hier: erforderliche Finanzierungszusagen des Landkreises ab September 2023
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Landschaftspflege, Natur und Umwelt stimmt der Bereitstellung von
a)
21.300 € Eigenleistungsanteilen
für Ausführungskosten im Ergebnishaushalt und
b)
378.700 € für Gewässerbau und Flächenerwerb im Finanzhaushalt
für das Flurbereinigungsverfahren „Lichtenmoor“, aufgeteilt auf die nächsten
Haushaltsjahre zu.
Die weiteren vom Landkreis
geforderten Eigenanteile von ca. 730.000 €, inkl.
ca. 6,3 % Kostenpuffer, können wie bisher aus bereits eingenommenen zweckgebundenen
Ersatzzahlungen zur Verfügung gestellt werden.
Sachverhalt:
1. Einführung
Mit dem Beschluss 2020/161 wurde der erforderliche
Eigenanteil des Landkreises Nienburg/Weser zur Umsetzung der Flurbereinigung
Lichtenmoor zum ersten Mal erhöht.
Und zwar wurde in 2020 folgender Beschluss gefasst:
„Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt stimmt der Bereitstellung von
a)
37.000 €
Eigenleistungsanteilen für Ausführungskosten im Ergebnishaushalt und
b)
288.000 € für
Gewässerbau und Flächenerwerb im Finanzhaushalt
für das Flurbereinigungsverfahren „Lichtenmoor“, aufgeteilt auf die nächsten
Haushaltsjahre zu.
Die
weiteren vom Landkreis geforderten Eigenanteile von ca. 650.000 € können wie bisher
aus bereits eingenommenen zweckgebundenen Ersatzzahlungen zur Verfügung gestellt
werden.“
Herauszustellen war in 2020, dass die Umsetzung
weiterer Maßnahmenbausteine aus dem parallel in der Umsetzung befindlichen
KliMo-Förderprojekt Lichtenmoor von zwei wesentlichen Komponenten abhängig ist,
die abstimmungsgemäß durch die Flurbereinigung Lichtenmoor erbracht werden
sollen:
- Bau des im Vorstand
der Teilnehmergemeinschaft Lichtenmoor und im Plan nach § 41 FlurbG
dargestellten Gewässernetzes, damals geplant für 2021
- Flächenakquirierungen
in der Regel durch freiwillig abgeschlossene Landverzichtserklärungen
(Verkauf o. Flächentausch) im abgestimmten möglichen zukünftigen
Naturschutzgebiet im Kernbereich des Lichtenmoores für den Landkreis
Nienburg
Dieses waren elementare Bausteine der
Flurbereinigung für das Jahr 2021!
Wichtig zu wissen ist, dass die Flurbereinigung
Lichtenmoor auch mit ihren planerischen und z.T. finanziellen
Entwicklungsmöglichkeiten für die Landwirtschaft, Tourismus und Erholung,
Torfabbau sowie Wegeinfrastruktur nur vom Land Niedersachsen genehmigt worden
ist, weil parallel und in Einheit das Land gleichzeitig die beiden
Förderprojekte
- Flächenmanagement für
Klima und Umwelt (FKU), integriert in die Flurbereinigung Lichtenmoor
sowie
- Klima- und Moorschutz
(KliMo) Lichtenmoor
bewilligt hat.
Das
Förderprogramm Flächenmanagement für Klima und Umwelt (FKU) ist mit der letzten
Antragsphase im Herbst 2022 zwischenzeitlich ausgelaufen. Die untere
Naturschutzbehörde konnte in Vorbereitung durch Flächenakquise durch das Amt
für regionale Landesentwicklung (ArL) insgesamt drei Förderanträge stellen
(Gesamtvolumen von ca. 787.500 €, davon Zuwendung 590.600 € (75 %) für ca. 191
ha) (s. Bericht 2023/026). Die Flächen liegen dabei zum größten Teil in der
Ziellage für das geplante Naturschutzgebiet im Kernbereich des Lichtenmoores
sowie einige Flächen befinden sich außerhalb der Ziellage, die als
Tauschflächen zum Einsatz kommen sollen.
Das ArL geht aktuell davon aus, dass weitere
Flächenankäufe über andere/neue Förderprogramme realisiert werden können. Der
tatsächlich zu erbringende Eigenanteil steht jedoch noch nicht fest und wird
weiterhin wie bisher mit 25 % kalkuliert. Der Eigenanteil wird wie bisher aus
Ersatzzahlungen zur Verfügung gestellt.
Das
Förderprojekt Klima- und Moorschutz (KliMo) Lichtenmoor ist zum 30.06.2023
ebenfalls ausgelaufen. Die umgesetzten Maßnahmenbausteine sind in dem Bericht
2022/142 dargelegt sowie aktualisiert unter folgendem Link abrufbar:
Insgesamt 1.563.940 € sind in das Projekt
geflossen, davon 1.172.955 € als 75 %-Förderung durch Landes- und EU-Gelder.
