Betreff
Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV
hier: Maßnahmen 2312, 2313, 2314, 2315 und 2316
Vorlage
2023/151
Aktenzeichen
62.22.365
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Maßnahme 2312: Zur Kofinanzierung des barrierefreien Umbaus von 8 Haltestellen durch die Samtgemeinde Uchte sollen  93.994,00 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2313: Es soll eine Machbarkeitsstudie zur Einführung von alternativen Antrieben (emissionsarm/emissionsfrei) in Auftrag gegeben werden, um für die künftigen Vergaben der Verkehrsleistungen Standards im Nahverkehrsplan festzulegen. Der Kostenrahmen beträgt 85.000 € und soll aus Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2314: Der VLN benötigt im Jahr 2024 ein Marketingbudget für diverse Maßnahmen. Der Kostenrahmen beläuft sich auf 15.000 Euro für das Jahr 2024 und soll aus Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2315: Für die Angebotsausweitung im Regionalbusverkehr sollen ab 2024 jährlich 50.000 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2316: Für Freifahrten zu verschiedenen Aktionstagen wie dem Weltkindertag sollen für 2023, 2024 & 2025 insgesamt 21.000 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.


Sachverhalt

Maßnahme 2312

Die Samtgemeinde Uchte hat für das Baujahr 2024 einen Sammelantrag auf Fördermittel für den barrierefreien Ausbau von 8  Haltestellen in mehreren Orten bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) gestellt. Die LNVG übernimmt  75% der zuschussfähigen Kosten. Zur Kofinanzierung der restlichen 25% hat die Samtgemeinde Uchte beim Landkreis Nienburg/Weser für alle 8 Haltestellen insgesamt 93.994,00 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG beantragt.

 

Im Einzelnen sollen im Sammelantrag die Haltestellen:

  • Steinbrink Bohnenberg (FR Ströhen)
  • Essern Am Heidepark (FR Bramkamp)
  • Essern Am Heidepark (FR Essern Mitte)
  • Diepenau Tonwerk (FR Rahden)
  • Westenfeld Denkmal (FR Glissen
  • Woltringhausen Abzw. Wilhelmshöhe (FR Woltringhausen)
  • Woltringhausen Abzw. Wilhelmshöhe (FR Uchte)
  • Mensinghausen Ort (FR Uchte)

barrierefrei ausgebaut werden. Diese Mittel können aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2313

Der Nahverkehrsplan, der nächstes Jahr erstellt und beschlossen werden muss, gibt die Standards für die Vergabe der Verkehrsleistungen ab 2025 (der erste Vertrag läuft zum 31.07.2027 aus) vor. Daher ist es zwingend notwendig, dass in diesem Nahverkehrsplan Angaben zur Umsetzung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes gemacht werden. Um eine fundierte Grundlage für diese Parameter vorliegen zu haben, soll daher eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden, welche dieses Thema untersucht.

Speziell muss geklärt werden:

-       welche Antriebstechnik für den Landkreis Nienburg/Weser am besten umsetzbar ist (Stichwörter Reichweite, Ladeinfrastruktur, Umläufe),

-       wie viele emissionsarme/-freie Busse eingesetzt werden müssen, um dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz gerecht zu werden,

-       welche Zusammenstellung der Busflotte am effektivsten ist,

-       welche Kosten zu erwarten sind,

-       welche Standards für die Vergabe der Verkehrsleistungen für die Fahrzeuge im Nahverkehrsplan vorgegeben werden müssen.

Eine Grundlagenermittlung und die Aufnahme der lokalen Situation muss vorab vorgenommen werden.

 

Der Kostenrahmen für eine derartige Studie liegt bei ca. 85.000€. Die Finanzierung soll aus Mitteln gem. § 7 NNVG erfolgen.

 

Maßnahme 2314

Der VLN benötigt für das Jahr 2024 ein Marketingbudget in Höhe von 15.000 Euro für die Durchführung diverser Marketingmaßnahmen. Unter anderem entstehen Kosten für die regelmäßige Veröffentlichung von Radiospots beim lokalen Radiosender Radio Mittelweser, Werbeanzeigen in der lokalen Presse, für die Bewerbung und Gestaltung einzelner ÖPNV-Produkte sowie für die Umsetzung von Werbekonzepten. Darüber hinaus wird der Bürgerbus Rehburg-Loccum e.V. mit kostenpflichtiger VLN-Werbung auf dem Fahrzeug unterstützt. Kosten entstehen auch für die Gestaltung und den Druck von Fahrgastinformationen, dazu zählen u.a. Tarifflyer und Faltfahrpläne.

Die Kosten für regelmäßige Weiterentwicklung, Datensicherungen sowie der Support der VLN Homepage www.vln-nienburg.de fallen ebenfalls in das Marketingbudget.

Der Kostenrahmen von 15.000 Euro kann aus Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2315

Im Jahr 2024 soll das Fahrplanangebot im Landkreis Nienburg/Weser weiter ausgebaut werden. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf den sechs Hauptlinien im VLN-Liniennetz. Aktuell wird der angestrebte Bedienungsstandard eines stündlichen Fahrplanangebotes von Montag bis Freitag zwischen 6:00 und 19:00 Uhr auf den Linien 40 und 50 nicht erreicht.

 

Aufgrund aktuell vorliegender Kundenwünsche – z.B. durch den ‚Evangelischer Bildungscampus‘ in Loccum, soll ab 2024 insbesondere auf der Linie 50 eine Angebotsausweitung durchgeführt werden.

 

In einem ersten Schritt sollen dafür ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2023 weitere Regionalisierungsmittel in Höhe von 50.000 € jährlich für die Ausweitung des Fahrplanangebotes eingesetzt werden. Mit Hilfe dieser Mittel besteht der notwendige Handlungsspielraum, um weitere zielgerichtete Angebotsverbesserung auf den Regionalbuslinien des Landkreises für die kommenden Jahre umzusetzen.

 

Es sollen daher ab 2024 jährlich 50.000 € für die Angebotsausweitungen aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.

 

Maßnahme 2316

Zu Marketingzwecken sollen zu bestimmten Anlässen Freifahrten vom Team Verkehrsservice Landkreis Nienburg (VLN) angeboten und beworben werden. Davon verspricht sich der VLN einen Werbeeffekt, durch den neue Fahrgäste für den ÖPNV angeworben und somit mittelfristig neue Fahrgeldeinnahmen generiert werden. Neben Freifahrten für Kinder zum Weltkindertag sollen dies auch Freifahrten an den vier Adventssamstagen sein. Die entstehenden Einnahmeverluste sollen ausgeglichen werden. Der Kostenrahmen für das Bewerben der Aktionen und den Ausgleich für die entstandenen Einnahmeverluste belaufen sich jährlich auf 7.000 €. Es sollen daher für die Jahre 2023, 2024 & 2025 insgesamt 21.000 € aus den Finanzmitteln gem. § 7 NNVG bereitgestellt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten in Höhe von 264.994,00 €. Diese Mittel stehen im Produkt 54120 zur Verfügung.


Anlagen:

 

·         ohne