Betreff
Annahme einer Zuwendung durch den Kreistag
Vorlage
2023/046
Aktenzeichen
13.1-20 23 25
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt

Der Landkreis Nienburg/Weser kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen

(§ 111 Abs. 7 NKomVG).

 

Bei Beträgen oder Werten über 2.000 € entscheidet der Kreistag.

 

Frau Ursula Quappe aus Kruegersdorp (Südafrika) möchte dem Landkreis ein Grundstück im Naturschutzgebiet „Rodewalder Lichtenheide“ mit einer Gesamtfläche von 9.632 m² schenken. Der Wert der Grundstücksfläche wird mit 3.371,20 Euro (0,35 Euro/m²) veranschlagt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. ca. 300 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 55410 zur Verfügung.


Anlagen:

 

·         Lagekarte