Betreff
Nachtragshaushalt für den Fachbereich 31 -Soziales-
Vorlage
2023/152
Art
Beschlussvorlage

Den veränderten Ansätzen im Teilhaushalt des Fachbereichs 31 –Soziales- wird zugestimmt.


Sachverhalt

Im Gesamtergebnis vermindert sich der Zuschussbedarf für die Produktgruppen des Teilhaushaltes des Fachbereichs 31 um rund 0,5 Mio. €, wobei sich die Ergebnisse der einzelnen Produkte im Jahresverlauf sehr unterschiedlich entwickelt haben.

 

Beim Produkt Grundsicherung im SGB II (310) mussten teilweise die Ansätze für Aufwendungen moderat erhöht werden, gleichzeitig fällt der Zuschuss des Bundes zu den Unterkunftskosten insgesamt deutlich geringer aus, als zunächst zu erwarten war. Die Aufstellung des Haushaltes 2023 erfolgte im Zeitraum des kontinuierlichen Aufwuchses der Zahl der Flüchtlinge aus der Ukraine. Hierfür haben Bund und Land wegen der Bewältigung einer gesamtstaatlichen Krise eine Beteiligung an den Kosten der Unterkunftskosten i.H.v. 100 % für das Jahr 2023 in Aussicht gestellt. Da sich dieser Trend ab dem Spätherbst 2022 nicht fortgesetzt hat, beziehen im Jahr 2023 weniger ukrainische Flüchtlinge Leistungen nach dem SGB II, wodurch der Anteil der zu 100 % erstatteten Kosten der Unterkunft deutlich geringer ausfällt.

 

Die damit korrespondierenden Gesamtausgaben für Unterkunftskosten (31010.433900) verändern sich gegenüber der Planung dagegen nicht, weil zum einen die Zahl der (übrigen) Personen und Bedarfsgemeinschaften im SGB II insgesamt entgegen der Erwartung nicht signifikant zurückgegangen ist und zum anderen die Kosten pro Fall aufgrund höherer anerkannter Mietkosten und der Einführung der Karenzzeit (Bürgergeldgesetz) ab dem 01.01.2023 gestiegen sind. Zusammengefasst erhöht sich der Zuschussbedarf dieser Produktgruppe dadurch um fast 2,0 Mio. €.

 

In der Produktgruppe Eingliederungshilfe (311) ist die Zahl der Fälle bei gleichzeitigen Vergütungsanpassungen der Leistungserbringer in Teilbereichen deutlicher gestiegen, als dies vorherzusehen war. Dadurch entstehen höhere Aufwendungen von fast 1,5 Mio. €, die nur zum Teil von damit korrespondierenden Erträgen gedeckt sind. Der Zuschussbedarf wird sich dadurch um ca. 1,0 Mio. € erhöhen.

 

Die in der ersten Jahreshälfte spürbar geringere Anzahl von Zuweisungen von Asylbewerbern und Asylbewerberinnen sowie die nachträgliche Erhöhung der pauschalen Ausgleichzahlungen des Bundes sind hauptsächlich dafür verantwortlich, dass der Zuschussbedarf der Produktgruppe Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz (312) um rund 3,5 Mio. € verringert.

 

Einzelheiten zu den genannten Änderungen sowie Erläuterungen dazu können der Anlage entnommen werden.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat die in der Anlage dargestellten finanziellen Auswirkungen.


Anlagen:

 

·         Teilhaushaltsplan Fachbereich 31