Der Sitzübergang auf den
Abgeordneten Herrn Fred Siefken wird festgestellt.
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 15.06.2023 hat
der auf Vorschlag der Partei „Bündnis 90 / Die Grünen“ in den Kreistag des
Landkreises Nienburg/Weser gewählte Abgeordnete Christian Wittenberg seinen
Verzicht auf das Kreistagsmandat erklärt.
Durch diese unwiderrufliche
Verzichtserklärung verliert er seinen Sitz im Kreistag (§ 52 Abs. 1 Nr. 1
Nieders. Kommunalverfassungsgesetz [NKomVG]). Dies hat der Kreistag in seiner
nächsten Sitzung festzustellen (§ 52 Abs. 2 NKomVG).
Herr Wittenberg war auf
Wahlvorschlag der Partei „Bündnis 90 / Die Grünen“ im Wahlbereich II – Hoya –
Heemsen – Marklohe - durch Listenwahl in den Kreistag gewählt worden. Sein Sitz
geht auf die nächste Ersatzperson dieses Wahlvorschlages über (§§ 44 Abs. 1, 38
Abs. 2 Nieders. Kommunalwahlgesetz [NKWG]).
Bei der Wahl des Kreistages am
12.09.2021 wurde Herr Fred Siefken (Warpe) als Ersatzperson des Wahlvorschlages
der Partei „Bündnis 90 / Die Grünen“ im Wahlbereich II gewählt.
Frühester Zeitpunkt des
Sitzerwerbs ist die Feststellung des Kreistages, dass Herr Wittenberg seinen
Sitz verloren hat (§ 51 NKomVG).
Herr Siefken ist mit dem Sitzerwerb berechtigt, an der Sitzung des Kreistages
teilzunehmen. Er ist durch den Landrat förmlich zu verpflichten (§ 60 NKomVG).