Betreff
Investitionen 2024 - Eckwertebeschluss
Vorlage
2023/131
Aktenzeichen
131-20 24 11
Art
Beschlussvorlage

Das Volumen der steuerbaren Investitionen wird auf 7.000.000 Euro festgelegt.

Den einzelnen Organisationseinheiten werden die in der Anlage aufgeführten Budgets zugewiesen.

 

Bei Überschreitung des Budgets sind die einzelnen Investitionen in folgende Kategorien einzuteilen:

-       Kategorie A: Gesetzlich vorgeschriebene bzw. für die Aufrechterhaltung des Betriebes oder zur Gefahrenabwehr unabweisbare Investitionen

-       Kategorie B: Aus Sicht der Organisationseinheit unbedingt erforderlich

-       Kategorie C: Aus Sicht der Organisationseinheit erforderlich, aber noch verschiebbar

 

Die Überschreitungen sind ausführlich zu begründen. Die Fachausschüsse entscheiden über die Veranschlagung, vorbehaltlich des Beschlusses über den Haushalt durch den Kreistag.


Sachverhalt

Der investive Eckwertebeschluss wurde ab 2022 folgendermaßen strukturiert:

-       Investitionen, die durch Dritte bestimmt sind

o   Schulen in kommunaler Trägerschaft

o   Zuschuss an die Kommunen für den Kindertagesstättenbau

o   Krankenhausumlage

-       Projekte, die nicht jährlich veranschlagt werden oder die durch ihr Volumen und ihre Mehrjährigkeit nicht durch einen Eckwert zu bestimmen sind, z. B.

o   Bldungscampus

o   Feuerwehrtechnische Zentrale

o   OBS Marklohe –

o   KliMo Lichtenmoor

-       Steuerbare Investitionen mit Zuweisung von Budgets an einzelne Organisationseinheiten (OE)

 

Die mittelfristige Finanzplanung zeigt weiterhin einen erheblichen Investitionsbedarf von über 133 Mio. Euro zuzügl. der noch vorhandenen Haushaltsreste von 47 Mio. Euro. Es muss also weiterhin auf eine sparsame Haushaltsführung geachtet werden.  

Aufgrund der Haushaltssituation mit drohendem Haushaltssicherungskonzept wurde geprüft, ob eine Kürzung innerhalb der steuerbaren Investitionen möglich ist.

Die ist jedoch aufgrund der gestiegenen Bau- und Anschaffungspreise ohne Einschnitte der notwendigen Ausgaben nicht zu realisieren. Die OE erwarten aufgrund der Inflation eher einen Mehrbedarf.

Deshalb werden die OE bei Überschreitung des Eckwertes aufgefordert, die Investitionen in drei Kategorien einzuteilen:

-       Kategorie A: Gesetzlich vorgeschriebene bzw. für die Aufrechterhaltung des Betriebes oder zur Gefahrenabwehr unabweisbare Investitionen

-       Kategorie B: Aus Sicht der Organisationseinheit unbedingt erforderlich

-       Kategorie C: Aus Sicht der Organisationseinheit erforderlich, aber noch verschiebbar

Die Überschreitung des Eckwertes ist ausführlich zu begründen und dem Fachausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

 

In der Anlage ist der für die einzelnen OE festzulegende Eckwert abgebildet.


Anlagen:

 

·         Eckwerte für die Organisationseinheiten