Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2023
Vorlage
2023/141
Aktenzeichen
131-20 23 12
Art
Beschlussvorlage

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan für 2023
werden beschlossen.

 

Abweichend von § 110 Abs. 8 NKomVG wird für das Haushaltsjahr 2023 ein Haushaltssicherungskonzept nicht aufgestellt, da aufgrund der festgestellten Folgen des Krieges in der Ukraine der Haushaltsausgleich nicht erreicht wird (§ 182 Abs. 5 i. V. mit Abs. 4 Nr. 3 NKomVG). 

 


Sachverhalt

Der Erlass der Nachtragshaushaltssatzung ist vor allem wegen steigender Kosten in der Jugendhilfe erforderlich. Außerdem müssen für die umfangreichen Arbeiten an der OBS Marklohe die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen dargestellt werden.

Es ergaben sich insbesondere folgende Änderungen:

·      Für Jugendhilfeleistungen muss ein Mehrbedarf von über 7,4 Mio. Euro eingeplant werden. Hierfür gibt es unterschiedlichste Gründe – sh. die Ausführungen auf Seite 18 des Vorberichts.

·      Im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende mussten die Ansätze den Entwicklungen des Jahres um rd. -2 Mio. Euro angepasst werden. Der Anteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft sinkt, da im Verhältnis die Zahl der ukrainischen Flüchtlinge, für die eine Kostenzusage von 100 % vorlag, nicht so hoch war, wie kalkuliert.

·      In der Eingliederungshilfe erhöht sich der Bedarf um 1 Mio. Euro. Ausschlaggebend sind die höheren Tarifabschlüsse sowie die Zunahme von Leistungsfällen mit einer Autismusspektrumstörung, für die eine höhere Vergütung zu zahlen ist, sowie teilweise Fallzahlensteigerungen.

·      Für die Zuführung zu Pensionsrückstellung für Versorgungsempfänger müssen 1,9 Mio. Euro mehr eingeplant werden. Dagegen können auch 655 T Euro mehr für die Auflösung von Pensionsrückstellungen für aktive Beamte als Ertrag eingeplant werden.

·      Für Investitionen in 2023 mussten weitere 1,3 Mio. Euro veranschlagt werden. Zum einen wird die Anschaffung im Bereich Brandschutz um 120 T Euro teurer, zum anderen sind für Liegenschaften 1,2 Mio. Euro mehr auszuzahlen. Teilweise werden diese Investitionen durch den Digitalpakt gefördert. Die Einzahlungen sind jedoch erst zeitversetzt zu erwarten.

·      Die Verpflichtungsermächtigungen für das Großprojekt OBS Marklohe wurden angepasst. Da die Vergaben nicht in vollem Umfang bereits Ende 2022/Anfang 2023 abgeschlossen wurden, konnten die Verpflichtungsermächtigungen aus 2022 nur zum Teil verwendet werden. Sie sind für 2023 in Höhe von 24,2 Mio. Euro neu zu veranschlagen, um den Bau wie zeitlich geplant fortzuschreiben. Für die OBS Uchte musste erstmals eine Verpflichtungsermächtigung für die notwendige umfangreiche Sanierung eines Schultraktes in Höhe von 2,5 Mio. Euro eingeplant werden.

·      Der endgültige Finanzausgleich ergab Mehrerträge in Höhe von 4,8 Mio. Euro.

·      Die Energiekosten im Bereich Liegenschaften konnten aufgrund der Entwicklungen genauer geplant werden. Im Vergleich zur Veranschlagung des Haushalts 2023 ergaben sich Minderaufwendungen in Höhe von 3 Mio. Euro.

·      Im Bereich Asylbewerberleistungsgesetz ergaben sich Verbesserungen von
2,9 Mio. Euro. Zum einen wurde eine Sonderzahlung des Landes in Höhe von 1,2 Mio. Euro eingeplant. Zum anderen entwickelten sich die Fallzahlen nicht so stark wie erwartet.

·      Verpflichtungsermächtigungen im Bereich Brandschutz in Höhe von 410 T Euro konnten zurückgegeben werden. Die Anschaffungen werden verschoben.

 

Der 1. Nachtragshaushalt schließt im Ergebnis mit einem Volumen von 318 Mio.  Euro ab. Es ergeben sich insgesamt ordentliche Mehrerträge in Höhe von 8,9 Mio. Euro, außerordentliche Mehrerträge in Höhe von 379 T Euro sowie ordentliche Mehraufwendungen in Höhe von 5,6 Mio. Euro.

Der Ergebnishaushalt verbessert sich um 3,7 Mio. Euro.

Es ergibt sich insgesamt ein Fehlbetrag in Höhe von 18.558.000 Euro.

 


Anlagen:

 

·         1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2023