Die Aufgabe der Vermittlung von Alltagsbegleitung und der allgemeinen Wohnberatung wird im bisherigen Umfang fortgesetzt.
Sachverhalt
Im Landkreis Nienburg/Weser
nimmt Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) die Aufgaben der
Vermittlung von Alltagsbegleitung und der allgemeinen Wohnberatung als Teil des
Fachdienstes Pflege und Senioren (313) wahr.
Im Rahmen der Vorbereitung
eines Haushaltssicherungskonzepts für das Haushaltsjahr 2024 ist nach der
politischen Beratung am 30.03.2023 in der Personalentwicklungskommission
beschlossen worden, diese Aufgabe zu evaluieren, um die Notwendigkeit der Fortführung
zu prüfen.
Nach Vorgabe des
Fachdienstes Service und Wahlen sollen die Ergebnisse und Wirkungen der
Aufgabenwahrnehmung anhand von Leitfragen dargestellt und bewertet werden.
Was soll mit dieser Aufgabe
erreicht werden? Welches Ziel wird damit verfolgt?
Ziel des Senioren- und
Pflegestützpunktes ist es, die Beratung und Unterstützung von
pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen im Landkreis Nienburg/Weser zu
verbessern. Es soll eine zentrale und unabhängige Anlaufstelle
geschaffen werden, an der ein breites Beratungsangebot vorgehalten wird.
Die bereits vorhandenen
Angebote von Pflege- und Krankenkassen einerseits, des Landkreises
Nienburg/Weser andererseits sollen im Sinne einer gesteigerten Transparenz und
Wirksamkeit miteinander vernetzt und ergänzt werden (bzw. bleiben).
Neben einer angemessenen
Form der Daseinsvorsorge für die immer schneller wachsende Zielgruppe älterer
und pflegebedürftigen Menschen wird dem Ziel Rechnung getragen, die mit der
(stationären) Pflege entstehenden Aufwendungen aus Mitteln des Kreishaushaltes
einzudämmen.
Der SPN beschäftigt sich
mit den verschiedenen Prozessen und Problemen der Wohnungsanpassung und
unterstützt somit zielorientiert den möglichst langen Verbleib älterer Menschen
in der häuslichen Umgebung. Der SPN bietet hauptsächlich qualifizierte Beratung
bezüglich der Maßnahmen zur Wohnungsanpassung und deren
Finanzierungsmöglichkeiten an, insbesondere durch individuelle Beratung über
Möglichkeiten und Formen des barrierefreien Wohnens und der Wohnungsanpassung,
Öffentlichkeitsarbeit, Fach- und Institutionenberatung sowie Vermittlungs- und
Vernetzungsarbeit.
Durch die individuelle
Beratung wird der tatsächliche Bedarf der älteren Menschen geklärt. Erst danach
können die entsprechenden Anpassungs-maßnahmen angemessenen und wirkungsvoll
eingesetzt werden. Bei der Beratungstätigkeit ist es notwendig, das Bewusstsein
für ein Wohnen im Alter oder Motivation für den altersgerechten Umbau zu
schaffen, damit sich die Ratsuchenden an der Planung der Maßnahme beteiligen
können.
Die Aufgaben der
Wohnberatung beinhalten neben der Beratungsleistung an sich auch praktische
Hilfe bei der Anpassungsmaßnahme. Die Wohnberatung begleitet und unterstützt
eine Reihe von Vorgängen sowohl in Bezug auf Planung als auch auf Durchführung
der Anpassungsmaßnahmen. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Beratung zu
baulichen Anpassungsmaßnahmen und zur Anschaffung von Hilfsmitteln.
Im Rahmen der Wohnberatung
wird über Anpassungsmöglichkeiten, beispielsweise Reduzierung bestehender
Barrieren, durch Vor-Ort-Beratung (Hausbesuch) informiert und je nach Bedarf
die weiterführende bautechnische Beratung durchgeführt. Ein großer
Informationsbedarf besteht hinsichtlich der Finanzierungsmöglichkeiten der
Wohnungsanpassung.
