Die 1. Nachtragshaushaltssatzung
und der 1. Nachtragshaushaltsplan für 2023
werden beschlossen.
Abweichend von § 110 Abs. 8 NKomVG wird für das
Haushaltsjahr 2023 ein Haushaltssicherungskonzept nicht aufgestellt, da
aufgrund der festgestellten Folgen des Krieges in der Ukraine der
Haushaltsausgleich nicht erreicht wird (§ 182 Abs. 5 i. V. mit Abs. 4 Nr. 3
NKomVG).
Sachverhalt
Der
Erlass der Nachtragshaushaltssatzung ist vor allem wegen steigender Kosten in
der Jugendhilfe erforderlich. Außerdem müssen für die umfangreichen Arbeiten an
der OBS Marklohe die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen dargestellt werden.
Es
ergaben sich insbesondere folgende Änderungen:
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Für Jugendhilfeleistungen muss ein
Mehrbedarf von über 7,4 Mio. Euro eingeplant werden. Hierfür gibt es
unterschiedlichste Gründe – sh. die Ausführungen auf Seite 18 des Vorberichts.
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Im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende
mussten die Ansätze den Entwicklungen des Jahres um rd. -2 Mio. Euro angepasst
werden. Der Anteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft sinkt, da im
Verhältnis die Zahl der ukrainischen Flüchtlinge, für die eine Kostenzusage von
100 % vorlag, nicht so hoch war, wie kalkuliert.
·
In der Eingliederungshilfe erhöht sich der
Bedarf um 1 Mio. Euro. Ausschlaggebend sind die höheren Tarifabschlüsse sowie
die Zunahme
von Leistungsfällen mit einer Autismusspektrumstörung, für die eine höhere
Vergütung zu zahlen ist, sowie teilweise Fallzahlensteigerungen.
·
Für die Zuführung zu Pensionsrückstellung
für Versorgungsempfänger müssen 1,9 Mio. Euro mehr eingeplant werden.
Dagegen können auch 655 T Euro mehr für die Auflösung von
Pensionsrückstellungen für aktive Beamte als Ertrag eingeplant werden.
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Für Investitionen in 2023 mussten weitere
1,3 Mio. Euro veranschlagt werden. Zum einen wird die Anschaffung im Bereich
Brandschutz um 120 T Euro teurer, zum anderen sind für Liegenschaften 1,2 Mio.
Euro mehr auszuzahlen. Teilweise werden diese Investitionen durch den
Digitalpakt gefördert. Die Einzahlungen sind jedoch erst zeitversetzt zu
erwarten.
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Die Verpflichtungsermächtigungen für das
Großprojekt OBS Marklohe wurden angepasst. Da die Vergaben nicht in vollem
Umfang bereits Ende 2022/Anfang 2023 abgeschlossen wurden, konnten die
Verpflichtungsermächtigungen aus 2022 nur zum Teil verwendet werden. Sie sind
für 2023 in Höhe von 24,2 Mio. Euro neu zu veranschlagen, um den Bau wie
zeitlich geplant fortzuschreiben. Für die OBS Uchte musste erstmals eine
Verpflichtungsermächtigung für die notwendige umfangreiche Sanierung eines
Schultraktes in Höhe von 2,5 Mio. Euro eingeplant werden.
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Der endgültige Finanzausgleich ergab
Mehrerträge in Höhe von 4,8 Mio. Euro.
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Die Energiekosten im Bereich Liegenschaften
konnten aufgrund der Entwicklungen genauer geplant werden. Im Vergleich zur
Veranschlagung des Haushalts 2023 ergaben sich Minderaufwendungen in Höhe von 3
Mio. Euro.
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Im Bereich Asylbewerberleistungsgesetz ergaben
sich Verbesserungen von
2,9 Mio. Euro. Zum einen wurde eine Sonderzahlung des Landes in Höhe von 1,2 Mio.
Euro eingeplant. Zum anderen entwickelten sich die Fallzahlen nicht so stark
wie erwartet.
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Verpflichtungsermächtigungen
im Bereich Brandschutz in Höhe von 410 T Euro konnten zurückgegeben werden. Die
Anschaffungen werden verschoben.
Der 1. Nachtragshaushalt schließt im Ergebnis mit einem Volumen
von 318 Mio. Euro ab. Es ergeben sich insgesamt ordentliche Mehrerträge
in Höhe von 8,9 Mio. Euro, außerordentliche Mehrerträge in Höhe von 379 T Euro
sowie ordentliche Mehraufwendungen in Höhe von 5,6 Mio. Euro.
Der Ergebnishaushalt verbessert
sich um 3,7 Mio. Euro.
Es ergibt sich insgesamt ein Fehlbetrag in Höhe von
18.558.000 Euro.
Anlagen:
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1.
Nachtragshaushaltssatzung 2023 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2023