Betreff
Umsetzung Natura 2000 – Sicherung der EU-Vogelschutzgebiete
Vorlage
2023/142
Aktenzeichen
554-VSG
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sind zur Sicherung der Natura 2000-Gebiete durch nationales Recht verpflichtet.

Die Natura 2000-Schutzgebietskulisse setzt sich aus Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) und EU-Vogelschutzgebieten zusammen.

Im Landkreis Nienburg/Weser liegen insgesamt 13 FFH-Gebiete und 5 Vogelschutzgebiete.

 

Im September 2020 und im Oktober 2022 hat die EU-Kommission den Bund und die Länder darauf hingewiesen, dass die EU-Vogelschutzgebiete unverzüglich hoheitlich zu sichern sind.

Von den 71 niedersächsischen EU-Vogelschutzgebieten sind 24 EU-Vogelschutz-gebiete bzw. –gebietsteile bisher nicht vollflächig EU-konform gesichert.

Das niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat zur Vermeidung eines Pilot- bzw. Klageverfahrens im Mai diesen Jahres per Erlass an die unteren Naturschutzbehörden festgelegt, dass die hoheitliche Sicherung der bisher nicht gesicherten EU-Vogelschutzgebiete bzw. -gebietsteile bis Ende 2024 abzuschließen ist.

 

 

Stand der Sicherung im Landkreis Nienburg/Weser:

 

 

Vogelschutzgebiet V 40 „Diepholzer Moorniederung“

Das EU-Vogelschutzgebiet „Diepholzer Moorniederung“ erstreckt sich über eine Fläche von ca. 12.600 ha in den Landkreisen Diepholz und Nienburg/Weser.

Auf Seiten des Landkreises Nienburg/Weser wurde das Vogelschutzgebiet durch folgende Schutzgebiete hoheitlich gesichert:

 

Schutzgebiet

Zuständig für die

Ausweisung

Jahr des Inkraftretens

Naturschutzgebiet „Nordeler Bruch“ (NSG HA 088)

LK Nienburg/Weser

2018

Naturschutzgebiet „Steinbrinker-Ströhener Masch“ (NSG HA 153)

LK Nienburg/Weser

2018

Naturschutzgebiet „Uchter Moor“

(NSG HA 208)

LK Nienburg/Weser

2018

Landschaftsschutzgebiet „Loher Holz“ (LSG NI 071)

LK Nienburg/Weser

2018

 

Die Naturschutzgebiete HA 153 und 208 erstrecken sich auch auf Flächen im Landkreis Diepholz. Die federführende Zuständigkeit bei den Schutzgebietsausweisungen wurde durch das MU dem Landkreis Nienburg/Weser übertragen.

 

 

Vogelschutzgebiet V 41 „Kuppendorfer Böhrde“

Das EU-Vogelschutzgebiet „Kuppendorfer Böhrde“ erstreckt sich über eine Fläche von ca. 680 ha in den Landkreisen Diepholz und Nienburg/Weser, wobei sich auf kreisnienburger Seite nur ein 7,48 ha großer Teil des Vogelschutzgebietes befindet. Diese 7,48 ha liegen im Landschaftsschutzgebiet „Die Böhrde“ (LSG NI 31).

 

Aktuell wurde die Übertragung der Zuständigkeit für die EU-konforme Sicherung im Rahmen der Durchführung einer Schutzgebietsausweisung durch den Landkreis Diepholz beim MU beantragt.

Mit Beschluss vom 12.03.2018 (2018/021) hatte der Landkreis Nienburg/Weser bereits der Übertragung der Zuständigkeit für die Schutzgebietsausweisung auf den Landkreis Diepholz zugestimmt.

Es fehlt noch die Zustimmung des Landkreises Nienburg/Weser für die Löschung der betroffenen kreisnienburger Flächen aus der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Die Böhrde“ (LSG NI 31). Diese Löschung soll in einem Zug mit der Sicherung des Vogelschutzgebietes durch den Landkreis Diepholz erfolgen.

Eine entsprechende Vorlage wird im folgenden TOP mit der Beschlussvorlage 2023/143 zur Beschlussfassung gegeben.

