Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.
Sachverhalt:
Die
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sind zur Sicherung der Natura
2000-Gebiete durch nationales Recht verpflichtet.
Die
Natura 2000-Schutzgebietskulisse setzt sich aus Fauna-Flora-Habitat-Gebieten
(FFH-Gebieten) und EU-Vogelschutzgebieten zusammen.
Im
Landkreis Nienburg/Weser liegen insgesamt 13 FFH-Gebiete und 5 Vogelschutzgebiete.
Im
September 2020 und im Oktober 2022 hat die EU-Kommission den Bund und die
Länder darauf hingewiesen, dass die EU-Vogelschutzgebiete unverzüglich
hoheitlich zu sichern sind.
Von
den 71 niedersächsischen EU-Vogelschutzgebieten sind 24 EU-Vogelschutz-gebiete
bzw. –gebietsteile bisher nicht vollflächig EU-konform gesichert.
Das
niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat zur
Vermeidung eines Pilot- bzw. Klageverfahrens im Mai diesen Jahres per Erlass an
die unteren Naturschutzbehörden festgelegt, dass die hoheitliche Sicherung der
bisher nicht gesicherten EU-Vogelschutzgebiete bzw. -gebietsteile bis Ende 2024
abzuschließen ist.
Stand der Sicherung im Landkreis
Nienburg/Weser:
Vogelschutzgebiet V 40 „Diepholzer
Moorniederung“
Das
EU-Vogelschutzgebiet „Diepholzer Moorniederung“ erstreckt sich über eine Fläche
von ca. 12.600 ha in den Landkreisen Diepholz und Nienburg/Weser.
Auf
Seiten des Landkreises Nienburg/Weser wurde das Vogelschutzgebiet durch
folgende Schutzgebiete hoheitlich gesichert:
Schutzgebiet |
Zuständig für die Ausweisung |
Jahr des Inkraftretens |
Naturschutzgebiet „Nordeler
Bruch“ (NSG HA 088) |
LK Nienburg/Weser |
2018 |
Naturschutzgebiet
„Steinbrinker-Ströhener Masch“ (NSG HA 153) |
LK Nienburg/Weser |
2018 |
Naturschutzgebiet „Uchter
Moor“ (NSG HA 208) |
LK Nienburg/Weser |
2018 |
Landschaftsschutzgebiet
„Loher Holz“ (LSG NI 071) |
LK Nienburg/Weser |
2018 |
Die
Naturschutzgebiete HA 153 und 208 erstrecken sich auch auf Flächen im Landkreis
Diepholz. Die federführende Zuständigkeit bei den Schutzgebietsausweisungen
wurde durch das MU dem Landkreis Nienburg/Weser übertragen.
Vogelschutzgebiet V 41 „Kuppendorfer
Böhrde“
Das
EU-Vogelschutzgebiet „Kuppendorfer Böhrde“ erstreckt sich über eine Fläche von
ca. 680 ha in den Landkreisen Diepholz und Nienburg/Weser, wobei sich auf
kreisnienburger Seite nur ein 7,48 ha großer Teil des Vogelschutzgebietes
befindet. Diese 7,48 ha liegen im Landschaftsschutzgebiet „Die Böhrde“ (LSG NI
31).
Aktuell
wurde die Übertragung der Zuständigkeit für die EU-konforme Sicherung im Rahmen
der Durchführung einer Schutzgebietsausweisung durch den Landkreis Diepholz
beim MU beantragt.
Mit
Beschluss vom 12.03.2018 (2018/021) hatte der Landkreis Nienburg/Weser bereits
der Übertragung der Zuständigkeit für die Schutzgebietsausweisung auf den
Landkreis Diepholz zugestimmt.
Es
fehlt noch die Zustimmung des Landkreises Nienburg/Weser für die Löschung der
betroffenen kreisnienburger Flächen aus der Landschaftsschutzgebietsverordnung
„Die Böhrde“ (LSG NI 31). Diese Löschung soll in einem Zug mit der Sicherung
des Vogelschutzgebietes durch den Landkreis Diepholz erfolgen.
Eine
entsprechende Vorlage wird im folgenden TOP mit der Beschlussvorlage 2023/143 zur
Beschlussfassung gegeben.