Neben der
Beratungstätigkeit zählt die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zu den
wichtigen Tätigkeitsfeldern der Wohnberatung. Die Informations- und
Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Wohnberatung ist ein Instrument zur Bekanntmachung
und zur Anregung der Nutzung der Beratungsstelle. Die Zielgruppen sind hierbei
zunächst ältere Menschen und deren Angehörige sowie Mitarbeiter verschiedener
Einrichtungen, insbesondere im Bereich Alten- und Behindertenarbeit, im
medizinischen Bereich sowie bei Behörden und Sozialversicherungsträgern und bei
Wohnungsbaugesellschaften oder Genossenschaften. Darüber hinaus gelten private
Vermieter, Mieter, Architekten, Verbände, Politiker sowie Medien als
Zielgruppen der Öffentlichkeitsarbeit. Durch verschiedene Messen,
Veranstaltungen, Vorträge, Projekte sowie Veröffentlichungen in der Presse wird
die Arbeit der Wohnberatungsstelle bei den Bürgern gezielt angesprochen. Dies
gilt weiterhin auch als ein wichtiges Instrument für eine präventive Arbeit in
der Wohnberatung, wodurch bereits vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit die
Anpassungsmaßnahme vorgenommen werden kann.
Derzeit liefert die vom
Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) im Auftrag des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) durchgeführte Studie "Wohnen im
Alter" aus dem Jahr 2011 die aktuellsten und differenziertesten Daten zu
diesem Thema, die im Wesentlichen auch für den Landkreis Nienburg zutreffen
dürften und letztlich auch durch das Gutachten der TU Dortmund für den
Landkreis Nienburg gestützt werden. Insgesamt bewohnen nach den Ergebnissen der
KDA-Studie 5,2 % der 2009 befragten Seniorenhaushalte (65 Jahre und älter)
weitgehend altersgerechte Wohnungen, d.h. es sind kaum Barrieren beim Zugang
zur Wohnung und keine Treppen in der Wohnung oder technische Hilfen sowie ausreichende
Türbreiten und Bewegungsflächen im Sanitärbereich sowie eine bodengleiche
Dusche vorhanden. Dies entspricht bei ca.11 Mio. Seniorenhaushalten ca. 570.000
barrierereduzierte Wohneinheiten in Deutschland. Aus der KDA-Studie lässt sich
zudem ermitteln, dass gegenwärtig 7,7 % der Seniorenhaushalte mit pflegebedürftigem
Mitglied in altersgerechten Wohnungen leben.
Das bedeutet im
Umkehrschluss, dass in knapp 92 % der aktuell von Senioren bewohnten Wohnungen
spätestens bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit bzw. bei rund 95 % der Seniorenhaushalte
bei Auftreten von Mobilitäts-einschränkungen Handlungsbedarf besteht.
Vor dem Hintergrund der
jüngst von der Beratungsgesellschaft Spiekermann
& Wegener -Stadt- und Regionalforschung- vorgelegten Bevölkerungs- und
Haushaltsprognose für den Landkreis Nienburg/Weser (Dezember 2022) sind dies
dramatische Erkenntnisse.
Spiekermann & Wegener
stellen nämlich fest, dass ein Charakteristikum der Bevölkerungsentwicklung im
Landkreis Nienburg in den kommenden Jahren das Erreichen des Rentenalters der
geburtenstarken Jahrgänge, das heißt, der zwischen 1955 und 1969 Geborenen,
sein wird. Die Ausbuchtung der geburtenstarken Jahrgänge in der
Bevölkerungspyramide und ihr Altern sind dem Gutachten auch graphisch zu entnehmen.
Diese Altersverschiebungen bedeuten gleichzeitig einen Einschnitt bei der
Anzahl an Personen im erwerbsfähigen Alter, was ebenfalls Einfluss auf die
Angebote der (zumindest professionellen) Pflege haben wird.
