Betreff
Bestellung von Frau Karolin Sophie Prinzhorn und Herrn Henning Beneke gem. § 22 Nieders. Denkmalschutzgesetz.
Vorlage
2023/053
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Frau Karolin Sophie Prinzhorn, Altenbücker Damm 38, 27333 Altenbücken wird zur ehrenamtlich Beauftragten für die Bau- und Kunstdenkmalpflege und Herr Henning Beneke, Steinstücke 4a, 28857 Syke-Okel wird zum ehrenamtlich Beauftragten für die archäologische Denkmalpflege gem. § 22 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz für den Zeitraum von 4 Jahren bestellt.

 


Sachverhalt

Die Kreisverwaltung schlägt vor, Herrn Henning Beneke zum ehrenamtlich Beauftragten für die archäologische Denkmalpflege zu bestellen.

 

Der Landkreis Nienburg/Weser hat aufgrund seiner flächenhaften Ausdehnung zwei

ehrenamtlich Beauftragte für die archäologische Denkmalpflege bestellt. Nach dem ·

plötzlichen Tod von Herrn Kay Jebens im letztem Jahr, der bisher für den Bereich des Nordkreises zuständig war, ist dieser Bereich unbesetzt.

 

Dem Landkreis Nienburg/Weser steht mit der Bestellung von Herrn Henning Beneke wieder ein ehrenamtlich Beauftragter für die archäologische Denkmalpflege im Bereich der Samtgemeinden Grafschaft Hoya, Heemsen und Steimbke, sowie der Gemeinden Marklohe, Wietzen und Balge zur Verfügung.

 

Des Weiteren schlägt die Kreisverwaltung Frau Karolin Sophie Prinzhorn als ehrenamtlich Beauftragte für die Bau- und Kunstdenkmalpflege, als Ersatz für Herrn Jörg Rabe, vor.

 

Herr Jörg Rabe kann aus persönlichen Gründen sein Ehrenamt nicht mehr ausüben und möchte daher nicht verlängern. Seine Bestellung läuft zum 31.10.2023 aus. Frau Prinzhorn würde ab dem 01.11.2023 als Ehrenamtliche im Bereich Bau- und Kunstdenkmalpflege übernehmen.

 

Voraussetzung der Bestellung für die beiden Ehrenämter ist das Einvernehmen

gem. § 22 Abs. 1 NDSchG des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege. Die entsprechenden Anfragen wurden gestellt, eine positive Rückmeldung liegt aktuell noch nicht vor.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Da das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege die Kosten für die bestellten

ehrenamtlich Beauftragten übernimmt, entstehen dem Landkreis keine Kosten.