Betreff
Flurbereinigung Lichtenmoor mit integrietem Förderprogramm Flächenmanagement Klimaschutz und Umwelt (FKU);
hier: erforderliche Finanzierungszusagen des Landkreises ab September 2023
Vorlage
2023/144
Aktenzeichen
554-FB Lichtenmoor
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt stimmt der Bereitstellung von

 

a)      21.300 € Eigenleistungsanteilen für Ausführungskosten im Ergebnishaushalt und

b)    378.700 € für Gewässerbau und Flächenerwerb im Finanzhaushalt


für das Flurbereinigungsverfahren „Lichtenmoor“, aufgeteilt auf die nächsten Haushaltsjahre zu.

 

Die weiteren vom Landkreis geforderten Eigenanteile von ca. 730.000 €, inkl.
ca. 6,3 % Kostenpuffer, können wie bisher aus bereits eingenommenen zweckgebundenen Ersatzzahlungen zur Verfügung gestellt werden.

 


Sachverhalt:

 

1. Einführung

 

Mit dem Beschluss 2020/161 wurde der erforderliche Eigenanteil des Landkreises Nienburg/Weser zur Umsetzung der Flurbereinigung Lichtenmoor zum ersten Mal erhöht.

Und zwar wurde in 2020 folgender Beschluss gefasst:

 

„Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt stimmt der Bereitstellung von

 

a)   37.000 € Eigenleistungsanteilen für Ausführungskosten im Ergebnishaushalt und

b)   288.000 € für Gewässerbau und Flächenerwerb im Finanzhaushalt


für das Flurbereinigungsverfahren „Lichtenmoor“, aufgeteilt auf die nächsten Haushaltsjahre zu.

Die weiteren vom Landkreis geforderten Eigenanteile von ca. 650.000 € können wie bisher aus bereits eingenommenen zweckgebundenen Ersatzzahlungen zur Verfügung gestellt werden.“

 

Herauszustellen war in 2020, dass die Umsetzung weiterer Maßnahmenbausteine aus dem parallel in der Umsetzung befindlichen KliMo-Förderprojekt Lichtenmoor von zwei wesentlichen Komponenten abhängig ist, die abstimmungsgemäß durch die Flurbereinigung Lichtenmoor erbracht werden sollen:

  • Bau des im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Lichtenmoor und im Plan nach § 41 FlurbG dargestellten Gewässernetzes, damals geplant für 2021
  • Flächenakquirierungen in der Regel durch freiwillig abgeschlossene Landverzichtserklärungen (Verkauf o. Flächentausch) im abgestimmten möglichen zukünftigen Naturschutzgebiet im Kernbereich des Lichtenmoores für den Landkreis Nienburg

 

Dieses waren elementare Bausteine der Flurbereinigung für das Jahr 2021!

Wichtig zu wissen ist, dass die Flurbereinigung Lichtenmoor auch mit ihren planerischen und z.T. finanziellen Entwicklungsmöglichkeiten für die Landwirtschaft, Tourismus und Erholung, Torfabbau sowie Wegeinfrastruktur nur vom Land Niedersachsen genehmigt worden ist, weil parallel und in Einheit das Land gleichzeitig die beiden Förderprojekte

  • Flächenmanagement für Klima und Umwelt (FKU), integriert in die Flurbereinigung Lichtenmoor sowie
  • Klima- und Moorschutz (KliMo) Lichtenmoor

bewilligt hat.

 

Das Förderprogramm Flächenmanagement für Klima und Umwelt (FKU) ist mit der letzten Antragsphase im Herbst 2022 zwischenzeitlich ausgelaufen. Die untere Naturschutzbehörde konnte in Vorbereitung durch Flächenakquise durch das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) insgesamt drei Förderanträge stellen (Gesamtvolumen von ca. 787.500 €, davon Zuwendung 590.600 € (75 %) für ca. 191 ha) (s. Bericht 2023/026). Die Flächen liegen dabei zum größten Teil in der Ziellage für das geplante Naturschutzgebiet im Kernbereich des Lichtenmoores sowie einige Flächen befinden sich außerhalb der Ziellage, die als Tauschflächen zum Einsatz kommen sollen.

Das ArL geht aktuell davon aus, dass weitere Flächenankäufe über andere/neue Förderprogramme realisiert werden können. Der tatsächlich zu erbringende Eigenanteil steht jedoch noch nicht fest und wird weiterhin wie bisher mit 25 % kalkuliert. Der Eigenanteil wird wie bisher aus Ersatzzahlungen zur Verfügung gestellt.

