hier: Maßnahmen 2312, 2313, 2314, 2315 und 2316
Maßnahme 2312: Zur Kofinanzierung des
barrierefreien Umbaus von 8 Haltestellen durch die Samtgemeinde Uchte
sollen 93.994,00 € aus den Finanzmitteln
gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.
Maßnahme 2313: Es soll eine
Machbarkeitsstudie zur Einführung von alternativen Antrieben (emissionsarm/emissionsfrei)
in Auftrag gegeben werden, um für die künftigen Vergaben der Verkehrsleistungen
Standards im Nahverkehrsplan festzulegen. Der Kostenrahmen beträgt 85.000 € und
soll aus Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.
Maßnahme 2314: Der VLN benötigt im Jahr
2024 ein Marketingbudget für diverse Maßnahmen. Der Kostenrahmen beläuft sich
auf 15.000 Euro für das Jahr 2024 und soll aus Finanzmitteln gem. § 7 NNVG
bereitgestellt werden.
Maßnahme 2315: Für die Angebotsausweitung
im Regionalbusverkehr sollen ab 2024 jährlich 50.000 € aus den Finanzmitteln
gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.
Maßnahme 2316: Für Freifahrten zu verschiedenen Aktionstagen wie dem Weltkindertag sollen für 2023, 2024 & 2025 insgesamt 21.000 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.
Sachverhalt
Maßnahme 2312
Die Samtgemeinde Uchte hat für das Baujahr 2024
einen Sammelantrag auf Fördermittel für den barrierefreien Ausbau von 8 Haltestellen in mehreren Orten bei der
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) gestellt. Die LNVG
übernimmt 75% der zuschussfähigen
Kosten. Zur Kofinanzierung der restlichen 25% hat die Samtgemeinde Uchte beim
Landkreis Nienburg/Weser für alle 8 Haltestellen insgesamt 93.994,00 € aus den
Finanzmitteln gem. § 7 NNVG beantragt.
Im Einzelnen sollen im Sammelantrag die
Haltestellen:
- Steinbrink
Bohnenberg (FR Ströhen)
- Essern Am
Heidepark (FR Bramkamp)
- Essern Am
Heidepark (FR Essern Mitte)
- Diepenau
Tonwerk (FR Rahden)
- Westenfeld
Denkmal (FR Glissen
- Woltringhausen
Abzw. Wilhelmshöhe (FR Woltringhausen)
- Woltringhausen
Abzw. Wilhelmshöhe (FR Uchte)
- Mensinghausen
Ort (FR Uchte)
barrierefrei ausgebaut werden. Diese Mittel können
aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.
Maßnahme 2313
Der Nahverkehrsplan, der nächstes Jahr erstellt und
beschlossen werden muss, gibt die Standards für die Vergabe der
Verkehrsleistungen ab 2025 (der erste Vertrag läuft zum 31.07.2027 aus) vor.
Daher ist es zwingend notwendig, dass in diesem Nahverkehrsplan Angaben zur
Umsetzung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes gemacht werden. Um eine
fundierte Grundlage für diese Parameter vorliegen zu haben, soll daher eine
Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden, welche dieses Thema untersucht.
Speziell muss geklärt werden:
-
welche Antriebstechnik für den Landkreis Nienburg/Weser am besten
umsetzbar ist (Stichwörter Reichweite, Ladeinfrastruktur, Umläufe),
-
wie viele emissionsarme/-freie Busse eingesetzt werden müssen, um dem
Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz gerecht zu werden,
-
welche Zusammenstellung der Busflotte am effektivsten ist,
-
welche Kosten zu erwarten sind,
-
welche Standards für die Vergabe der Verkehrsleistungen für die
Fahrzeuge im Nahverkehrsplan vorgegeben werden müssen.
Eine Grundlagenermittlung und die Aufnahme der
lokalen Situation muss vorab vorgenommen werden.
Der Kostenrahmen für eine derartige Studie liegt
bei ca. 85.000€. Die Finanzierung soll aus Mitteln gem. § 7 NNVG erfolgen.
Maßnahme 2314
Der VLN benötigt für das Jahr 2024 ein
Marketingbudget in Höhe von 15.000 Euro für die Durchführung diverser
Marketingmaßnahmen. Unter anderem entstehen Kosten für die regelmäßige
Veröffentlichung von Radiospots beim lokalen Radiosender Radio Mittelweser,
Werbeanzeigen in der lokalen Presse, für die Bewerbung und Gestaltung einzelner
ÖPNV-Produkte sowie für die Umsetzung von Werbekonzepten. Darüber hinaus wird
der Bürgerbus Rehburg-Loccum e.V. mit kostenpflichtiger VLN-Werbung auf dem
Fahrzeug unterstützt. Kosten entstehen auch für die Gestaltung und den Druck
von Fahrgastinformationen, dazu zählen u.a. Tarifflyer und Faltfahrpläne.
Die Kosten für regelmäßige Weiterentwicklung,
Datensicherungen sowie der Support der VLN Homepage www.vln-nienburg.de
fallen ebenfalls in das Marketingbudget.
Der Kostenrahmen von 15.000 Euro kann aus
Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.
Maßnahme 2315
Im Jahr 2024 soll das Fahrplanangebot im Landkreis
Nienburg/Weser weiter ausgebaut werden. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf
den sechs Hauptlinien im VLN-Liniennetz. Aktuell wird der angestrebte
Bedienungsstandard eines stündlichen Fahrplanangebotes von Montag bis Freitag
zwischen 6:00 und 19:00 Uhr auf den Linien 40 und 50 nicht erreicht.
Aufgrund aktuell vorliegender Kundenwünsche – z.B.
durch den ‚Evangelischer Bildungscampus‘ in Loccum, soll ab 2024 insbesondere
auf der Linie 50 eine Angebotsausweitung durchgeführt werden.
In einem ersten Schritt sollen dafür ab dem
Fahrplanwechsel im Dezember 2023 weitere Regionalisierungsmittel in Höhe von
50.000 € jährlich für die Ausweitung des Fahrplanangebotes eingesetzt werden.
Mit Hilfe dieser Mittel besteht der notwendige Handlungsspielraum, um weitere
zielgerichtete Angebotsverbesserung auf den Regionalbuslinien des Landkreises
für die kommenden Jahre umzusetzen.
Es sollen daher ab 2024 jährlich 50.000 € für die
Angebotsausweitungen aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.
Maßnahme 2316
Zu Marketingzwecken sollen zu bestimmten Anlässen
Freifahrten vom Team Verkehrsservice Landkreis Nienburg (VLN) angeboten und
beworben werden. Davon verspricht sich der VLN einen Werbeeffekt, durch den
neue Fahrgäste für den ÖPNV angeworben und somit mittelfristig neue
Fahrgeldeinnahmen generiert werden. Neben Freifahrten für Kinder zum
Weltkindertag sollen dies auch Freifahrten an den vier Adventssamstagen sein.
Die entstehenden Einnahmeverluste sollen ausgeglichen werden. Der Kostenrahmen
für das Bewerben der Aktionen und den Ausgleich für die entstandenen
Einnahmeverluste belaufen sich jährlich auf 7.000 €. Es sollen daher für die
Jahre 2023, 2024 & 2025 insgesamt 21.000 € aus den Finanzmitteln gem. § 7
NNVG bereitgestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen Kosten in Höhe von 264.994,00 €. Diese
Mittel stehen im Produkt 54120 zur Verfügung.
Anlagen:
·
ohne