Die Zahl der 20-bis
65-Jährigen geht laut dem Gutachten von Spiekermann & Wegener je nach
Variante bis 2040 zwischen 5.300 Personen (-7,5 Prozent) in Variante A und
10.400 Personen (-14,7 Prozent) in Variante C zurück.
Die Altersgruppe der 40-
bis 65-Jährigen verzeichnet dabei die stärkste Bevölkerungsabnahme. Die Zahl der 65-Jährigen und Älteren wird
dagegen künftig weiter deutlich zunehmen. Hierbei beschränkt sich die
Zunahme in den kommenden Jahren zunächst auf die jüngeren Senioren in der Altersgruppe
der 65- bis 80-Jährigen. Ihre Zahl wird deutlich anwachsen, in den nächsten 10
bis 15 Jahren um mehr als 30 Prozent. Die Zahl der 80-Jährigen und Älteren wird
hingegen kurzfristig zunächst etwas schrumpfen, aber in den nachfolgenden
Jahren wieder ansteigen. Sobald die geburtenstarken Jahrgänge diese
Altersgruppe gegen Ende der 2030er-Jahre erreichen, wird die Zahl der über
80-Jährigen deutlich zulegen. Insgesamt beträgt der Bevölkerungszuwachs der
65-Jährigen und Älteren bis 2040 je nach Variante zwischen 5.770 Personen in
Variante C (+20,7 Prozent) und 6.740 Personen in
Variante A (+24,2 Prozent). Der Altenquotient im Landkreis Nienburg/Weser, das
heißt die Anzahl der 65-Jährigen und Älteren je 100 Personen im Alter von 20
bis 65 Jahren steigt von 39,4 in 2021 auf 53,0 (Variante A) bis 55,8 (Variante
C) in 2040.
Der zentrale Stellenwert
der Problematik des Wohnens im Alter, bei der es um Gesundheit,
Selbstständigkeit und die Vermeidung bzw. Begrenzung von Versorgungsbedarfen
geht, begründet ein hohes öffentliches Interesse an einem qualifizierten
Beratungsangebot. Wohnberatung, oder besser Wohnungsanpassungsberatung, bieten
verschiedene Institutionen an, beispielsweise die Kranken- und Pflegekassen und
kommerzielle Anbieter. Was sie in der Regel nicht leisten, ist praktische Unterstützung
bei der Realisierung empfohlener Maßnahmen durch Vernetzung mit
Handwerksbetrieben und Sanitätshäusern, mit denen ein individuelles Vorgehen vereinbart
wird.
Dem Landkreis Nienburg wird
in bereits in dem „Sozialplan für Senioren im Landkreis Nienburg“ durch die TU
Dortmund in einem Gutachten empfohlen, die Wohnberatung zu einem Schwerpunkt
der Sozialplanung für Seniorinnen und Senioren zu machen.
Welche Wirkung wird
tatsächlich erreicht?
Das Angebot der
Wohnberatung des SPN wird bei der Zielgruppe der älteren Menschen und ihrer
Angehörigen durchweg positiv aufgenommen. Die engagierte Netzwerkarbeit hat zu
effektiven und wirksamen Hilfsangeboten und Beratungen in Zusammenarbeit mit
den kreisangehörigen Gemeinden, Krankenhäusern, Ärzten, Sanitätshäusern und
sonstigen Partnern geführt.
Wegen des präventiven
Ansatzes ist eine Quantifizierung der monetären Effekte ohne eine Aufwendige
wissenschaftliche Begleitung und Auswertung nicht möglich, aber sicher
anzunehmen. Hierbei kann aber hilfsweise an Erfahrungen aus dem Bundesland
Nordrhein-Westfalen angeknüpft werden, wo der Effekt von Wohnberatung im Rahmen
von Modellprojekten evaluiert worden ist und die Ergebnisse zeigen, dass
Wohnberatung stationären Versorgungsbedarf die (stationäre) Pflegebedürftigkeit
vermeiden bzw. hinauszögern kann und dadurch auch die kommunalen Sozialetats
entlastet.
