Betreff
Einführung einer kreisweiten knotenpunktbezogenen Radwegweisung – Knotenpunktsystem (KNS) -
Vorlage
2023/149
Aktenzeichen
54.27.17
Art
Beschlussvorlage

Der Landkreis beauftragt ein Planungsunternehmen für die Entwicklung und Umsetzung eines kreisweiten Knotenpunktsystems. Er übernimmt hierfür die Steuerung und finanzielle Abrechnung.

Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich einer Bewilligung von Fördermitteln aus der LEADER-Region Weserleiter und der Beteiligung der kreiszugehörenden Gemeinden an der Kofinanzierung.


Sachverhalt

Das Knotenpunktsystem im Radfahren ist ein wabenförmiges Zahlensystem, das ergänzend zur orts- und thematisch orientierten Radroutenbeschilderung installiert wird. Es ist für den Radtourismus sehr attraktiv und ermöglicht eine einfache und flexible Tourenplanung („Radeln nach Zahlen“).

 

Einleitung

Das sogenannte „Fietsrouten-Netzwerk“ entstand 1995 in Belgisch-Limburg, ist in den Niederlanden installiert und setzt sich aktuell in Niedersachsen durch. In den Landkreisen Minden-Lübbecke und Diepholz wird das KNS zurzeit eingeführt. Im Landkreis Schaumburg ist die Planung dazu angelaufen. Die Landkreise Hameln-Pyrmont und Holzminden (Mitglieder der Regionalen Entwicklungskooperation Weserbergland plus) planen ebenso das KNS einzuführen.

Im KNS sind bedeutende Kreuzungen oder Sehenswürdigkeiten im bestehenden Radroutennetz durchnummeriert enthalten. An diesen Knotenpunkten stehen Wegweiser zu allen benachbarten Knotenpunkten. Die Wegweiser zu einem benachbarten Knotenpunkt sind mit dessen Nummer beschriftet. Zu jedem Knotenpunkt gehört eine Orientierungstafel mit lokalen Kartenausschnitten des KNS. An zentralen Punkten stehen große Infotafeln mit den regionalen Teilgebieten zur Orientierung.

Die Mittelweser-Touristik GmbH plädiert für die Einführung des KNS, um die touristische Attraktivität der Mittelweser-Region weiter zu stärken.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der voraussichtliche Kostenrahmen für die Planung, Katasterergänzungen und Ausweisung incl. Beschaffung, Material und der Installation der einheitlichen Beschilderung an bestehenden Schilderstandorten wird auf ca. 190.000 € geschätzt.

Eine Antragstellung von Fördermitteln soll über die Leader-Region Weserleiter erfolgen. Eine Projektskizze ist dort eingereicht und wird in der nächsten Steuerungssitzung abgestimmt.

Touristische Leader-Förderung (Weserleiter) max. 70 % = 133.000 €

> Restsumme 57.000 €

> 10 kommunale Eigenanteile = gerundet 6.000 € je Kommune / Landkreis.

Die Kreisverwaltung berät und unterstützt die Kommunen durch die Antragstellung der Fördergelder, der Ausschreibung für die Vergabe des Auftrags der Planung und Installation des KNS und die Überwachung der Durchführung.

Eine Umsetzung kann nur vorbehaltlich einer Generierung von Fördermitteln aus der LEADER-Weserleiter und der Beteiligung der kreiszugehörenden Gemeinden an der Kofinanzierung erfolgen.


Anlagen:

 

·         Radwegweisung Landkreis Nienburg/Weser: Erweiterung um ein Knotenpunktsystem