Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen im Jugendbereich
Vorlage
2023/091
Aktenzeichen
131-20 23 22
Art
Beschlussvorlage

Den überplanmäßigen Aufwendungen im Jugendbereich in Höhe von insgesamt 7.350.000 Euro wird zugestimmt.

 

Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen der allgemeinen Finanzwirtschaft in Höhe von 5.600.000 Euro und Minderaufwendungen im Bereich Liegenschaften in Höhe von 1.750.000 Euro.


Sachverhalt

Nach der neuesten Prognose mit Stand 01.05.2023 gibt es erheblichen Mehrbedarf im Jugendbereich.

 

In der Kindertagesbetreuung wurden die Entgeltordnung sowie die Satzung Kindertagespflege geändert. Der Umfang der Geldleistungen wurde deutlich angehoben.

 

Es wird von einem überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 350.000 Euro ausgegangen.

 

Eine enorme Steigerung in Höhe von rd. 7 Mio. Euro ist daneben im Bereich Allgemeiner Sozialer Dienst gemeldet worden.

 

Gründe hierfür sind vor allem:

Die Entgelte sind sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich deutlich angestiegen und werden im Laufe des Jahres auch weiterhin steigen durch höhere Sachkosten, die Aufstockung von Personal sowie die Tariferhöhungen im TVöD.

Die Fallzahlen steigen weiterhin an (durchschnittlich laufende Fälle in 2022: 952, aktueller Stand: 1032, Tendenz weiterhin steigend).

Es werden aufgrund der Auffälligkeiten der Kinder/Jugendlichen vermehrt zusätzliche Hilfen in den Fällen notwendig, z.B. zusätzliche Fachleistungsstunden zu stationären Hilfen.

Es wird immer schwieriger, Heimplätze/Inobhutnahmeplätze zu finden, entsprechend muss auf mitunter weit entfernte und teurere Einrichtungen zurückgegriffen werden.

 

 

Die Deckung dieser Aufwendungen erfolgt aus den Mehrerträgen der allgemeinen Finanzwirtschaft in Höhe von 5,6 Mio. Euro sowie aus Einsparungen für Energiekosten der Liegenschaften in Höhe von 1,75 Mio. Euro.