

 


Sachverhalt

Im Rahmen der steigenden Kosten nimmt die intensive Prüfung von Leistungsangeboten und Kalkulationen immer mehr Zeit in Anspruch. Frau Waering, die diesen Bereich seit Februar 2020 übernommen hat, wird ihre Aufgaben anhand der neu entwickelten Vereinbarungen zur Schulbegleitung vorstellen.

Im Hinblick auf die durch das KJSG vorgegebene Zusammenführung der Eingliederungshilfe für körperliche, geistige und seelisch behinderte junge Menschen in die einheitliche Zuständigkeit des Fachbereiches Jugend ist mit den Beteiligten besprochen, eine Vereinheitlichung der Vereinbarungen und Abrechnungsweisen in den Fachbereichen 31 und 36 vorzunehmen. Insbesondere in Bezug auf Ausfallleistungen bei Erkrankung der/des Leistungsberechtigten war es notwendig, die bisherigen Vereinbarungen von Grund auf neu aufzubauen.

In einem Arbeitskreis bestehend aus Vertretern der Fachbereiche 31, 36 sowie 3 Vertretern der örtlichen Jugendhilfe-/Eingliederungshilfeträger wurden die in der Anlage beigefügten Muster-Vereinbarungen sowie ein Kalkulationsschema entwickelt.

Bisher gibt es zwischen den Fachbereichen unterschiedliche Regelungen zum Ausgleich von Ausfallleistungen. Eine Umfrage bei den umliegenden Kommunen in Bezug auf Ausfallleistungen hat ergeben, dass es keine Einheitlichkeit gibt. In der Gesamtheit gehen diese Regelungen jedoch deutlich über das hinaus, was bisher beim Landkreis Nienburg geleistet wird. In Anlehnung an die Regelungen in der Tagespflege wird ein Ausgleich von bis zu 20 Ausfalltagen pro Schuljahr angestrebt.

Außerdem wurden mit den Trägern einheitliche Zeiten für Vor- und Nacharbeiten, die als indirekte Arbeitszeiten in das Entgelt mit einfließen, sowie angemessene Beträge für Verwaltungs- und Sachkosten ermittelt. Bisher wurden diese Zeiten individuell mit den Trägern verhandelt, so dass es in diesen Punkten erhebliche Unterschiede in den Kalkulationen gibt.

Die neu entwickelten Standards und Vereinbarungen werden voraussichtlich Mehrkosten verursachen. Diese sind jedoch nicht eindeutig bezifferbar, da die Krankheitstage der Leistungsberechtigten bisher nicht erfasst wurden. Eine eindeutige Auswertung ist daher nicht möglich. Es ist davon auszugehen, dass auch insbesondere im Bereich der Personalkosten der Träger, Steigerungen zu erwarten sind. Bisher haben nicht alle Träger ihr Personal in Anlehnung an den TVöD vergütet. Im Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel kommen auch die Jugendhilfeträger nicht umhin, die Gehälter anzugleichen.

Die neu erarbeiteten Standards führen zu einer Vereinheitlichung und Gleichbehandlung der Träger. Die Leistungen, die seitens der Träger erbracht werden, sind analog, so dass auch die Vergütung und Abrechnung einander angeglichen werden müssen. Diskussionen bei der Abrechnung werden durch die detaillierte Darstellung einzelner Komponenten vermieden. 

 

 

 


Anlagen:

 

·         1.) Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung –FB Jugend

·         2.) Entgeltvereinbarung – Fachbereich Jugend