Der möglichst lange
Verbleib in der häuslichen Umgebung
entspricht in nahezu allen Fällen dem Wunsch der älteren Menschen, aber die
sozialpolitische Forderung nach ambulant vor stationär ist zugleich in hohem Maße
von dem Motiv wirtschaftlicher Einsparungen geprägt. Für die Kranken- und
Pflegekassen sowie für die Kommunen, die zu einer Regelfinanzierung der Wohnberatungsstelle
einen Beitrag leisten, ist es aber von Bedeutung, ob die Beratungsstelle
kosteneffektiv ist.
Diesbezüglich ist eine
realistische Kalkulation des finanziellen Kosten-Nutzen-Verhältnisses
notwendig. Der wirtschaftliche Nutzen der Wohnberatung bezieht sich auf ihre
Erfolge in der Vermeidung eines Heimeinzuges.
Diese sind festzustellen,
wenn durch infolge der erfolgreichen Wohnberatung stattfindende bedarfsgerechte
technische Anpassungsmaßnahmen im Wohnumfeld die stationäre Versorgung durch
ambulante Versorgung ersetzt wird.
Zur Bewertung der Dienstleistungen und Angebote hat sich die Verwaltung
mit folgenden Leitfragen auseinandergesetzt:
Wie oft wird diese Aufgabe
pro Jahr wahrgenommen bzw. nachgefragt?
Ca. 1.400 Beratungen, dazu Netzwerkarbeit und
Informationsveranstaltungen.
Stimmt die Definition der Aufgabe
in Bezug auf das gewünschte Ziel?
Das o.g. Ziel, nämlich die Verhinderung der Unterbringung von
pflegebedürftigen und mobilitätseingeschränkten in stationären Einrichtungen,
wird durch eine unabhängige und praxisorientierte Beratung erreicht.
Wie ist aus Ihrer Sicht die
Kundensicht auf die Leistungen?
Die Kunden sind
Mitbürgerinnen und Mitbürger im Landkreis Nienburg/Weser. Die Rückmeldungen der
„Kundinnen und Kunden“ sowie ihrer Angehörigen jedenfalls ist überwältigend
positiv, zumal sich diese im Falle der Beratungsbedürftigkeit regelmäßig in
schwierigen Lebenslagen (Gesundheit, Krankheit, Trauer usw.) befinden.
Kann die Aufgabe
eingeschränkt werden?
Im Gegenteil: Eine Ausweitung der Aufgabe
wird seitens der Verwaltung dringend für erforderlich gehalten, zum Einen zur
Verbesserung der Lebensumstände der alten Menschen, zum Anderen aber auch zur
Einsparung erheblicher Kosten für den Kreishaushalt in Gegenwart und Zukunft.
Was können wir an der
Aufgabe bzw. dem Angebot zielgruppenorientiert ändern?
Erhöhung der Mitarbeiterzahl, wodurch die
Zielgruppe der zu beratenden Menschen sinnvoll erweitert werden könnte
(wirklich präventiv, nicht erst bei Eintritt einer pflegerischen Lebenskrise).
Welchen Umfang soll das
Angebot haben, damit es das Ausmaß gewünschter Wirkungen erreicht?
Das Angebot reicht derzeit gerade aus, die
konkret nachgefragte Beratung und Unterstützung zu leisten. Im Hinblick auf die
demographische Entwicklung und des Vorzugs einer präventiven Beratung wird
seitens der Verwaltung die Beschäftigung einer weiteren VZÄ nach summarischer
Einschätzung für sinnvoll und notwendig erachtet.
Kann das Angebot wegen des
Rückgangs der Nachfrage oder der Fallzahlen eingeschränkt werden?
