Das Volumen der steuerbaren
Investitionen wird auf 7.000.000 Euro festgelegt.
Den einzelnen
Organisationseinheiten werden die in der Anlage aufgeführten Budgets zugewiesen.
Bei Überschreitung des
Budgets sind die einzelnen Investitionen in folgende Kategorien einzuteilen:
- Kategorie A: Gesetzlich vorgeschriebene bzw. für die Aufrechterhaltung des Betriebes oder zur Gefahrenabwehr unabweisbare Investitionen
- Kategorie B: Aus Sicht der Organisationseinheit unbedingt erforderlich
- Kategorie C: Aus Sicht der Organisationseinheit erforderlich, aber noch verschiebbar
Die Überschreitungen sind
ausführlich zu begründen. Die Fachausschüsse entscheiden über die
Veranschlagung, vorbehaltlich des Beschlusses über den Haushalt durch den
Kreistag.
Sachverhalt
Der investive Eckwertebeschluss wurde ab 2022
folgendermaßen strukturiert:
- Investitionen, die durch Dritte bestimmt sind
o Schulen in kommunaler Trägerschaft
o Zuschuss an die Kommunen für den Kindertagesstättenbau
o
Krankenhausumlage
- Projekte, die nicht jährlich veranschlagt werden oder
die durch ihr Volumen und ihre Mehrjährigkeit nicht durch einen Eckwert zu
bestimmen sind, z. B.
o Bldungscampus
o Feuerwehrtechnische Zentrale
o OBS Marklohe –
o
KliMo Lichtenmoor
-
Steuerbare
Investitionen mit Zuweisung von Budgets an einzelne Organisationseinheiten (OE)
Die mittelfristige Finanzplanung zeigt weiterhin einen
erheblichen Investitionsbedarf von über 133 Mio. Euro zuzügl. der noch
vorhandenen Haushaltsreste von 47 Mio. Euro. Es muss also weiterhin auf eine
sparsame Haushaltsführung geachtet werden.
Aufgrund der Haushaltssituation mit drohendem
Haushaltssicherungskonzept wurde geprüft, ob eine Kürzung innerhalb der
steuerbaren Investitionen möglich ist.
Die ist jedoch aufgrund der gestiegenen Bau- und
Anschaffungspreise ohne Einschnitte der notwendigen Ausgaben nicht zu
realisieren. Die OE erwarten aufgrund der Inflation eher einen Mehrbedarf.
Deshalb werden die OE bei Überschreitung des Eckwertes
aufgefordert, die Investitionen in drei Kategorien einzuteilen:
- Kategorie A: Gesetzlich vorgeschriebene bzw. für die Aufrechterhaltung des Betriebes oder zur Gefahrenabwehr unabweisbare Investitionen
-
Kategorie B: Aus
Sicht der Organisationseinheit unbedingt erforderlich
-
Kategorie C: Aus
Sicht der Organisationseinheit erforderlich, aber noch verschiebbar
Die Überschreitung des Eckwertes ist ausführlich zu
begründen und dem Fachausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
In der Anlage ist der für die
einzelnen OE festzulegende Eckwert abgebildet.
Anlagen:
·
Eckwerte für die
Organisationseinheiten