 

Der Landkreis Diepholz plant die hoheitliche Sicherung durch eine Landschaftsschutzgebietsverordnung, in welche die kreisnienburger Flächen dann einbezogen werden sollen. Aktuell wird parallel das Auslegungs- und Beteiligungsverfahren vorbereitet.

 

Schutzgebiet

Zuständig für die

Ausweisung

Jahr des Inkrafttretens

Landschaftsschutzgebiet

LK Diepholz

Noch nicht gesichert

2024 ist geplant

 

 

Vogelschutzgebiet V 42 „Steinhuder Meer“

Das EU-Vogelschutzgebiet „Steinhuder Meer“ erstreckt sich über eine Fläche von ca. 5.300 ha in den Landkreisen Nienburg/Weser und Schaumburg sowie der Region Hannover. Es überschneidet sich mit dem FFH-Gebiet 094 „Steinhuder Meer (mit Randbereichen)“.

Auf Seiten des Landkreises Nienburg/Weser wurde das Vogelschutzgebiet durch folgende Schutzgebiete hoheitlich gesichert:

 

Schutzgebiet

Zuständig für die

Ausweisung

Jahr des Inkrafttretens

Naturschutzgebiet „Westufer Steinhuder Meer“ (NSG HA 060)

Region Hannover

2021

Naturschutzgebiet „Meerbruchswiesen“ (NSG HA 190)

Region Hannover

2019

Landschaftsschutzgebiet „Steinhuder Meerbach und Nebengewässer (mit Leeser Erlen-Riede)“ (LSG NI 068)

LK Nienburg/Weser

2017

 

Die Naturschutzgebiete HA 060 und 190 wurden durch die Region Hannover ausgewiesen, die für diese Gebiete im Rahmen einer Aufgabenübertragung die untere Naturschutzbehörde auch für die Gebietsteile im Landkreis Nienburg/Weser ist.

 

 

 

Vogelschutzgebiet V 43 „Wesertalaue bei Landesbergen“

Das EU-Vogelschutzgebiet „Wesertalaue bei Landesbergen“ erstreckt sich über eine Fläche von ca. 580 ha und überschneidet sich mit dem FFH-Gebiet 289 „Teichfledermaus-Gewässer im Raum Nienburg“.

Es wurde durch folgende Schutzgebiete hoheitlich gesichert:

 

Schutzgebiet

Zuständig für die

Ausweisung

Jahr des Inkrafttretens

Naturschutzgebiet „Domäne Stolzenau/Leese“ (NSG HA 176)

LK Nienburg/Weser

2018

Naturschutzgebiet „Wellier Schleife/Staustufe Landesbergen“ (NSG HA 177)

LK Nienburg/Weser

2014

 

 

Vogelschutzgebiet V 67 „Schaumburger Wald“

Das EU-Vogelschutzgebiet „Schaumburger Wald“ erstreckt sich über eine Fläche von ca. 4.100 ha in den Landkreisen Nienburg/Weser und Schaumburg.

Auf Seiten des Landkreises Nienburg/Weser wurde das Vogelschutzgebiet auf einer Fläche von ca. 38 ha durch folgendes Schutzgebiet hoheitlich gesichert:

 

Schutzgebiet

Zuständig für die

Ausweisung

Jahr des Inkrafttretens

Landschaftsschutzgebiet „Münchehägener Forst“ (LSG NI 072)

LK Nienburg/Weser

2018

 

 

Fazit:

 

Es ist festzustellen, dass auf Seiten des Landkreises Nienburg/Weser bisher lediglich der 7,48 ha große Teil des Vogelschutzgebietes V 41 „Kuppendorfer Böhrde“ nicht EU-konform gesichert ist. Die hierfür zuständige untere Naturschutzbehörde des Landkreises Diepholz hat mit dem Ausweisungsverfahren begonnen und ist bestrebt dieses voraussichtlich innerhalb der vom MU gesetzten Frist bis Ende 2024 abzuschließen.

Die Verordnung wird letztendlich im Einvernehmen mit dem Landkreis Nienburg/Weser beschlossen. Das bedeutet, dass der Verordnungsentwurf parallel zur politischen Beschlussfassung beim Landkreis Diepholz auch beim Landkreis Nienburg/Weser vom ALNU bis zum Kreistag in die Beschlussfassung gehen wird.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

Keine.