Wie die o.g. demographischen Fakten und Prognosen belegen ist von einem
Nachfragerückgang in keinem erdenklichen Fall auszugehen.
Kann das Angebot entfallen,
weil es von einem Dritten angeboten wird?
Wie bereits in den Vorjahren vom FB 31 und
dem FD 313 wiederholt berichtet wird der Effekt einer erheblichen Kostenersparnis
für den Landkreis als Träger der Altenhilfe durch die Neutralität der Beratung
erreicht. Alle in Frage kommenden sozialen Dienste oder Einrichtungen, die im
Landkreis Nienburg wirken, sind in irgendeiner Weise auch als
Leistungserbringer von Pflegeleistungen und anderen sozialen Dienstleistungen
„am Markt“. Allein deshalb scheidet eine Vergabe der Beratung an Dritte im
Landkreis Nienburg aus.
Müssen wir unser Angebot
zurückfahren, weil wir übererfüllen?
Wie oben dargelegt, kann von einer Übererfüllung keine Rede sein.
Welcher Schaden / welches
Risiko besteht, wenn es nicht mehr angeboten wird?
Die Antwort ergibt sich ebenfalls aus dem
Vorgesagten: Alte und pflegebedürftige Menschen würden das neutrale
Beratungsangebot des SPN verlieren. Der Verbleib älterer Menschen in ihrer
Wohnung würde zurückgehen, gleichzeitig würden stationäre Leistungen mit einem
erheblichen Kostenrisiko für den Landkreis Nienburg zunehmen.
Hinsichtlich der Ressourcen nimmt die
Verwaltung zu folgenden Leitfragen Stellung:
In welcher Form müssen wir
diese Aufgabe/Dienstleistung anbieten?
Lässt sich die Aufgabe durch
den Einsatz von Technik / Prozessoptimierungen effizienter erbringen? Wie lässt
sich die Aufgabe strategisch unter Standard- / Produktanpassungen /
Leistungsverzicht oder Setzung von Prioritäten optimaler ausrichten?
Der FB 31 und der FD 313 drängen seit
längerem auf die Einführung eines Fachprogramms zur besseren Dokumentation, Nachhaltung
und Evaluation. In den vergangenen Jahren ist das entsprechende IT-Projekt wegen
anderer vorrangiger Projekte zurückgestellt worden. Der Personalbedarf lässt
sich durch den Einsatz von Technik jedoch nicht reduzieren.
Müssen wir es selber machen?
Die Qualität und der Erfolg der Beratung
hängen neben der Expertise der Fachkräfte im Wesentlichen von der
Unabhängigkeit der Beratungsstelle ab. Dies ist von kommerziellen Anbietern und
von den im Kreis aktiven Sozialen Unternehmen/Verbänden nicht garantieren.
Dritte könnten auch nicht die
Synergieeffekte nutzen, die dem Landkreis Nienburg als Träger der
Sozialleistungen offenstehen, da allein aus Datenschutzgründen eine
Identifizierung von Beratungsbedarfen als präventive Maßnahme nicht möglich
wäre. Außerdem obliegt dem Fachdienst 313 die Pflegeplanung, so dass Notwendigkeit
und Wirkung der Wohnungsberatung Bestandteil der strategischen Planung sind.
Sind interne Kooperationen
erforderlich, sinnvoll und möglich?
Nicht über die bestehenden Netzwerke hinaus.
Wie gestalten sich
Schnittstellen und wie können sie reduziert / besser abgestimmt werden?
Schnittstellen gibt es zu den Fachdiensten 311 (Eingliederungshilfe),
312 (Sozialhilfe) und 313 (stationäre Altenhilfe). Fallübergaben erfolgen in
Ermangelung digitaler Lösungen durch persönlichen Kontakt. Wegen der begrenzten
Kapazität des SPN spielen diese Schnittstelle aber (noch) eine untergeordnete
Rolle, da die Kapazität im Regelfall gerade ausreicht, die Anliegen
beratungssuchender Menschen zu bearbeiten.
