Der Nachtrag für das Jahr 2023 wird – wie vom Fachbereich Jugend
vorgeschlagen – veranschlagt.
Sachverhalt
Der Nachtrag für das Haushaltsjahr 2023 betrifft die Ausgabepositionen im Bereich ASD und der
Tagespflege.
Durch die Änderung der Entgeltordnung und der Satzung in der Tagespflege
haben sich der Umfang der Betreuung und die Geldleistung an die
Tagespflegepersonen deutlich erhöht. Im Produkt 36130 ist daher die
Geldleistung (Konto 433100) entsprechend anzuheben. Auch die Fallzahlen in der
Kindertagespflege sind leicht gestiegen.
Die Entgelte für stationäre und ambulante Leistungen der Jugendhilfe
sind deutlich gestiegen. Ursache sind die Tariferhöhungen, die zusätzlichen 2
Regenerationstage je Mitarbeiter: in und die damit verbundene Personalerhöhung.
Zusätzlich ergeben sich bei der Berechnung des Mindestpersonals im stationären
Bereich durch die Heimaufsicht weitere Personalstellen, die in die
Entgeltberechnungen einfließen. Die Fallzahlen sind auch in diesem Jahr im
ambulanten und stationären Bereich gestiegen. Kinder und Jugendliche mit
psychiatrischen Auffälligkeiten in stationären Einrichtungen benötigen in der
Regel ein zusätzliches Stundenkontingent von zusätzlichem Personal.
Bei der gemeinsamen Unterbringung von Müttern/Vätern und ihren Kindern
(Produkt 36323) gibt es vermehrt die Unterbringung von 2 oder 3 Kindern.
Durch eine steigende Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer:
Innen (UMA) ist die stationäre Unterbringung wegen fehlender Plätze nicht immer
möglich. Bei der ambulanten Unterbringung (Produkt 36334, Konto 348110 und
433110) erstattet das Land die Bereitstellung vor der Belegung nicht.
Die Kosten der Schulbegleitung (Produkt 36344) steigen da vermehrt
höhere Stundenzahlen abgedeckt werden müssen, mehr qualifiziertes Personal zum
Einsatz kommt und die Entgeltvereinbarungen angepasst wurden.
Anlagen:
·
1.) Anlage
2023/121: Nachtragsplanung 2023
·
2.) Anlage
2023/122: Nachtragsplanung 2023 Tabelle