 

Das Förderprojekt Klima- und Moorschutz (KliMo) Lichtenmoor ist zum 30.06.2023 ebenfalls ausgelaufen. Die umgesetzten Maßnahmenbausteine sind in dem Bericht 2022/142 dargelegt sowie aktualisiert unter folgendem Link abrufbar:

Projekt KliMo Lichtenmoor – integraler Bestandteil der Flurbereinigung Lichtenmoor, Landkreis Nienburg/Weser | Landkreis Nienburg (lk-nienburg.de)

Insgesamt 1.563.940 € sind in das Projekt geflossen, davon 1.172.955 € als 75 %-Förderung durch Landes- und EU-Gelder. Der Eigenanteil konnte vollständig aus bereits eingenommenen Ersatzzahlungen erbracht werden. Der Verwendungsnachweis für das Gesamtprojekt wurde fristgerecht bei der N-Bank im
Juli 2023 eingereicht.

Maßnahmenbausteine, die nicht umgesetzt werden konnten, sollen in einem Folgeprojekt über sich abzeichnende neue Förderrichtlinien beantragt werden. Voraussetzungen hierfür sind jedoch die Umsetzung der mit der 1. Planänderung des Planes nach § 41 FlurbG genehmigten Gewässerbaumaßnahmen sowie weitere Flächenakquise in der Zielkulisse des geplanten NSG; beides durch das ArL.

 

 

Der aktuelle Arbeits- und Wissensstand zur Flurbereinigung stellt sich wie folgt dar:

Mit dem für 2021 geplanten Ausbau des Gewässernetzes, v.a. beginnend mit dem Ausbau der Gräben 300, 310 und 311 (s. Anlage 1) konnte nicht begonnen werden, da zum Plan nach § 41 FlurbG einige Widersprüche beim ArL eingegangen sind.

Ausführliche Darstellungen zu dieser Sachlage sowie der sich hieraus ergebenden erforderlichen Anpassungen der wasserwirtschaftlichen Planungen sind mit Bericht 2022/142 erfolgt.

Die 1. Planänderung des Planes nach § 41 FlurbG ist am 19.07.2022 genehmigt worden und in der Folge auch rechtskräftig geworden.

Im Rahmen der weiteren Konkretisierung hat das ArL die detailierten Ausführungsplanungen mit aktuellen Kostenschätzungen in Auftrag gegeben, die als Grundlagen für die öffentlichen Ausschreibungen fungieren sollen. Die jetzt alleine für die Ausbauplanungen der Gräben 300, 310 und 311 (s. Ausbauvorschlag 2023, Anlage 1) zugrunde liegende Kostenschätzung geht von erheblichen Mehrkosten aus. Diese sind bezogen auf den hieran größtenteils durch den Landkreis zu übernehmenden Eigenanteil von 25 % nicht mehr gedeckt durch den o.g. Beschluss 2020/161.

Das ArL wurde aufgefordert aufgrund der jetzt aktuell dort vorliegenden Erkenntnisse ihren Finanzierungsrahmen für das Gesamtprojekt neu zu kalkulieren, damit dieser vom FD Naturschutz zur politischen Beratung und Beschlussfassung bezüglich des zu erbringenden Eigenanteils durch den Landkreis in den ALNU gegeben werden kann.

Der nun vorliegende aktualisierte Finanzierungsrahmen ist als Anlage 2 beigefügt.

Erhebliche Projektkostensteigerungen ergeben sich zum einen bei den geplanten Straßen und Wegen. Hierfür sind die Eigenanteile jedoch nicht durch den Landkreis zu erbringen.

 

 

Zum anderen ergeben sich erhebliche Mehrkosten für die Herstellung der wasserbaulichen Anlagen von ca. 1,6 Mio € (Stand 2020) zu ca. 2,45 Mio. € (Stand 23.08.2023). Diese Mehrkosten sind zu begründen mit der 1. Änderung des Planes nach § 41 FlurbG, wonach die Moorbeeke um ca. 2 km verlängert bis zur Einmündung in die Alpe ausgebaut werden soll. Das bedeutet auch, dass mehr Durchlassbauwerke gebaut werden müssen. Des Weiteren müssen die Durchlassbauwerke größer dimensioniert und tiefer unterhalb der jetzt vorgesehenen Gewässersohlen eingebaut werden, um auftretenden Moorsackungen begegnen zu können. Hinzu kommen in den letzten Jahren erhebliche Preissteigerungen bei den Material-, Lohn- und Energiekosten im Bausektor.

 

 

2. Aktuelle angepasste Kostenplanung September 2023 für das

    Flurbereinigungsverfahren

 

Die Anlage 2 erlaubt eine Gegenüberstellung der Kostenansätze von 2016 zu 2020 mit den aktuellen konkreteren Ansätzen vom 23.08.2023 für die erforderlichen Umsetzungen ab September 2023.

 

Nach den aktuellen Kostenansätzen der Flurbereinigungsbehörde hat der Landkreis einen Eigenanteil von nunmehr 1.062.140 € zum Gelingen der Flurbereinigung inklusive der Flächenakquirierung durch FKU und weitere Förderprogramme für weitere Ankäufe beizusteuern.

