Der 2. Bauabschnitt der Gedenkstätte Pulverfabrik Liebenau wird mit 15.000 € als nicht rückzahlbarer Zuschuss unterstützt.
Die Mittel sind im Haushaltsjahr 2024 einzustellen.
Sachverhalt
Der Landkreis hat den ersten
Bauabschnitt der Gedenk- und Bildungsstätte zur NS-Zwangsarbeit in der
Pulverfabrik Liebenau bereits mit 47.000 Euro gefördert (siehe Drucksache 2018/212).
Die Pulverdokumentationsstelle informiert, dass der Gedenkstättenbau sowie die
Ausstellung im Herbst dieses Jahres abgeschlossen sein werden und die Eröffnung
der Gedenkstätte voraussichtlich im November 2023 stattfinden wird.
Nunmehr ist der 2.
Bauabschnitt geplant. Es handelt sich um die Umsetzung eines
Beherbergungskonzeptes. Hierfür wird eine Kostenbeteiligung des Landkreises in
Höhe von 15.000 Euro beantragt.
In den anliegenden
Antragsunterlagen wird ausgeführt, dass Ziel dieses Projektes eine nachhaltige
Vermittlungsarbeit ist. Dieses soll mit mehrtätigen Projekten, Workshops bzw.
Arbeitsangeboten erreicht werden. Hierzu bedarf es einfacher Übernachtungsmöglichkeiten.
Das Projekt soll im Jahr 2024
im Rahmen eines 2. Bauabschnitts durchgeführt werden. Eine Kostenschätzung nach
DIN 276 beläuft sich auf eine Summe in Höhe von 241.380,40 € brutto. Da
eigene Mittel nunmehr kaum noch aufgebracht werden können, beabsichtigt die
Pulverdokumentationsstelle wieder, wie im 1. Bauabschnitt, eine Ko-Finanzierung
unter Beteiligung von mehreren Geldgebern zu realisieren.
In der ebenfalls anliegenden
Vorhabensbeschreibung wird ausgeführt, dass das beantragte Vorhaben mehrere
Leitziele erfüllt. Der Schwerpunkt liegt in dem Bereich
soziale Infrastruktur,
Teilhabe und Chancengleichheit.
Durch die
Übernachtungsmöglichkeiten entsteht ein Bildungs- und Begegnungszentrum,
welches neben der nachhaltigeren Auseinandersetzung mit der Erhaltung der
Erinnerungskultur auch überörtliche Interessenten anspricht. Es wird mit einer
Bereicherung der Region für touristisch und gleichzeitig geschichtlich orientierte
oder interessierte Bürger:innen gerechnet.
Auch die Einbeziehung von
Kindern und Jugendlichen gelingt mit angebotenen Übernachtungsmöglichkeiten in
einem höheren Maß. Kooperationen mit dem Jugendhaus sind Bestandteil dieses
Projektes, so dass hier auch eine Jugendbegegnungsstätte entsteht.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es entstehen Kosten
i. H. v. 15.000,00 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 21190 Kultur- und
Sportförderung nicht zur Verfügung. Die Mittel werden im Haushaltsjahr 2024
eingeplant.
Anlagen:
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Antrag
Pulverfabrik