hier: Erhöhung der Zuwendung
Der Samtgemeinde Weser-Aue
wird für die
Errichtung eines Aufzuges an der St. Laurentius Schule Liebenau eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach
§ 117 NSchG in Höhe von höchstens 38.480 € gewährt.
Sachverhalt
Mit Drucksache 2021/032 wurde
der damaligen Samtgemeinde Liebenau für die Errichtung eines Aufzuges eine
Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse gem. § 117 NSchG in Höhe von
höchstens 25.690 € gewährt.
Mit E-Mail vom 22.06.2023
teilte die Samtgemeinde Weser-Aue mit, dass die Abnahme des Aufzuges am
14.03.23 stattfand und die Kosten für den schulisch notwendigen Anteil am
Aufzug von 127.069,12 € auf 165.846,46 € gestiegen sind und beantragt
daher eine Erhöhung der Förderung aus der Kreisschulbaukasse.
Von den Gesamtkosten sind die
Kosten für die Erschließung (Kostengruppe 100 und 200 gem. DIN 276) abzuziehen.
Die angefallenen Kosten der Kostengruppe 200 werden mit 406,80 € seitens der
Samtgemeinde angegeben.
Die förderfähigen
Gesamtkosten betragen somit 165.439,66 €.
Von den förderfähigen Kosten
ist die Förderung des niedersächsischen Landessozialamtes in Höhe von 50.000 €
gem. Nr. 5.1 der Förderrichtlinie über Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse
im Landkreis Nienburg/Weser abzuziehen.
Die abschließenden förderfähigen
Gesamtkosten betragen somit 115.439,66 €.
Gem. § 117 Absatz 1 NSchG i.
V. m. Nr. 5.2 der Förderrichtlinie gewährt der Landkreis Nienburg/Weser für
Grundschulen 33_1/3 % der förderfähigen Kosten zu der beantragten Maßnahme. Es
ergibt sich somit ein Förderbetrag in Höhe von maximal 38.480 €.
Die Förderung aus der
Kreisschulbaukasse kann somit um 12.790 € auf 38.480 € erhöht werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es entstehen Kosten
i. H. v. 38.480,00 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 61220
Kreisschulbaukasse zur Verfügung.
Anlagen: