Betreff
Bildung einer Einigungsstelle
Vorlage
2023/097
Art
Beschlussvorlage

a)  Als Vorsitzender der Einigungsstelle wird Herr Peter Brieber und als stellvertretende Vorsitzende die Richterin Frau Sonja Baudrich bestellt.

 

b)  Als Mitglieder der Einigungsstelle werden Herr Erster Kreisrat Lutz Hoffmann, Herr KVD Torsten Rötschke und Frau Silke Stankewitz und als deren Stellvertreter:innen Frau Kreisrätin Kathrin Woltert, Frau KVD Anett Hofrage-Wehr und Frau Imke Sieling bestellt.

 

c)  Die Geschäftsführung der Einigungsstelle wird Frau Katja Krowicky - bzw. als Stellvertreterin Frau KA Jana Runge - übertragen.


Sachverhalt

Die Dienststelle und der Personalrat haben sich im Zusammenhang mit einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme nach § 65 NPersVG des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes nicht einigen können. Der Personalrat hat daher die Einigungsstelle angerufen.

 

Diese wird gem. § 107c Abs. 1 NPersVG im Fall einer Nichteinigung zwischen Dienststelle und Personalrat gebildet. Sie bleibt bis zum Ende der regelmäßigen Amtszeit des Personalrates bestehen und kann bei Mitbestimmungsangelegenheiten im Falle einer Nichteinigung zwischen Dienststelle und Personalrat von beiden Seiten angerufen werden.

 

Gem. § 107c Abs. 2 NPersVG besteht die Einigungsstelle aus sechs Mitgliedern, die je zur Hälfte von der obersten Dienstbehörde - hier dem Kreistag - und dem Personalrat bestellt werden und einer oder einem unparteiischen Vorsitzenden, auf die oder den sich beide Seiten einigen.

 

Die Dienststelle und der Personalrat haben sich auf den Mediator Herrn Peter Brieber als Vorsitzenden der Einigungsstelle und die Richterin am Arbeitsgericht Hannover, Frau Sonja Baudrich, als stellv. Vorsitzende der Einigungsstelle verständigt.

 

Seitens des Personalrates wurden folgende Mitglieder für die Einigungsstelle benannt:

 

  1. Frau Nina-Jacklyn Guth - als Ersatzperson: Herr Ralf Mödeker
  2. Herr Niklas Jascha KI Kemper - als Ersatzperson: Herr KOI Philipp Dübler
  3. Frau KOI Stefanie Hormann - als Ersatzperson: Frau Sarah KA Schicketanz

 

Die vom Kreistag als Vertreter der Dienststelle zu benennenden Mitglieder sind nach den für Wahlen geltenden Vorschriften durch Mehrheitsentscheid zu ermitteln. Die Grundsätze, nach denen die Ausschüsse besetzt werden (§ 71 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz) finden keine Anwendung. Es können Mitglieder des Kreistages, Außenstehende und auch Vertreter:innen der Verwaltung gewählt werden. Zu beachten ist, dass der Einigungsstelle Männer und Frauen angehören sollen. Soll hiervon abgewichen werden, ist dies zu begründen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, folgende Bedienstete der Verwaltung als Mitglieder in die Einigungsstelle zu entsenden:

 

  1. Herrn Ersten Kreisrat Lutz Hoffmann – als Ersatzperson: Frau Kreisrätin Kathrin Woltert
  2. Herrn KVD Torsten Rötschke – als Ersatzperson: Frau KVD Anett Hofrage-Wehr (FB Recht)
  3. Frau Silke Stankewitz (FB Personal) – als Ersatzperson: Frau Imke Sieling (FB Recht)

 

Für die verwaltungsmäßige Abwicklung der Angelegenheiten der Einigungsstelle (Anlaufstelle für die Anrufung der Einigungsstelle, Ausführung von Ladungen, Zustellung der gefassten Beschlüsse, Führung der anfallenden Akten) ist ein:e Geschäftsführer:in zu bestellen.

 

Die Verwaltung schlägt hierzu vor, die Geschäftsführung der Leiterin des Fachdienstes Service und Wahlen, Frau Katja Krowicky – Ersatzperson: Frau KAR Jana Runge – zu übertragen.