Betreff
Evaluation der Vermittlung von Alltagsbegleitung und der allgemeinen Wohnberatung im Fachdienst 313
Vorlage
2023/153
Art
Bericht

Die Aufgabe der Vermittlung von Alltagsbegleitung und der allgemeinen Wohnberatung wird im bisherigen Umfang fortgesetzt.


Sachverhalt

Im Landkreis Nienburg/Weser nimmt Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) die Aufgaben der Vermittlung von Alltagsbegleitung und der allgemeinen Wohnberatung als Teil des Fachdienstes Pflege und Senioren (313) wahr.

 

Im Rahmen der Vorbereitung eines Haushaltssicherungskonzepts für das Haushaltsjahr 2024 ist nach der politischen Beratung am 30.03.2023 in der Personalentwicklungskommission beschlossen worden, diese Aufgabe zu evaluieren, um die Notwendigkeit der Fortführung zu prüfen.

 

Nach Vorgabe des Fachdienstes Service und Wahlen sollen die Ergebnisse und Wirkungen der Aufgabenwahrnehmung anhand von Leitfragen dargestellt und bewertet werden.

 

Was soll mit dieser Aufgabe erreicht werden? Welches Ziel wird damit verfolgt?

 

Ziel des Senioren- und  Pflegestützpunktes ist es, die Beratung und Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen im Landkreis Nienburg/Weser zu verbessern. Es soll eine zentrale und unabhängige Anlaufstelle geschaffen werden, an der ein breites Beratungsangebot vorgehalten wird.

 

Die bereits vorhandenen Angebote von Pflege- und Krankenkassen einerseits, des Landkreises Nienburg/Weser andererseits sollen im Sinne einer gesteigerten Transparenz und Wirksamkeit miteinander vernetzt und ergänzt werden (bzw. bleiben).

 

Neben einer angemessenen Form der Daseinsvorsorge für die immer schneller wachsende Zielgruppe älterer und pflegebedürftigen Menschen wird dem Ziel Rechnung getragen, die mit der (stationären) Pflege entstehenden Aufwendungen aus Mitteln des Kreishaushaltes einzudämmen.

 

Der SPN beschäftigt sich mit den verschiedenen Prozessen und Problemen der Wohnungsanpassung und unterstützt somit zielorientiert den möglichst langen Verbleib älterer Menschen in der häuslichen Umgebung. Der SPN bietet hauptsächlich qualifizierte Beratung bezüglich der Maßnahmen zur Wohnungsanpassung und deren Finanzierungsmöglichkeiten an, insbesondere durch individuelle Beratung über Möglichkeiten und Formen des barrierefreien Wohnens und der Wohnungsanpassung, Öffentlichkeitsarbeit, Fach- und Institutionenberatung sowie Vermittlungs- und Vernetzungsarbeit.

 

Durch die individuelle Beratung wird der tatsächliche Bedarf der älteren Menschen geklärt. Erst danach können die entsprechenden Anpassungs-maßnahmen angemessenen und wirkungsvoll eingesetzt werden. Bei der Beratungstätigkeit ist es notwendig, das Bewusstsein für ein Wohnen im Alter oder Motivation für den altersgerechten Umbau zu schaffen, damit sich die Ratsuchenden an der Planung der Maßnahme beteiligen können.

Die Aufgaben der Wohnberatung beinhalten neben der Beratungsleistung an sich auch praktische Hilfe bei der Anpassungsmaßnahme. Die Wohnberatung begleitet und unterstützt eine Reihe von Vorgängen sowohl in Bezug auf Planung als auch auf Durchführung der Anpassungsmaßnahmen. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Beratung zu baulichen Anpassungsmaßnahmen und zur Anschaffung von Hilfsmitteln.

 

Im Rahmen der Wohnberatung wird über Anpassungsmöglichkeiten, beispielsweise Reduzierung bestehender Barrieren, durch Vor-Ort-Beratung (Hausbesuch) informiert und je nach Bedarf die weiterführende bautechnische Beratung durchgeführt. Ein großer Informationsbedarf besteht hinsichtlich der Finanzierungsmöglichkeiten der Wohnungsanpassung.

 

Neben der Beratungstätigkeit zählt die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zu den wichtigen Tätigkeitsfeldern der Wohnberatung. Die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Wohnberatung ist ein Instrument zur Bekanntmachung und zur Anregung der Nutzung der Beratungsstelle. Die Zielgruppen sind hierbei zunächst ältere Menschen und deren Angehörige sowie Mitarbeiter verschiedener Einrichtungen, insbesondere im Bereich Alten- und Behindertenarbeit, im medizinischen Bereich sowie bei Behörden und Sozialversicherungsträgern und bei Wohnungsbaugesellschaften oder Genossenschaften. Darüber hinaus gelten private Vermieter, Mieter, Architekten, Verbände, Politiker sowie Medien als Zielgruppen der Öffentlichkeitsarbeit. Durch verschiedene Messen, Veranstaltungen, Vorträge, Projekte sowie Veröffentlichungen in der Presse wird die Arbeit der Wohnberatungsstelle bei den Bürgern gezielt angesprochen. Dies gilt weiterhin auch als ein wichtiges Instrument für eine präventive Arbeit in der Wohnberatung, wodurch bereits vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit die Anpassungsmaßnahme vorgenommen werden kann.