 

Auf der rechten Seite der Anlage ist verwaltungsseitig die haushaltsmäßige Zuordnung der geforderten Eigenanteile des Landkreises zu Aufwand (Ergebnishaushalt), Investitionen und zu bereits eingenommenen Ersatzzahlungen vorgenommen worden.

Spitz gerechnet müsste der LK 376.157 € über zu beschließende Haushaltsansätze einbringen. Da die zugrundeliegenden Ansätze des ArL zwar schon konkreter werden, aber sich immer noch Veränderungen ergeben können und von einer noch über Jahre laufenden Umsetzungsphase ausgegangen werden kann, sollte ein finanzieller Puffer vorgesehen werden.

 

Der FD Naturschutz empfiehlt deshalb einen Haushaltsansatz von 400.000 € (mit ca. 6,3 % Puffer) zu beschließen. Das entspricht einer Erhöhung des bereits in 2020 beschlossenen Eigenanteils um 75.000 €.

 

Die Aufteilung im Haushaltsplan ist so vorgesehen, dass im Ergebnishaushalt auf dem Konto 55410.429102 „Geplantes NSG im Kernbereich Lichtenmoor“ 21.300 € und im Finanzhaushalt auf unterschiedlichen Konten für den Gewässerbau und den nicht aus dem FKU- u. Folgeprojekt geförderten Flächenankauf insgesamt 378.700 € veranschlagt sind.

 

Der restliche Eigenanteilsbetrag in Höhe von 685.983 € (s. Anlage 2) zuzüglich ca. 6,3 % Puffer, somit dann 730.000 €, anteilig für den Gewässerbau und vollständig für den Flächenankauf in der Zielkulisse des geplanten NSG samt erforderlicher Tauschflächen kann weiterhin aus dem Ersatzgeldkonto bereitgestellt werden. Dieses Konto wird bei der Unteren Naturschutzbehörde z. B. aus zweckgebundenen Einnahmen von Windenergieanlagen geführt.

 

Die erforderlichen Mittel stehen bereits über Übertragungen aus den Vorjahren (investiv) sowie Einplanungen im Haushaltsplan 2023 sowie Folgejahren zur Verfügung. Diese Mittel dürfen jedoch erst genutzt werden, wenn der ALNU den
25 %-Eigenanteil durch den Landkreis angepasst an den aktualisierten Kostenrahmen des ArL beschließt.

 

Die Verwaltung befürwortet die Erhöhung der bereits zugesagten Eigenanteile, da hiermit ein herausragender Beitrag zur Lösung der Interessenkonflikte, zur Aufwertung des Natur- und Landschaftsraums und für Folgemaßnahmen zur Entwicklung des Moor- und Klimaschutzes im Lichtenmoor geleistet werden kann.

 

Die Bereitstellung dieser Eigenanteile durch den Landkreis ist erforderlich, um möglichst viel der durch das Land bereitgestellten Fördersummen von über
4,2 Mio. € (Stand 2020), aktualisiert, jetzt aufgestockt auf 6,2 Mio. € aus der Flurbereinigung in den Landkreis zu holen und die für 1,56 Mio. € bereits umgesetzten Maßnahmen aus dem KliMo-Projekt weiter zu entwickeln. Hierfür ist die Aufhebung des Harms- und Buschgrabens als ein entscheidender Projektbaustein zur Verbesserung des hochmooreigenen Wasserhaushalts noch erforderlich, bereits genehmigt durch den Plan nach § 41 FlurbG. Die Verfüllung des Harms- und Buschgrabens kann aber erst erfolgen, wenn das Grabensystem 300, 310 und 311, Baubeginn möglichst noch in 2023, gebaut worden ist.

 

Das ArL hat zugesagt den aktualisierten Finanzierungsrahmen in der Sitzung vorzustellen und für weitere Fragen zur Verfügung zu stehen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen.

 

Finanzierungsanteile, die nicht durch bereits eingenommene Ersatzzahlungen erbracht werden

a)    In den Ergebnishaushalten der nächsten Jahre im Produktkonto 55410.429102 für Aufwendungen 21.300 € als Eigenanteil der Flurbereinigung Lichtenmoor.

b)    In den Finanzhaushalten der nächsten Jahre auf verschiedenen Konten insgesamt 378.700 € als Eigenanteil der Flurbereinigung Lichtenmoor, vor allem für Gewässerausbau und Flächenerwerb.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: beschlossener Ausbauplan 2023 der Flurbereinigung Lichtenmoor

 

Anlage 2: Finanzierungsplan des ArL v. 23.08.2023 mit Zuordnung der erforderlichen

                finanziellen Eigenanteile des LK Nienburg zur Furbereinigung Lichtenmoor

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