Die wichtige Zusammenarbeit und Koordination mit den zuständigen
Stellen der kreisangehörigen Kommunen ist zufriedenstellend, mehr personelle Ressourcen
(auf beiden Seiten) böten nach Einschätzung der Verwaltung aber noch
Optimierungspotential.
Kann die Leistung durch
interkommunale Zusammenarbeit optimiert bzw. wirtschaftlicher erbracht werden?
Wenn ja, wie?
Dies wurde und wird seitens der Verwaltung in diesem Bereich nicht für
einen sinnvollen Ansatz gehalten. Als wesentliches Qualitäts- und
Effektivitätsmerkmal zeigt sich die regionale Zuständigkeit und Expertise als
herausragend. Die Vernetzung im Kreisgebiet, aber auch die persönliche
Bekanntheit der Beratungskräfte, sind Erfolgsfaktoren des SPN.
Diese Einschätzung teilen offenbar auch die (finanziellen) Förderer
Land Niedersachsen und Pflegekassen, die die Einrichtung der SPN ausdrücklich
auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte fördern.
Welche Kooperationen sind
mit Externen erforderlich, sinnvoll oder möglich?
Netzwerkarbeit wie bisher, verbindlichere Strukturen in der
Zusammenarbeit mit den Kommunen sind langfristig anzustreben.
Welche Dritten können diese
Leistung auch anbieten?
Es ist kein Anbieter gleicher Qualität vorhanden.
2.
Was haben Sie konkret wann
unternommen, um mit Dritten zu kooperieren?
Die sinnvolle Kooperation mit den Pflegekassen ergibt sich schon aus
der Finanzierungsstruktur des SPN. Durch die (Mit-)Förderung der Pflegekassen
wird eine Doppelstruktur ausgeschlossen und die Belange der Pflegekasse und des
Landkreises werden zugunsten der Kundinnen und Kunden an einer fachlichen
Stelle wahrgenommen.
Aus den besagten Gründen (Unabhängigkeit, Regionalität) wurden bisher
keine darüber hinaus gehenden Kooperationen in Erwägung gezogen.
3.
Welches Ergebnis hatten die
Gespräche mit Dritten?
Siehe oben.
4.
Können wir bei der
Prozessgestaltung von anderen Kommunen, Privaten oder anderen Institutionen
lernen?
Andere Prozesse zur
Erreichung der genannten Ziele sind hier aus anderen Kommunen und Institutionen
nicht bekannt. Dagegen sind Strukturen in Nordrhein-Westfalen, die mit der
Arbeit unseres SPN vergleichbar sind, mit wissenschaftlicher Begleitung auf
ihre Wirksamkeit hin untersucht worden. Hierbei ist die ausführliche
Kalkulation des Kreises Unna zu erwähnen. Der Pflegebedarfsplan 2015 des
Kreises Unna berichtet, dass durch die Wohnberatungsangebote zwischen 1997 und
2013 rund 4.300 anstehende Heimunterbringungen vermieden werden konnten.
