Den veränderten Ansätzen im Teilhaushalt des Fachbereichs 31 –Soziales- wird zugestimmt.
Sachverhalt
Im Gesamtergebnis vermindert
sich der Zuschussbedarf für die Produktgruppen des Teilhaushaltes des
Fachbereichs 31 um rund 0,5 Mio. €, wobei sich die Ergebnisse der einzelnen
Produkte im Jahresverlauf sehr unterschiedlich entwickelt haben.
Beim Produkt Grundsicherung im SGB II (310) mussten
teilweise die Ansätze für Aufwendungen moderat erhöht werden, gleichzeitig
fällt der Zuschuss des Bundes zu den Unterkunftskosten insgesamt deutlich
geringer aus, als zunächst zu erwarten war. Die Aufstellung des Haushaltes 2023
erfolgte im Zeitraum des kontinuierlichen Aufwuchses der Zahl der Flüchtlinge
aus der Ukraine. Hierfür haben Bund und Land wegen der Bewältigung einer
gesamtstaatlichen Krise eine Beteiligung an den Kosten der Unterkunftskosten
i.H.v. 100 % für das Jahr 2023 in Aussicht gestellt. Da sich dieser Trend ab
dem Spätherbst 2022 nicht fortgesetzt hat, beziehen im Jahr 2023 weniger
ukrainische Flüchtlinge Leistungen nach dem SGB II, wodurch der Anteil der zu
100 % erstatteten Kosten der Unterkunft deutlich geringer ausfällt.
Die damit korrespondierenden
Gesamtausgaben für Unterkunftskosten (31010.433900) verändern sich gegenüber
der Planung dagegen nicht, weil zum einen die Zahl der (übrigen) Personen und
Bedarfsgemeinschaften im SGB II insgesamt entgegen der Erwartung nicht
signifikant zurückgegangen ist und zum anderen die Kosten pro Fall aufgrund
höherer anerkannter Mietkosten und der Einführung der Karenzzeit
(Bürgergeldgesetz) ab dem 01.01.2023 gestiegen sind. Zusammengefasst erhöht
sich der Zuschussbedarf dieser Produktgruppe dadurch um fast 2,0 Mio. €.
In der Produktgruppe Eingliederungshilfe (311) ist die Zahl der Fälle bei
gleichzeitigen Vergütungsanpassungen der Leistungserbringer in Teilbereichen
deutlicher gestiegen, als dies vorherzusehen war. Dadurch entstehen höhere
Aufwendungen von fast 1,5 Mio. €, die nur zum Teil von damit korrespondierenden
Erträgen gedeckt sind. Der Zuschussbedarf wird sich dadurch um ca. 1,0 Mio. €
erhöhen.
Die in der ersten
Jahreshälfte spürbar geringere Anzahl von Zuweisungen von Asylbewerbern und
Asylbewerberinnen sowie die nachträgliche Erhöhung der pauschalen
Ausgleichzahlungen des Bundes sind hauptsächlich dafür verantwortlich, dass der
Zuschussbedarf der Produktgruppe
Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz (312) um rund 3,5 Mio. €
verringert.
Einzelheiten zu den genannten
Änderungen sowie Erläuterungen dazu können der Anlage entnommen werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Der Beschluss hat
die in der Anlage dargestellten finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
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Teilhaushaltsplan
Fachbereich 31