Betreff
Anmietung einer zweiten Halle zur Unterbringung von Technik und Gerät der Kreisfeuerwehr und für den Katastrophenschutz
Vorlage
2023/054
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

1.         Die zweite Halle im Gewerbegebiet Lemke wird angemietet.

2.         Das VHG-Mobil wird weiterhin in der Halle untergestellt und die Unterkunftspauschale vom Eigentümer wird im Haushalt vereinnahmt.

3.         Es wird ein weiterer Teleskoplader für den Standort der Hallen im Gewerbegebiet Lemke beschafft, die erforderlichen Mittel von 75.000 € werden im Haushalt zur Verfügung gestellt.


Sachverhalt

In der Sitzung des Ausschusses für Brandschutz und Rettungswesen am 15.02.2023 wurde die bereits angemietete Halle im Gewerbegebiet Lemke besichtigt. In der Halle sind Gerätschaften der Kreisfeuerwehr und Material aus dem Katastrophenschutz untergebracht. Wie in der letzten Sitzung ausführlich dargestellt, stehen noch diverse Gerätschaften der Kreisfeuerwehr auch nach Anmietung der ersten Halle nicht unter Dach. Es ergeben sich folgende Rahmendaten:

 

1.     Kosten Anmietung 2. Halle

Miete 1.000 m² Lagerhalle à 3,98 €/m²                      3.980,00 €

       Nebenkostenvorauszahlung                                       400,00 €

Gesamt netto                                                                 4.380,00 €

Mehrwertsteuer (aktuell 19 %)                                       832,20 €

Gesamt brutto                                                              5.212,20 €

 

Jahreskosten gesamt: 62.546,40 €

 

 

2.     Einsparpotential durch Hochregal bzw. Herausnahme VGH-Mobil:

Die Kosten für die Anschaffung und den Aufbau eines weiteren Hochregals belaufen sich auf ungefähr 16.500 €. Durch die Einlagerung von Material könnten hierdurch im besten Fall 50 m² Hallenfläche mit sehr viel Stapelaufwand eingespart werden. Der Großteil des eingelagerten Materials für den Katastrophenschutz (Betten, Matratzen, Spinde, Tisch-und Stuhlsets) können nicht in das Hochregal gestapelt werden, da die Maße nicht passen.

 

Durch die Herausnahme des VGH-Mobils würde eine Fläche von ca. 50 m² frei. Diese Fläche würde für die Aufstellung von maximal 2 Abrollbehältern ausreichen.

 

3.     Zusätzlicher Platzbedarf Verpflegungszug

Das Material des V-Zuges steht derzeit noch in Wietzen, ist aber kurzfristig zu einem neuen Standort zu verbringen, da die genutzten Flächen durch die Samtgemeinde Weser-Aue wieder selbst benötigt werden.

 

·           MZF V-Zug

·           LKW V-Zug

·           1 Feldküche

·           Kochkessel 2 x

·           Kippbratpfanne

·           Konvektomaten 2x

 

Es ergibt sich mithin ein weiterer Platzbedarf von ca. 100 m²

 

4.     Platzbedarf Abrollbehälter FTZ

Folgende Abrollbehälter und Anhänger sind derzeit im Außenbereich der FTZ untergebracht:

·           AB-Hochwasser

·           AB-Besprechung (TEL)

·           AB-Wasserdicht

·           AB-Logistik

·           AB-Materialtransport

·           AB-Teleskoplader

·           WLF 4

·           AH-Dusche

·           AH-Kreisjugendfeuerwehr

·           AH-Plane Spriegel; 2t (TEL/ABC-Zug)

·           AH-geschlossener Aufbau (ABC-Zug)

·           AH-Plane/Spriegel; 8t (Kreisausbildung)

 

Hierfür werden ca. 450 m² Hallenfläche zusätzlich benötigt,

 

 

5.    Weitere Platzbedarfe

Weiterhin sind folgende Geräte noch nicht untergebracht:

 

·           Wettbewerbsbahnen Jugendfeuerwehr (Seecontainer)

·           Anhänger Jugendfeuerwehr ( Jetzt in der Halle Jugendfeuerwehr)

·           10 Gitterboxen Jugendfeuerwehr

·           10 Gitterboxen ABC – Zug

 

Daraus ergibt sich ein weiterer Platzbedarf von insgesamt ca. 50 m².

 

 

 

6.    Zusammenfassung:

 

Es ergeben sich somit zusammengefasst folgende weitere Platzbedarfe:

Pos. 3      V-Zug                                     ca. 100 m²

Pos. 4      Abrollbehälter FTZ               ca. 450 m²

Pos. 5      Jugendfeuerwehr                ca.   50 m²

Summe                                                   ca. 600 m²

 

Durch Herausnahme des VGH-Mobils und Anschaffung eines weiteren Hochregals lassen sich insgesamt ca. 100 m² freiräumen. Der Bedarf von insgesamt weiteren ca. 500 m² wäre mithin nicht zu decken. Selbst wenn große Teile der unter 4. aufgeführten Abrollbehälter nicht in einer Halle untergebracht werden würden, wäre der Hallenplatz insgesamt nicht ansatzweise ausreichend.

 

Der Zustand der Abrollbehälter würde sich im Übrigen in den kommenden Jahren noch deutlich verschlechtern. Ein Teil der Geräte wäre bis zur Fertigstellung der neuen FTZ mit entsprechenden Unterbringungsmöglichkeiten abgängig und müsste ersetzt werden.

 

 

Es wurden außerdem Interessenbekundungen an das Land Niedersachsen für die Übernahme vom einem AB-Vegetationsbrandbekämpfung und einen AB-Hochleistungs-Förderpumpen-System abgegeben, die aus Mitteln des Katastrophenschutzes/Brandschutzes in die Kommunen gegeben werden sollen. Des Weiteren ist beabsichtigt, das Interesse an der Übernahme von einer Netzersatzanlage 240 kVA aus Mitteln des Katastrophenschutzes beim Land Niedersachsen zu bekunden.

 

Die Fläche von 1.000 qm der zweiten Halle wäre damit insgesamt fast vollständig belegt.

 

 

 

Beschaffung Manitou/Gabelstapler

 

Zur Beschaffung eines zusätzlichen Manitou bzw. geländegängigen Gabelstaplers für den Standort Lemke wurden Gespräche mit der Samtgemeinde Weser-Aue (Bauhof), der Straßenmeisterei und dem dort ansässigen LKW-Betrieb geführt. Es besteht dort keine Möglichkeit ein solches Gerät unter den Erfordernissen der Feuerwehr mit nutzen zu können.

 

Weiter wurden Kauf und Leasing von einem Manitou bzw. Gabelstapler kostenseitig gegenüber gestellt. Ein Leasing würde über einen Zeitraum von 60 Monaten ca. 85% der Anschaffungskosten in Anspruch nehmen und das Gerät dann wieder abgeben.

 

Die Nutzung des an der FTZ stationierten Manitou am Standort Lemke würde jeweils einen Transport Nienburg-Lemke und zurück mit ca. 1,5 Arbeitsstunden bedeuten.