Betreff
Annahme einer Zuwendung durch den Kreistag
Vorlage
2023/046
Aktenzeichen
13.1-20 23 25
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt
Der Landkreis Nienburg/Weser
kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen einwerben und annehmen
(§ 111 Abs. 7 NKomVG).
Bei Beträgen oder Werten über
2.000 € entscheidet der Kreistag.
Frau Ursula Quappe aus Kruegersdorp
(Südafrika) möchte dem Landkreis ein Grundstück im Naturschutzgebiet
„Rodewalder Lichtenheide“ mit einer Gesamtfläche von 9.632 m² schenken. Der
Wert der Grundstücksfläche wird mit 3.371,20 Euro (0,35 Euro/m²) veranschlagt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es entstehen Kosten
i. H. v. ca. 300 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 55410 zur Verfügung.
Anlagen:
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Lagekarte