Das Gremium nimmt Kenntnis.
Sachverhalt
Im Rahmen des Digitalpakts
Schulen stehen dem Landkreis Mittel in Höhe von 3.431.431,00 € zur Verfügung.
Die Antragfrist, welche ursprünglich zum 15.05.2023 enden sollte, wurde
kurzfristig bis zum 30.06.2023 verlängert.
Der Fachbereich Schulen und
Kultur und der Fachdienst Liegenschaften stehen im engen Austausch, die zur
Verfügung stehenden Mittel zu beplanen und zu beantragen. Eine Aufstellung der
beantragten und geplanten Maßnahmen ist als Anlage beigefügt.
Die Aufstellung ist
dahingehend noch nicht abschließend, da die zu beantragenden Mittel der
einzelnen Maßnahmen noch angepasst werden müssen. Daher wird es bis zum
30.06.2023 noch Veränderungen in der Aufteilung der Mittel geben. Einige
Maßnahmen des FD Liegenschaften werden deutlich teuer sein und daher nicht in
Gänze aus Digitalpaktmittel gegenfinanziert werden können. Grundsätzlich werden
aber alle zur Verfügung stehenden Fördermittel abgerufen werden.
Der Fachbereich Schulen und
Kultur hat bisher für 95 Projekte Förderanträge gestellt. Neben diesen bereits
laufenden und teilweise schon abgeschlossenen Maßnahmen sind zurzeit 7 weitere
Maßnahmen in Planung, die mit Digitalpaktmitteln umgesetzt werden sollen.
Der Fachdienst Liegenschaften
hat bisher 7 Förderanträge gestellt Es ist dort geplant weitere 9 Anträge zu
stellen.
Es ist davon auszugehen, dass
nicht alle Kommunen die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen
werden. Ab dem 01.07.2023 können weitere Fördermittel für zusätzliche Maßnahmen
nach der Förderrichtlinie beantragt werden. Die Bewilligung erfolgt aus dann
ggf. noch vorhandenen Restmitteln nach Eingangsdatum der Anträge beim
Fördermittelgeber (Windhundverfahren).
Der Fachbereich Schulen und
Kultur bereitet gerade weitere Förderanträge vor, um diese ab dem 01.07.2023 in
diesem Verfahren zu stellen. Hier wird es sich überwiegend um bereits
abgeschlossene Maßnahmen handeln, die aufgrund ihres finanziellen Umfangs und
im Hinblick auf den Verbrauch der zu Verfügung stehenden Fördermittel nicht
mehr beantragt wurden.
Darüber hinaus sollen
Maßnahmen angemeldet werden, die auch ohne die Gegenfinanzierung aus dem
Digitalpakt durchgeführt worden wären, da sie pädagogisch erforderlich sind.
Eine Durchführung und Beantragung von Maßnahmen ohne zwingende pädagogische
Notwendigkeit ist nicht vorgesehen.
Anlagen:
·
Aufstellung der
beantragten und geplanten Maßnahmen