Betreff
Sachstandsbericht Digitalpakt
Vorlage
2023/095
Aktenzeichen
21-211-09/11-1
Art
Bericht

Das Gremium nimmt Kenntnis.


Sachverhalt

Im Rahmen des Digitalpakts Schulen stehen dem Landkreis Mittel in Höhe von 3.431.431,00 € zur Verfügung. Die Antragfrist, welche ursprünglich zum 15.05.2023 enden sollte, wurde kurzfristig bis zum 30.06.2023 verlängert.

 

Der Fachbereich Schulen und Kultur und der Fachdienst Liegenschaften stehen im engen Austausch, die zur Verfügung stehenden Mittel zu beplanen und zu beantragen. Eine Aufstellung der beantragten und geplanten Maßnahmen ist als Anlage beigefügt.

 

Die Aufstellung ist dahingehend noch nicht abschließend, da die zu beantragenden Mittel der einzelnen Maßnahmen noch angepasst werden müssen. Daher wird es bis zum 30.06.2023 noch Veränderungen in der Aufteilung der Mittel geben. Einige Maßnahmen des FD Liegenschaften werden deutlich teuer sein und daher nicht in Gänze aus Digitalpaktmittel gegenfinanziert werden können. Grundsätzlich werden aber alle zur Verfügung stehenden Fördermittel abgerufen werden.

 

Der Fachbereich Schulen und Kultur hat bisher für 95 Projekte Förderanträge gestellt. Neben diesen bereits laufenden und teilweise schon abgeschlossenen Maßnahmen sind zurzeit 7 weitere Maßnahmen in Planung, die mit Digitalpaktmitteln umgesetzt werden sollen.

 

Der Fachdienst Liegenschaften hat bisher 7 Förderanträge gestellt Es ist dort geplant weitere 9 Anträge zu stellen.

 

Es ist davon auszugehen, dass nicht alle Kommunen die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen werden. Ab dem 01.07.2023 können weitere Fördermittel für zusätzliche Maßnahmen nach der Förderrichtlinie beantragt werden. Die Bewilligung erfolgt aus dann ggf. noch vorhandenen Restmitteln nach Eingangsdatum der Anträge beim Fördermittelgeber (Windhundverfahren).

 

Der Fachbereich Schulen und Kultur bereitet gerade weitere Förderanträge vor, um diese ab dem 01.07.2023 in diesem Verfahren zu stellen. Hier wird es sich überwiegend um bereits abgeschlossene Maßnahmen handeln, die aufgrund ihres finanziellen Umfangs und im Hinblick auf den Verbrauch der zu Verfügung stehenden Fördermittel nicht mehr beantragt wurden.

 

Darüber hinaus sollen Maßnahmen angemeldet werden, die auch ohne die Gegenfinanzierung aus dem Digitalpakt durchgeführt worden wären, da sie pädagogisch erforderlich sind. Eine Durchführung und Beantragung von Maßnahmen ohne zwingende pädagogische Notwendigkeit ist nicht vorgesehen.


Anlagen:

 

·         Aufstellung der beantragten und geplanten Maßnahmen