Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen stimmt den Mittelanmeldungen zu.
Sachverhalt
Im Fachdienst Brandschutz und
Rettungsdienst haben sich Änderungen für den Nachtragshaushalt 2023 ergeben.
Die Mittelanmeldungen sind beigefügt. Im Ergeb-nishaushalt sind keine
Änderungen erforderlich.
Anpassungen sind bei den
Investitionsmaßnahmen erforderlich, wie nachfolgend beschrieben.
Rüstwagen
Die Beladung für den
Rüstwagen wird erheblich teurer, als ursprünglich geplant. Auch mussten die
Aufträge für das Fahrgestell und den Aufbau zu höheren Summen erteilt werden,
als vorgesehen. Die Beschaffung des Rüstwagens wurde mit einer Gesamtsumme von
620.000 € in 2021 geplant. Dieser Betrag wurde 2022 in den Haushalt eingestellt
und nach 2023 übertragen. Die Ausschreibung vom Fahrgestell und dem Aufbau
haben zusammen ein Ergebnis von 525.000
€ ergeben, womit noch 95.000 € für die Beladung zur Verfügung stehen.
Nach aktuellen Ermittlungen sind für eine Beladung des Rüstwagens nach DIN rund
290.000 € aufzuwenden. Der Ausbau des Rüstwagens ist für Mitte 2024 vorgesehen.
Bis dahin muss die Beladung durch den Auftraggeber dort angeliefert sein. Die
Lieferung der Beladung nimmt aktuell rund 25 Wochen in Anspruch. Aus diesem
Grunde wurde ein Nachtrag von 200.000€ zur abschließenden Beschaffung des
Rüstwagens in den Haushalt eingestellt. Der Betrag wurde als
Verpflichtungsermächtigung für 2024 eingestellt, da er erst 2024 kassenwirksam
werden wird.
Die Beschaffungskosten für
Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr sind derart gestiegen, dass die bisherigen
Haushaltsansätze und Verpflichtungsermächtigungen nicht mehr ausreichen, um die
Beschaffungen durchführen zu können.
Div. Fahrzeuge für die
Kreisfeuerwehr
Im Haushalt 2023 wurden hier
410.000 € eingestellt, davon 280.000 € für das WLF und 130.000 € für das MZF
der Jugendfeuerwehr. Im beigefügten Nachtragsplan wurden diese Fahrzeuge der
besseren Übersicht nicht mehr zusammengefasst, sondern unter die jeweilige
Investitionsmaßnahme geschrieben.
Lediglich die Beschaffung des
zweiten Manitou bleibt unter der allgemeinen Investitionsnummer stehen. Der
Beschluss des Ausschusses für Brandschutz und Rettungswesen vom 07.06.2023 zur
Beschaffung eines zweiten Teleskopladers wurde hiermit umgesetzt und ein Betrag
von 75.000 € in den Nachtragshaushalt eingestellt.
Wechselladerfahrzeug
Für das WLF waren im Haushalt
280.000 € vorgesehen. Nach dem Ausschreibungsergebnis wurden Aufträge für das
Fahrgestell zu 172.000 € und für den Aufbau zu 123.000 € vergeben, insgesamt
295.000 €. Die Verwaltung ist zum Zeitpunkt der Vergabe davon ausgegangen, dass
ein Betrag von 15.000 € durchaus bei der Beschaffung des MZF eingespart werden
könne. Nach den neuesten Preisermittlungen ist das aber leider nicht mehr der
Fall. Im Nachtrag2023 müssen zusätzliche 15.000€ für das WLF zur Verfügung
gestellt. Der Ansatz würde auf die entsprechende Investitionsmaßnahme
umgetragen.
MZF der Jugendfeuerwehr
Die Beschaffungskosten für
das MZF wurden Anfang 2022 für den Haushalt 2023 ermittelt. Es wurden 130.000 €
in den Haushalt 2023 eingestellt. Das Fahrzeug sollte nach der Beschaffung des
WLF in 2023 ausgeschrieben werden. Wie oben dargestellt, wurde auch die
Beschaffung des WLF teurer. Aktuelle Preisermittlungen haben ergeben, dass auch
das MZF heute rund 30.000 € teurer beschafft werden muss, als noch vor 1,5
Jahren ermittelt. Wurden im Haushalt 2023 noch 130.000 € für die Beschaffung
eingestellt, muss dieser Ansatz auf 160.000 € erhöht werden, um eine solches
Fahrzeug beschaffen zu können. Der Ansatz würde auf die entsprechende Investitionsmaßnahme
umgetragen.
GW-Logistik
Es war vorgesehen, in 2024
den GWL für den Verpflegungstrupp zu beschaffen und in 2025 einen GWL als
Ersatz für den ABC-Zug. Beide Fahrzeuge sollten identisch sein und auch wegen
möglicher Kosteneinsparungen zusammen in 2023 ausgeschrieben werden. Wegen der
langen Lieferzeiten von bis zu 24 Monate sollte die Auslieferung beider
Fahrzeuge verteilt auf 2024 und 2025 beauftragt werden. Da alle Feuerwehrfahrzeuge
teurer werden, wurden auch für die Beschaffung der GWL aktuelle
Preisermittlungen angestellt. Diese haben ergeben, dass bei Ausschreibung 2023
ein GWL für rund 330.000 bis 350.000 € erworben werden kann. Gegenüber den im
Haushalt veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen sind das Mehrkosten von
rund 60.000 € in 2024 und 30.000 € in 2025. Diese beiden Verpflichtungsermächtigungen
müssten damit den aktuellen Beschaffungskosten angepasst werden.
Die vorgenannten Mehrkosten
für die Haushalte 2023 bis 2025 werden wie folgt zusammengefasst:
Beladung Rüstwagen 2024 = 200.000 € (die Hälfte tragen die
Gemeinden)
WLF 2023 = 15.000 €
Zweiter Teleskoplader 2023 =
75.000 €
MZF Jugendfeuerwehr 2024 =
30.000 €
GWL V-Zug 2024 = 60.000 €
GWL ABC-Zug 2025 = 30.000 €
410.000 €
Um die zusätzliche Belastung
der kommenden Haushalte abfedern zu können, schlägt die Verwaltung in
Abstimmung mit der Kreisfeuerwehr vor, die bisher geplante Beschaffung der
beiden GWL in 2024 und 2025 um jeweils ein Jahr zu verschieben.
Damit wird in 2024 kein
Großfahrzeug Ersatz beschafft und der Investitionsbedarf für Fahrzeuge für die
Jahre 2023 bis 2025 verringert sich von aktuell 2.050.000 € um 350.000 € auf
1.700.000 €.
Im Nachtragshaushalt 2023 werden
zusätzliche 320.000 € von den oben aufgelisteten 410.000 € eingestellt.
In den Haushalt 2024 werden
die Verpflichtungsermächtigungen dann für 2025 und 2026 für die beiden GWL
eingestellt werden. Damit wäre gewährleistet, dass beide Fahrzeuge in 2024 ausgeschrieben
werden können, mit der Vorgabe der Auslieferung in 2025 und 2026, oder zusammen
in 2026.
Anlagen:
·
Nachtragsplan für
die Produktgruppe 175 (nur geänderte Positionen)