Der Eigenanteil konnte vollständig aus bereits eingenommenen Ersatzzahlungen
erbracht werden. Der Verwendungsnachweis für das Gesamtprojekt wurde
fristgerecht bei der N-Bank im
Juli 2023 eingereicht.
Maßnahmenbausteine, die nicht umgesetzt werden
konnten, sollen in einem Folgeprojekt über sich abzeichnende neue
Förderrichtlinien beantragt werden. Voraussetzungen hierfür sind jedoch die
Umsetzung der mit der 1. Planänderung des Planes nach § 41 FlurbG genehmigten
Gewässerbaumaßnahmen sowie weitere Flächenakquise in der Zielkulisse des
geplanten NSG; beides durch das ArL.
Der aktuelle
Arbeits- und Wissensstand zur Flurbereinigung stellt sich wie folgt dar:
Mit dem für 2021 geplanten Ausbau des
Gewässernetzes, v.a. beginnend mit dem Ausbau der Gräben 300, 310 und 311 (s.
Anlage 1) konnte nicht begonnen werden, da zum Plan nach § 41 FlurbG einige
Widersprüche beim ArL eingegangen sind.
Ausführliche Darstellungen zu dieser Sachlage sowie
der sich hieraus ergebenden erforderlichen Anpassungen der
wasserwirtschaftlichen Planungen sind mit Bericht 2022/142 erfolgt.
Die 1. Planänderung des Planes nach § 41 FlurbG ist
am 19.07.2022 genehmigt worden und in der Folge auch rechtskräftig geworden.
Im Rahmen der weiteren Konkretisierung hat das ArL
die detailierten Ausführungsplanungen mit aktuellen Kostenschätzungen in
Auftrag gegeben, die als Grundlagen für die öffentlichen Ausschreibungen
fungieren sollen. Die jetzt alleine für die Ausbauplanungen der Gräben 300, 310
und 311 (s. Ausbauvorschlag 2023, Anlage 1) zugrunde liegende Kostenschätzung
geht von erheblichen Mehrkosten aus. Diese sind bezogen auf den hieran
größtenteils durch den Landkreis zu übernehmenden Eigenanteil von 25 % nicht
mehr gedeckt durch den o.g. Beschluss 2020/161.
Das ArL wurde aufgefordert aufgrund der jetzt
aktuell dort vorliegenden Erkenntnisse ihren Finanzierungsrahmen für das
Gesamtprojekt neu zu kalkulieren, damit dieser vom FD Naturschutz zur
politischen Beratung und Beschlussfassung bezüglich des zu erbringenden
Eigenanteils durch den Landkreis in den ALNU gegeben werden kann.
Der nun vorliegende aktualisierte
Finanzierungsrahmen ist als Anlage 2 beigefügt.
Erhebliche Projektkostensteigerungen ergeben sich
zum einen bei den geplanten Straßen und Wegen. Hierfür sind die Eigenanteile
jedoch nicht durch den Landkreis zu erbringen.
Zum anderen ergeben sich erhebliche Mehrkosten für
die Herstellung der wasserbaulichen Anlagen von ca. 1,6 Mio € (Stand 2020) zu
ca. 2,45 Mio. € (Stand 23.08.2023). Diese Mehrkosten sind zu begründen mit der
1. Änderung des Planes nach § 41 FlurbG, wonach die Moorbeeke um ca. 2 km
verlängert bis zur Einmündung in die Alpe ausgebaut werden soll. Das bedeutet
auch, dass mehr Durchlassbauwerke gebaut werden müssen. Des Weiteren müssen die
Durchlassbauwerke größer dimensioniert und tiefer unterhalb der jetzt
vorgesehenen Gewässersohlen eingebaut werden, um auftretenden Moorsackungen begegnen
zu können. Hinzu kommen in den letzten Jahren erhebliche Preissteigerungen bei
den Material-, Lohn- und Energiekosten im Bausektor.
2. Aktuelle angepasste Kostenplanung September 2023
für das
Flurbereinigungsverfahren
Die Anlage 2 erlaubt eine Gegenüberstellung der
Kostenansätze von 2016 zu 2020 mit den aktuellen konkreteren Ansätzen vom
23.08.2023 für die erforderlichen Umsetzungen ab September 2023.
Nach den aktuellen Kostenansätzen der
Flurbereinigungsbehörde hat der Landkreis einen Eigenanteil von nunmehr
1.062.140 € zum Gelingen der Flurbereinigung inklusive der Flächenakquirierung
durch FKU und weitere Förderprogramme für weitere Ankäufe beizusteuern.
