Betreff
Zuschuss für die Beschaffung eines Aggregates und Vorhaltung von Kraftstoffreserven in Krisenfällen
Vorlage
2023/135
Art
Beschlussvorlage

Der Lühmann Tankstellen Betriebs GmbH & Co. KG, Lange Straße 100-106, 27318 Hoya, wird ein Zuschuss zur Beschaffung eines Notstromerzeugers zur Aufrechter-haltung der Treibstoffversorgung für die Kraftfahrzeuge und technische Ausstattung des Katastrophenschutzes im Landkreis Nienburg/Weser in Höhe von 7.500 € gewährt.


Sachverhalt

Der Landkreis Nienburg hat für den Fall eines flächendeckenden lang andauernden Stromausfalls verschiedene Maßnahmen zur Vorhaltung und Verteilung von Treibstoff für die Einsatzkräfte getroffen. Neben der Kraftstoffreserve beim BAWN wurde auch mit der Firma Lühmann eine Vereinbarung für den Nordkreis am Standort Hoya geschlossen. Die Firma Lühmann hat die dortige Classic-Tankstelle Notstrom ertüchtigt und sichert dem Landkreis Nienburg eine dauerhaft verfügbare Kraftstoffreserve an Diesel- und Ottokraftstoff zu.

 

Der Landkreis Nienburg kümmert sich um die Zuführung von Treibstoffen aus der Reserve des Erdölbeschaffungsverbandes, die Unterstützung des Personals der Tankstelle bei der Ausgabe im Ereignisfall und trägt die Kosten für die Betankung und Versorgung mit Schmierstoffen sämtlicher im Auftrag des Landkreises Nienburg/Weser entsandten Kraftfahrzeuge und technischen Ausstattung des Katastrophenschutzes und anderer durch den Landkreis beauftragen oder für ihn tätigen Organisationen und Behörden mit Sicherheitsaufgaben zu dem marktüblichen Handelspreis.

 

Für die Beschaffung des Aggregates und Vorhaltung der Reserven wurde die  Zahlung eines einmaligen Betrages von 7.500 Euro brutto als Zuschuss vereinbart.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen.

Im Produktkonto 17510.731700 steht ein Betrag von 6.400 € für Zuschüsse an private Unternehmen zur Verfügung. Der Restbetrag von 1.100 € kann aus dem Produktkonto 17510.781700 (Zuschüsse für Hilfsorganisationen) entnommen werden, da die dort zur Verfügung stehende Summe in 2023 nicht ausgeschöpft werden wird.