Betreff
Umsetzung Natura 2000 – Sicherung des Vogelschutzgebietes V 41 "Kuppendorfer Böhrde";
hier: Übertragung der Zuständigkeit für die Löschung von Teilflächen im Landschaftsschutzgebiet "Die Böhrde" (LSG NI 31) im Zuge der EU-konformen Sicherung des Vog elschutzgebietes V 41 "Kuppendorfer Böhrde" auf den Landkreis Diepholz
Vorlage
2023/143
Aktenzeichen
554-LSG NI31 VSG V41
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Übertragung der Zuständigkeit für die Löschung der kreisnienburger Flächen des Vogelschutzgebietes V 41 „Kuppendorfer Böhrde“ aus dem Landschaftsschutzgebiet „Die Böhrde“ (LSG NI 31) im Rahmen der EU-konformen Sicherung auf den Landkreis Diepholz wird zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Das EU-Vogelschutzgebiet „Kuppendorfer Böhrde“ erstreckt sich über eine Fläche von ca. 680 ha in den Landkreisen Diepholz und Nienburg/Weser, wobei sich auf kreisnienburger Seite nur ein 7,48 ha großer Teil des Vogelschutzgebietes befindet.

Diese 7,48 ha liegen im Landschaftsschutzgebiet „Die Böhrde“ (LSG NI 31) – siehe anliegenden Lageplan.

 

Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Die Böhrde“ entspricht innerhalb des Vogelschutzgebietes „Kuppendorfer Böhrde“ allerdings nicht den Anforderungen zur Sicherung von Natura 2000-Gebieten.

 

Die Sicherung des Vogelschutzgebietes soll durch den Landkreis Diepholz erfolgen. Aktuell wurde beim MU die Übertragung der Zuständigkeit für die EU-konforme Sicherung der im Landkreis Nienburg/Weser gelegenen Flächen des Vogelschutzgebietes „Kuppendorfer Böhrde“ auf den Landkreis Diepholz beantragt.

 

Mit Beschluss vom 12.03.2018 (2018/021) hatte der Kreisausschuss des Landkreises Nienburg/Weser bereits der Übertragung der Zuständigkeit für die Schutzgebietsausweisung auf den Landkreis Diepholz zugestimmt.

Es fehlt noch die Zustimmung für die Löschung der betroffenen kreisnienburger Flächen aus der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Die Böhrde“ (LSG NI 31). Diese Löschung soll in einem Zug mit der Sicherung des Vogelschutzgebietes durch den Landkreis Diepholz erfolgen.

 

Der Landkreis Diepholz plant die hoheitliche Sicherung durch eine Landschaftsschutzgebietsverordnung, in welche die kreisnienburger Flächen einbezogen werden sollen.

 

Aktuell wird parallel das Auslegungs- und Beteiligungsverfahren vorbereitet.

 

Die Verordnung wird letztendlich im Einvernehmen mit dem Landkreis Nienburg/Weser beschlossen. Das bedeutet, dass der Verordnungsentwurf nach Auswertung der im Auslegungs- und Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen und Bedenken parallel zur politischen Beschlussfassung beim Landkreis Diepholz auch beim Landkreis Nienburg/Weser  vom ALNU bis zum Kreistag in die Beschlussfassung gehen wird.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

·         Lageplan