Den überplanmäßigen
Aufwendungen im Jugendbereich in Höhe von insgesamt 7.350.000 Euro wird
zugestimmt.
Die Deckung erfolgt aus
Mehrerträgen der allgemeinen Finanzwirtschaft in Höhe von 5.600.000 Euro und
Minderaufwendungen im Bereich Liegenschaften in Höhe von 1.750.000 Euro.
Sachverhalt
Nach der neuesten Prognose
mit Stand 01.05.2023 gibt es erheblichen Mehrbedarf im Jugendbereich.
In der Kindertagesbetreuung
wurden die Entgeltordnung sowie die Satzung Kindertagespflege geändert. Der
Umfang der Geldleistungen wurde deutlich angehoben.
Es wird von einem
überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 350.000 Euro ausgegangen.
Eine enorme Steigerung in
Höhe von rd. 7 Mio. Euro ist daneben im Bereich Allgemeiner Sozialer Dienst
gemeldet worden.
Gründe hierfür sind vor
allem:
Die Entgelte sind sowohl im stationären als auch im
ambulanten Bereich deutlich angestiegen und werden im Laufe des Jahres auch
weiterhin steigen durch höhere Sachkosten, die Aufstockung von Personal sowie
die Tariferhöhungen im TVöD.
Die Fallzahlen steigen weiterhin an (durchschnittlich
laufende Fälle in 2022: 952, aktueller Stand: 1032, Tendenz weiterhin steigend).
Es werden aufgrund der Auffälligkeiten der
Kinder/Jugendlichen vermehrt zusätzliche Hilfen in den Fällen notwendig, z.B.
zusätzliche Fachleistungsstunden zu stationären Hilfen.
Es wird immer schwieriger,
Heimplätze/Inobhutnahmeplätze zu finden, entsprechend muss auf mitunter weit
entfernte und teurere Einrichtungen zurückgegriffen werden.
Die Deckung dieser Aufwendungen erfolgt aus den
Mehrerträgen der allgemeinen Finanzwirtschaft in Höhe von 5,6 Mio. Euro sowie
aus Einsparungen für Energiekosten der Liegenschaften in Höhe von 1,75 Mio.
Euro.