Betreff
Ernennung der Brandschutzabschnittsleiter Nord und Süd im Landkreis Nienburg/Weser
Vorlage
2023/139
Art
Beschlussvorlage

a)    Herr Volker Brinkmann wird mit Wirkung vom 01.01.2024 zum Brandschutzabschnittsleiter I (Nord) ernannt und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis des Landkreises Nienburg/Weser berufen.

 

b)    Herr Ralf Tiedemann wird mit Wirkung vom 01.01.2024 zum Brandschutzabschnittsleiter II (Süd) ernannt und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis des Landkreises Nienburg/Weser berufen.

 


Sachverhalt

a)     Die Amtszeit des Brandschutzabschnittsleiters I Nord, Herrn Volker Brinkmann, endet am 31.12.2023. Die Stadt-, Gemeinde- und Ortsbrandmeister des Brandschutzabschnitts Nord des Landkreises Nienburg/Weser haben in ihrer Versammlung am 13.07.2023 beschlossen, für die Funktion des Brandschutzabschnittsleiters I (Nord)

Herrn Volker Brinkmann

31623 Drakenburg

 

erneut vorzuschlagen.

 

Die Amtszeit beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2029.

 

Die Voraussetzungen zur Ernennung sind erfüllt.

 

Die Zustimmung des Regierungsbrandmeisters liegt vor..

 

 

b)    Die Amtszeit des Brandschutzabschnittsleiters II (Süd), Herrn Ralf Tiedemann, endet am 31.12.2023. Die Stadt-, Gemeinde- und Ortsbrandmeister des Brandschutzabschnitts Süd des Landkreises Nienburg/Weser haben in ihrer Versammlung am 13.07.2023 beschlossen, für die Funktion des Brandschutzabschnittsleiters II (Süd)

 

Herrn Ralf Tiedemann

31604 Raddestorf

 

erneut vorzuschlagen.

 

Die Amtszeit beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2029.

 

Die Voraussetzungen zur Ernennung sind erfüllt.

 

Die Zustimmung des Regierungsbrandmeisters liegt vor.

 

 

Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen wird in seiner nächsten Sitzung informiert.