Der
Landkreis Diepholz plant die hoheitliche Sicherung durch eine Landschaftsschutzgebietsverordnung,
in welche die kreisnienburger Flächen dann einbezogen werden sollen. Aktuell
wird parallel das Auslegungs- und Beteiligungsverfahren vorbereitet.
Schutzgebiet |
Zuständig für die Ausweisung |
Jahr des Inkrafttretens |
Landschaftsschutzgebiet |
LK Diepholz |
Noch nicht gesichert 2024 ist geplant |
Vogelschutzgebiet V 42 „Steinhuder Meer“
Das
EU-Vogelschutzgebiet „Steinhuder Meer“ erstreckt sich über eine Fläche von ca.
5.300 ha in den Landkreisen Nienburg/Weser und Schaumburg sowie der Region
Hannover. Es überschneidet sich mit dem FFH-Gebiet 094 „Steinhuder Meer (mit
Randbereichen)“.
Auf
Seiten des Landkreises Nienburg/Weser wurde das Vogelschutzgebiet durch
folgende Schutzgebiete hoheitlich gesichert:
Schutzgebiet |
Zuständig für die Ausweisung |
Jahr des Inkrafttretens |
Naturschutzgebiet „Westufer
Steinhuder Meer“ (NSG HA 060) |
Region Hannover |
2021 |
Naturschutzgebiet „Meerbruchswiesen“
(NSG HA 190) |
Region Hannover |
2019 |
Landschaftsschutzgebiet
„Steinhuder Meerbach und Nebengewässer (mit Leeser Erlen-Riede)“ (LSG NI 068) |
LK Nienburg/Weser |
2017 |
Die
Naturschutzgebiete HA 060 und 190 wurden durch die Region Hannover ausgewiesen,
die für diese Gebiete im Rahmen einer Aufgabenübertragung die untere Naturschutzbehörde
auch für die Gebietsteile im Landkreis Nienburg/Weser ist.
Vogelschutzgebiet V 43 „Wesertalaue bei
Landesbergen“
Das
EU-Vogelschutzgebiet „Wesertalaue bei Landesbergen“ erstreckt sich über eine
Fläche von ca. 580 ha und überschneidet sich mit dem FFH-Gebiet 289 „Teichfledermaus-Gewässer
im Raum Nienburg“.
Es
wurde durch folgende Schutzgebiete hoheitlich gesichert:
Schutzgebiet |
Zuständig für die Ausweisung |
Jahr des Inkrafttretens |
Naturschutzgebiet „Domäne
Stolzenau/Leese“ (NSG HA 176) |
LK Nienburg/Weser |
2018 |
Naturschutzgebiet „Wellier
Schleife/Staustufe Landesbergen“ (NSG HA 177) |
LK Nienburg/Weser |
2014 |
Vogelschutzgebiet V 67 „Schaumburger
Wald“
Das
EU-Vogelschutzgebiet „Schaumburger Wald“ erstreckt sich über eine Fläche von
ca. 4.100 ha in den Landkreisen Nienburg/Weser und Schaumburg.
Auf
Seiten des Landkreises Nienburg/Weser wurde das Vogelschutzgebiet auf einer
Fläche von ca. 38 ha durch folgendes Schutzgebiet hoheitlich gesichert:
Schutzgebiet |
Zuständig für die Ausweisung |
Jahr des Inkrafttretens |
Landschaftsschutzgebiet „Münchehägener
Forst“ (LSG NI 072) |
LK Nienburg/Weser |
2018 |
Fazit:
Es
ist festzustellen, dass auf Seiten des Landkreises Nienburg/Weser bisher
lediglich der 7,48 ha große Teil des Vogelschutzgebietes V 41 „Kuppendorfer
Böhrde“ nicht EU-konform gesichert ist. Die hierfür zuständige untere
Naturschutzbehörde des Landkreises Diepholz hat mit dem Ausweisungsverfahren
begonnen und ist bestrebt dieses voraussichtlich innerhalb der vom MU gesetzten
Frist bis Ende 2024 abzuschließen.
Die
Verordnung wird letztendlich im Einvernehmen mit dem Landkreis Nienburg/Weser
beschlossen. Das bedeutet, dass der Verordnungsentwurf parallel zur politischen
Beschlussfassung beim Landkreis Diepholz auch beim Landkreis Nienburg/Weser vom
ALNU bis zum Kreistag in die Beschlussfassung gehen wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
Keine.