a) Als
Vorsitzender der Einigungsstelle wird Herr Peter Brieber und als stellvertretende
Vorsitzende die Richterin Frau Sonja Baudrich bestellt.
b) Als
Mitglieder der Einigungsstelle werden Herr Erster Kreisrat Lutz Hoffmann, Herr
KVD Torsten Rötschke und Frau Silke Stankewitz und als deren
Stellvertreter:innen Frau Kreisrätin Kathrin Woltert, Frau KVD Anett
Hofrage-Wehr und Frau Imke Sieling bestellt.
c)
Die Geschäftsführung der Einigungsstelle wird
Frau Katja Krowicky - bzw. als Stellvertreterin Frau KA Jana Runge -
übertragen.
Sachverhalt
Die Dienststelle und der Personalrat haben sich im
Zusammenhang mit einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme nach § 65 NPersVG des
Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes nicht einigen können. Der
Personalrat hat daher die Einigungsstelle angerufen.
Diese wird gem. § 107c
Abs. 1 NPersVG im Fall einer Nichteinigung zwischen Dienststelle und
Personalrat gebildet. Sie bleibt bis zum Ende der regelmäßigen Amtszeit des
Personalrates bestehen und kann bei Mitbestimmungsangelegenheiten im Falle
einer Nichteinigung zwischen Dienststelle und Personalrat von beiden Seiten
angerufen werden.
Gem. § 107c Abs. 2 NPersVG besteht die
Einigungsstelle aus sechs Mitgliedern, die je zur Hälfte von der obersten
Dienstbehörde - hier dem Kreistag - und dem Personalrat bestellt werden und
einer oder einem unparteiischen Vorsitzenden, auf die oder den sich beide Seiten
einigen.
Die Dienststelle und der Personalrat haben sich auf
den Mediator Herrn Peter Brieber als Vorsitzenden der Einigungsstelle und die
Richterin am Arbeitsgericht Hannover, Frau Sonja Baudrich, als stellv.
Vorsitzende der Einigungsstelle verständigt.
Seitens des Personalrates wurden folgende
Mitglieder für die Einigungsstelle benannt:
- Frau Nina-Jacklyn Guth - als Ersatzperson: Herr Ralf Mödeker
- Herr Niklas Jascha KI Kemper - als Ersatzperson: Herr KOI Philipp
Dübler
- Frau KOI Stefanie Hormann - als Ersatzperson: Frau Sarah KA Schicketanz
Die vom Kreistag als Vertreter der Dienststelle zu
benennenden Mitglieder sind nach den für Wahlen geltenden Vorschriften durch
Mehrheitsentscheid zu ermitteln. Die Grundsätze, nach denen die Ausschüsse
besetzt werden (§ 71 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz) finden keine
Anwendung. Es können Mitglieder des Kreistages, Außenstehende und auch
Vertreter:innen der Verwaltung gewählt werden. Zu beachten ist, dass der
Einigungsstelle Männer und Frauen angehören sollen. Soll hiervon abgewichen
werden, ist dies zu begründen.
Die Verwaltung schlägt vor, folgende Bedienstete
der Verwaltung als Mitglieder in die Einigungsstelle zu entsenden:
- Herrn Ersten Kreisrat Lutz Hoffmann – als Ersatzperson: Frau
Kreisrätin Kathrin Woltert
- Herrn KVD Torsten Rötschke – als Ersatzperson: Frau KVD Anett
Hofrage-Wehr (FB Recht)
- Frau Silke Stankewitz (FB Personal) – als Ersatzperson: Frau Imke
Sieling (FB Recht)
Für die verwaltungsmäßige Abwicklung der
Angelegenheiten der Einigungsstelle (Anlaufstelle für die Anrufung der
Einigungsstelle, Ausführung von Ladungen, Zustellung der gefassten Beschlüsse,
Führung der anfallenden Akten) ist ein:e Geschäftsführer:in zu bestellen.
Die Verwaltung schlägt hierzu vor, die
Geschäftsführung der Leiterin des Fachdienstes Service und Wahlen, Frau Katja
Krowicky – Ersatzperson: Frau KAR Jana Runge – zu übertragen.