a) Herr Volker Brinkmann wird mit Wirkung vom 01.01.2024 zum Brandschutzabschnittsleiter I (Nord) ernannt und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis des Landkreises Nienburg/Weser berufen.
b) Herr Ralf Tiedemann wird mit Wirkung vom 01.01.2024 zum Brandschutzabschnittsleiter II (Süd) ernannt und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis des Landkreises Nienburg/Weser berufen.
Sachverhalt
a)
Die Amtszeit des
Brandschutzabschnittsleiters I Nord, Herrn Volker Brinkmann, endet am
31.12.2023. Die Stadt-, Gemeinde- und Ortsbrandmeister des Brandschutzabschnitts
Nord des Landkreises Nienburg/Weser haben in ihrer Versammlung am 13.07.2023
beschlossen, für die Funktion des Brandschutzabschnittsleiters I (Nord)
Herrn Volker Brinkmann
31623 Drakenburg
erneut vorzuschlagen.
Die Amtszeit beginnt am 01.01.2024 und endet am
31.12.2029.
Die Voraussetzungen zur Ernennung sind erfüllt.
Die Zustimmung des Regierungsbrandmeisters liegt vor..
b) Die Amtszeit des Brandschutzabschnittsleiters II (Süd), Herrn Ralf
Tiedemann, endet am 31.12.2023. Die Stadt-, Gemeinde- und Ortsbrandmeister des
Brandschutzabschnitts Süd des Landkreises Nienburg/Weser haben in ihrer Versammlung
am 13.07.2023 beschlossen, für die Funktion des Brandschutzabschnittsleiters II
(Süd)
Herrn Ralf Tiedemann
31604 Raddestorf
erneut vorzuschlagen.
Die Amtszeit beginnt am 01.01.2024 und endet am
31.12.2029.
Die Voraussetzungen zur Ernennung sind erfüllt.
Die Zustimmung des Regierungsbrandmeisters liegt vor.
Der Ausschuss für Brandschutz
und Rettungswesen wird in seiner nächsten Sitzung informiert.