Betreff
Nachtragshaushalt 2023 - Fachdienst Brandschutz und Rettungsdienst
Vorlage
2023/132
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen stimmt den Mittelanmeldungen zu.


Sachverhalt

Im Fachdienst Brandschutz und Rettungsdienst haben sich Änderungen für den Nachtragshaushalt 2023 ergeben. Die Mittelanmeldungen sind beigefügt. Im Ergeb-nishaushalt sind keine Änderungen erforderlich.

 

Anpassungen sind bei den Investitionsmaßnahmen erforderlich, wie nachfolgend beschrieben.

 

 

Rüstwagen

Die Beladung für den Rüstwagen wird erheblich teurer, als ursprünglich geplant. Auch mussten die Aufträge für das Fahrgestell und den Aufbau zu höheren Summen erteilt werden, als vorgesehen. Die Beschaffung des Rüstwagens wurde mit einer Gesamtsumme von 620.000 € in 2021 geplant. Dieser Betrag wurde 2022 in den Haushalt eingestellt und nach 2023 übertragen. Die Ausschreibung vom Fahrgestell und dem Aufbau haben zusammen ein Ergebnis von 525.000  € ergeben, womit noch 95.000 € für die Beladung zur Verfügung stehen. Nach aktuellen Ermittlungen sind für eine Beladung des Rüstwagens nach DIN rund 290.000 € aufzuwenden. Der Ausbau des Rüstwagens ist für Mitte 2024 vorgesehen. Bis dahin muss die Beladung durch den Auftraggeber dort angeliefert sein. Die Lieferung der Beladung nimmt aktuell rund 25 Wochen in Anspruch. Aus diesem Grunde wurde ein Nachtrag von 200.000€ zur abschließenden Beschaffung des Rüstwagens in den Haushalt eingestellt. Der Betrag wurde als Verpflichtungsermächtigung für 2024 eingestellt, da er erst 2024 kassenwirksam werden wird.

 

Die Beschaffungskosten für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr sind derart gestiegen, dass die bisherigen Haushaltsansätze und Verpflichtungsermächtigungen nicht mehr ausreichen, um die Beschaffungen durchführen zu können.

 

Div. Fahrzeuge für die Kreisfeuerwehr

Im Haushalt 2023 wurden hier 410.000 € eingestellt, davon 280.000 € für das WLF und 130.000 € für das MZF der Jugendfeuerwehr. Im beigefügten Nachtragsplan wurden diese Fahrzeuge der besseren Übersicht nicht mehr zusammengefasst, sondern unter die jeweilige Investitionsmaßnahme geschrieben.

Lediglich die Beschaffung des zweiten Manitou bleibt unter der allgemeinen Investitionsnummer stehen. Der Beschluss des Ausschusses für Brandschutz und Rettungswesen vom 07.06.2023 zur Beschaffung eines zweiten Teleskopladers wurde hiermit umgesetzt und ein Betrag von 75.000 € in den Nachtragshaushalt eingestellt.

 

Wechselladerfahrzeug

Für das WLF waren im Haushalt 280.000 € vorgesehen. Nach dem Ausschreibungsergebnis wurden Aufträge für das Fahrgestell zu 172.000 € und für den Aufbau zu 123.000 € vergeben, insgesamt 295.000 €. Die Verwaltung ist zum Zeitpunkt der Vergabe davon ausgegangen, dass ein Betrag von 15.000 € durchaus bei der Beschaffung des MZF eingespart werden könne. Nach den neuesten Preisermittlungen ist das aber leider nicht mehr der Fall. Im Nachtrag2023 müssen zusätzliche 15.000€ für das WLF zur Verfügung gestellt. Der Ansatz würde auf die entsprechende Investitionsmaßnahme umgetragen.

 

 

MZF der Jugendfeuerwehr

Die Beschaffungskosten für das MZF wurden Anfang 2022 für den Haushalt 2023 ermittelt. Es wurden 130.000 € in den Haushalt 2023 eingestellt. Das Fahrzeug sollte nach der Beschaffung des WLF in 2023 ausgeschrieben werden. Wie oben dargestellt, wurde auch die Beschaffung des WLF teurer. Aktuelle Preisermittlungen haben ergeben, dass auch das MZF heute rund 30.000 € teurer beschafft werden muss, als noch vor 1,5 Jahren ermittelt. Wurden im Haushalt 2023 noch 130.000 € für die Beschaffung eingestellt, muss dieser Ansatz auf 160.000 € erhöht werden, um eine solches Fahrzeug beschaffen zu können. Der Ansatz würde auf die entsprechende Investitionsmaßnahme umgetragen.

 

GW-Logistik

Es war vorgesehen, in 2024 den GWL für den Verpflegungstrupp zu beschaffen und in 2025 einen GWL als Ersatz für den ABC-Zug. Beide Fahrzeuge sollten identisch sein und auch wegen möglicher Kosteneinsparungen zusammen in 2023 ausgeschrieben werden. Wegen der langen Lieferzeiten von bis zu 24 Monate sollte die Auslieferung beider Fahrzeuge verteilt auf 2024 und 2025 beauftragt werden. Da alle Feuerwehrfahrzeuge teurer werden, wurden auch für die Beschaffung der GWL aktuelle Preisermittlungen angestellt. Diese haben ergeben, dass bei Ausschreibung 2023 ein GWL für rund 330.000 bis 350.000 € erworben werden kann. Gegenüber den im Haushalt veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen sind das Mehrkosten von rund 60.000 € in 2024 und 30.000 € in 2025. Diese beiden Verpflichtungsermächtigungen müssten damit den aktuellen Beschaffungskosten angepasst werden.

 

Die vorgenannten Mehrkosten für die Haushalte 2023 bis 2025 werden wie folgt zusammengefasst:

Beladung Rüstwagen 2024           = 200.000 € (die Hälfte tragen die Gemeinden)

WLF    2023                                       =   15.000 €

Zweiter Teleskoplader 2023           =   75.000 €

MZF Jugendfeuerwehr 2024         =   30.000 €

GWL V-Zug   2024                           =   60.000 €

GWL ABC-Zug 2025                       =   30.000 €

                                                               410.000 €

 

Um die zusätzliche Belastung der kommenden Haushalte abfedern zu können, schlägt die Verwaltung in Abstimmung mit der Kreisfeuerwehr vor, die bisher geplante Beschaffung der beiden GWL in 2024 und 2025 um jeweils ein Jahr zu verschieben.

 

Damit wird in 2024 kein Großfahrzeug Ersatz beschafft und der Investitionsbedarf für Fahrzeuge für die Jahre 2023 bis 2025 verringert sich von aktuell 2.050.000 € um 350.000 € auf 1.700.000 €.

 

Im Nachtragshaushalt 2023 werden zusätzliche 320.000 € von den oben aufgelisteten 410.000 € eingestellt.

 

In den Haushalt 2024 werden die Verpflichtungsermächtigungen dann für 2025 und 2026 für die beiden GWL eingestellt werden. Damit wäre gewährleistet, dass beide Fahrzeuge in 2024 ausgeschrieben werden können, mit der Vorgabe der Auslieferung in 2025 und 2026, oder zusammen in 2026.


Anlagen:

 

·         Nachtragsplan für die Produktgruppe 175 (nur geänderte Positionen)