Zitat aus den Beratungsunterlagen im Kreistag des
Kreises Unna:
„…Der Kreishaushalt
profitierte: Rund 7.000 eingesparte Heimunter-bringungen ab 1997 insgesamt nur
durch diese zusammenarbeitenden Beratungsangebote im Auftrage des Kreises, mit
nur 7,2 Vollzeitstellen, unter Sicherstellung und Vermittlung bedarfsgerechter
professioneller und ehrenamtlicher Hilfen. Die Beratungsdienste realisierten
entscheidend das Prinzip „ambulant vor stationär“ und den Wunsch, zuhause zu
wohnen, so lange wie möglich. Geschätzt 10 große Pflegeheime wurden aus Sicht
der Pflegebedarfsplanung somit in den bisherigen Jahren dauerhaft voll
kompensiert (und somit bedarfsgerecht „verhindert“). Der Kreishaushalt wurde
schätzungsweise netto insgesamt um einen sehr hohen zweistelligen
Millionen-Euro-Betrag entlastet. Bei jährlichen Kosten von 12.000,-€/a pro
Sozialleistungsempfänger im Pflegeheim und einer willkürlich halbierten Quote
von 200 verhinderten und für den Sozialhilfeträger relevanten
Heimunterbringungen jährlich und nur für die Dauer eines Jahres ergeben sich
schon Einsparungen von 2,4 Millionen Euro/a. Selbst wenn der Kreis Unna die
dritte Stelle der Wohnberatung alleine finanzieren würde und die Kosten für das
gesamte Beratungs-personal hochgerechnet sogar 500.000,-€ erreichen würden,
außerdem 250.000,-€/a an Eingliederungshilfezahlungen angenommen werden, ergibt
sich noch ein jährlicher Netto-Gewinn für den Kreishaushalt im siebenstelligen
Bereich:1.650.000,-€/a.“
Lt. einer Untersuchung der
Wohnberatungsstellen in NRW von Thomas Niepel führen 68% der Wohnberatungen zu
einer Verminderung der Einschränkung der Selbständigkeit, 11% zu einer
Vermeidung eines weiteren Verlustes der Selbständigkeit, 13% zu einer
Vermeidung des Heimeinzuges und 8% zur Vermeidung des Umzuges. Niepel (1999)
ermittelte auf Basis von Befragungsdaten der Wohnberatungsstellen in
Nordrhein-Westfalen die Wirkung allein des altersgerechten Umbaus auf die Vermeidung
eines Heimeintritts. Danach ließe sich im Mittel über den altersgerechten Umbau
der Wohnung für 15 % der Pflegebedürftigen
der Heimeintritt verhindern.
Hinsichtlich der Ressourcen wurden folgende Leitfragen
behandelt:
Wie hoch ist die finanzielle
Gestaltbarkeit bei der Aufgabe?
Das Land Niedersachsen und die Pflegekassen tragen Festbeträge von zusammen
etwa 80.000 €. Die derzeit vom Landkreis Nienburg/Weser zu tragenden Restkosten
von etwa 100.000 € decken die Personal- und Sachkosten bei einem Einsatz von
zwei VZÄ.
1.
Sind die beteiligten
Personen ausreichend qualifiziert?
Die eingesetzten Mitarbeiterinnen verfügen über formale Kenntnisse im
Pflegebereich und in der Wohnberatung, nahmen und nehmen an Fortbildungen teil
und verfügen über eine ausgeprägte Lebens- und Berufserfahrung.
2.
Wie wird die Aufgabe
finanziert?
Die Pflegekassen und das Land tragen 80.000 €
der Personal- und Sachkosten, die ca. 180.000 € betragen.
3.
Können (zusätzliche)
Ressourcen innerhalb und außerhalb für die Aufgabe generiert werden?
Nein,
weitere Zuschüsse sind nicht realisierbar, eine Kostenbeteiligung der Hilfesuchenden
würde dem Ziel, insbesondere potentiell dem Sozialhilfeträger „belastende“
Personen zu beraten, zuwider laufen.
4.
Wird das Angebot durch
gesetzliche Vorgabe in der Wirtschaftlichkeit begrenzt? D. h. werden Alternativen
ausgeschlossen, die eine noch wirtschaftlichere Leistungserstellung erlauben
würden?
Nein,
es gibt weder solche Alternativen noch derartige gesetzliche Vorgaben.
5.
Wie und mit welchem Ziel
werden die Daten aus der Kosten- und Leistungsrechnung genutzt?
Ein
zielorientierter Einsatz der Daten aus der Kosten- Leistungsrechnung erfolgt derzeit
nicht.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die in der Vorlage
genannten Kosten und die Zuschüsse Dritter werden im Haushalt ausgewiesen.
Anlagen:
·
ohne