Auf der rechten Seite der Anlage ist verwaltungsseitig
die haushaltsmäßige Zuordnung der geforderten Eigenanteile des Landkreises zu
Aufwand (Ergebnishaushalt), Investitionen und zu bereits eingenommenen
Ersatzzahlungen vorgenommen worden.
Spitz gerechnet müsste der LK 376.157 € über zu
beschließende Haushaltsansätze einbringen. Da die zugrundeliegenden Ansätze des
ArL zwar schon konkreter werden, aber sich immer noch Veränderungen ergeben
können und von einer noch über Jahre laufenden Umsetzungsphase ausgegangen
werden kann, sollte ein finanzieller Puffer vorgesehen werden.
Der FD
Naturschutz empfiehlt deshalb einen Haushaltsansatz von 400.000 € (mit ca. 6,3
% Puffer) zu beschließen. Das entspricht einer Erhöhung des bereits in 2020
beschlossenen Eigenanteils um 75.000 €.
Die Aufteilung im Haushaltsplan ist so vorgesehen,
dass im Ergebnishaushalt auf dem Konto 55410.429102 „Geplantes NSG im
Kernbereich Lichtenmoor“ 21.300 €
und im Finanzhaushalt auf unterschiedlichen Konten für den Gewässerbau und den
nicht aus dem FKU- u. Folgeprojekt geförderten Flächenankauf insgesamt 378.700 € veranschlagt sind.
Der restliche Eigenanteilsbetrag in Höhe von
685.983 € (s. Anlage 2) zuzüglich ca. 6,3 % Puffer, somit dann 730.000 €,
anteilig für den Gewässerbau und vollständig für den Flächenankauf in der
Zielkulisse des geplanten NSG samt erforderlicher Tauschflächen kann weiterhin
aus dem Ersatzgeldkonto bereitgestellt werden. Dieses Konto wird bei der
Unteren Naturschutzbehörde z. B. aus zweckgebundenen Einnahmen von
Windenergieanlagen geführt.
Die erforderlichen Mittel stehen bereits über
Übertragungen aus den Vorjahren (investiv) sowie Einplanungen im Haushaltsplan
2023 sowie Folgejahren zur Verfügung. Diese Mittel dürfen jedoch erst genutzt
werden, wenn der ALNU den
25 %-Eigenanteil durch den Landkreis angepasst an den aktualisierten Kostenrahmen
des ArL beschließt.
Die Verwaltung befürwortet die Erhöhung der bereits
zugesagten Eigenanteile, da hiermit ein herausragender Beitrag zur Lösung der
Interessenkonflikte, zur Aufwertung des Natur- und Landschaftsraums und für
Folgemaßnahmen zur Entwicklung des Moor- und Klimaschutzes im Lichtenmoor
geleistet werden kann.
Die Bereitstellung dieser Eigenanteile durch den
Landkreis ist erforderlich, um möglichst viel der durch das Land
bereitgestellten Fördersummen von über
4,2 Mio. € (Stand 2020), aktualisiert, jetzt aufgestockt auf 6,2 Mio. € aus der
Flurbereinigung in den Landkreis zu holen und die für 1,56 Mio. € bereits
umgesetzten Maßnahmen aus dem KliMo-Projekt weiter zu entwickeln. Hierfür ist
die Aufhebung des Harms- und Buschgrabens als ein entscheidender
Projektbaustein zur Verbesserung des hochmooreigenen Wasserhaushalts noch
erforderlich, bereits genehmigt durch den Plan nach § 41 FlurbG. Die Verfüllung
des Harms- und Buschgrabens kann aber erst erfolgen, wenn das Grabensystem 300,
310 und 311, Baubeginn möglichst noch in 2023, gebaut worden ist.
Das ArL hat zugesagt den aktualisierten
Finanzierungsrahmen in der Sitzung vorzustellen und für weitere Fragen zur
Verfügung zu stehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Beschluss hat finanzielle Auswirkungen.
Finanzierungsanteile, die nicht durch bereits
eingenommene Ersatzzahlungen erbracht werden
a)
In den Ergebnishaushalten der nächsten Jahre im Produktkonto
55410.429102 für Aufwendungen 21.300 € als Eigenanteil der Flurbereinigung
Lichtenmoor.
b)
In den Finanzhaushalten der nächsten Jahre auf verschiedenen Konten insgesamt
378.700 € als Eigenanteil der Flurbereinigung Lichtenmoor, vor allem für
Gewässerausbau und Flächenerwerb.
Anlagen:
Anlage
1: beschlossener Ausbauplan 2023 der Flurbereinigung Lichtenmoor
Anlage
2: Finanzierungsplan des ArL v. 23.08.2023 mit Zuordnung der erforderlichen
finanziellen Eigenanteile des LK Nienburg zur
Furbereinigung Lichtenmoor
- Haushalte 2023 und folgende