Betreff
Kofinanzierung von Projekten in der LEADER-Region „Weserleiter“
Vorlage
2023/082
Art
Bericht

Das Gremium nimmt Kenntnis.


Sachverhalt

Der Kreisausschuss hat am 12.12.2021 (2021/219) beschlossen, für die Jahre 2023 bis 2027 ein Budget i.H. von 25.000 € jährlich für die Kofinanzierung von LEADER-Projekten bereitzustellen. Die Voraussetzungen und Bedingungen für einen entsprechenden Zuschuss sollten von Kreisverwaltung mit der LEADER-Geschäftsstelle bei der Stadt Nienburg abgestimmt werden.

Mittlerweile wurde eine Zuwendungsrichtlinie zur Kofinanzierung von Maßnahmen des Förderprogramms LEADER im Landkreis Nienburg/Weser entworfen und mit der LEADER-Geschäftsstelle abgestimmt. In dieser werden u.a. die Zuwendungsvoraussetzungen, der Gegenstand der Zuwendungen, Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen, die Antragsberechtigten, die Auszahlungsbedingungen und Weiteres geregelt.

Hervorzuheben ist, dass nur solche Projekte refinanziert werden sollen, die eine mehr als lokale Wirkung entfalten und mindestens drei der Qualitätskriterien aus dem Regionalen Entwicklungskonzept erfüllen. Außerdem sollen nur juristische Personen des Privatrechts sowie Privatpersonen aus der Region antragsberechtigt sein. Die maximale Fördersumme soll auf 5.000 € beschränkt sein.

Die Kreisverwaltung wird über den aktuellen Stand der Abstimmung berichten.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.


Anlagen:

 

·         ohne