 

Derzeit liefert die vom Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) durchgeführte Studie "Wohnen im Alter" aus dem Jahr 2011 die aktuellsten und differenziertesten Daten zu diesem Thema, die im Wesentlichen auch für den Landkreis Nienburg zutreffen dürften und letztlich auch durch das Gutachten der TU Dortmund für den Landkreis Nienburg gestützt werden. Insgesamt bewohnen nach den Ergebnissen der KDA-Studie 5,2 % der 2009 befragten Seniorenhaushalte (65 Jahre und älter) weitgehend altersgerechte Wohnungen, d.h. es sind kaum Barrieren beim Zugang zur Wohnung und keine Treppen in der Wohnung oder technische Hilfen sowie ausreichende Türbreiten und Bewegungsflächen im Sanitärbereich sowie eine bodengleiche Dusche vorhanden. Dies entspricht bei ca.11 Mio. Seniorenhaushalten ca. 570.000 barrierereduzierte Wohneinheiten in Deutschland. Aus der KDA-Studie lässt sich zudem ermitteln, dass gegenwärtig 7,7 % der Seniorenhaushalte mit pflegebedürftigem Mitglied in altersgerechten Wohnungen leben.

 

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass in knapp 92 % der aktuell von Senioren bewohnten Wohnungen spätestens bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit bzw. bei rund 95 % der Seniorenhaushalte bei Auftreten von Mobilitäts-einschränkungen Handlungsbedarf besteht.

 

Vor dem Hintergrund der jüngst von der Beratungsgesellschaft Spiekermann & Wegener -Stadt- und Regionalforschung- vorgelegten Bevölkerungs- und Haushaltsprognose für den Landkreis Nienburg/Weser (Dezember 2022) sind dies dramatische Erkenntnisse.

 

Spiekermann & Wegener stellen nämlich fest, dass ein Charakteristikum der Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Nienburg in den kommenden Jahren das Erreichen des Rentenalters der geburtenstarken Jahrgänge, das heißt, der zwischen 1955 und 1969 Geborenen, sein wird. Die Ausbuchtung der geburtenstarken Jahrgänge in der Bevölkerungspyramide und ihr Altern sind dem Gutachten auch graphisch zu entnehmen. Diese Altersverschiebungen bedeuten gleichzeitig einen Einschnitt bei der Anzahl an Personen im erwerbsfähigen Alter, was ebenfalls Einfluss auf die Angebote der (zumindest professionellen) Pflege haben wird.

 

Die Zahl der 20-bis 65-Jährigen geht laut dem Gutachten von Spiekermann & Wegener je nach Variante bis 2040 zwischen 5.300 Personen (-7,5 Prozent) in Variante A und 10.400 Personen (-14,7 Prozent) in Variante C zurück.

 

Die Altersgruppe der 40- bis 65-Jährigen verzeichnet dabei die stärkste Bevölkerungsabnahme. Die Zahl der 65-Jährigen und Älteren wird dagegen künftig weiter deutlich zunehmen. Hierbei beschränkt sich die Zunahme in den kommenden Jahren zunächst auf die jüngeren Senioren in der Altersgruppe der 65- bis 80-Jährigen. Ihre Zahl wird deutlich anwachsen, in den nächsten 10 bis 15 Jahren um mehr als 30 Prozent. Die Zahl der 80-Jährigen und Älteren wird hingegen kurzfristig zunächst etwas schrumpfen, aber in den nachfolgenden Jahren wieder ansteigen. Sobald die geburtenstarken Jahrgänge diese Altersgruppe gegen Ende der 2030er-Jahre erreichen, wird die Zahl der über 80-Jährigen deutlich zulegen. Insgesamt beträgt der Bevölkerungszuwachs der 65-Jährigen und Älteren bis 2040 je nach Variante zwischen 5.770 Personen in Variante C (+20,7 Prozent) und 6.740 Personen in Variante A (+24,2 Prozent). Der Altenquotient im Landkreis Nienburg/Weser, das heißt die Anzahl der 65-Jährigen und Älteren je 100 Personen im Alter von 20 bis 65 Jahren steigt von 39,4 in 2021 auf 53,0 (Variante A) bis 55,8 (Variante C) in 2040.

Der zentrale Stellenwert der Problematik des Wohnens im Alter, bei der es um Gesundheit, Selbstständigkeit und die Vermeidung bzw. Begrenzung von Versorgungsbedarfen geht, begründet ein hohes öffentliches Interesse an einem qualifizierten Beratungsangebot. Wohnberatung, oder besser Wohnungsanpassungsberatung, bieten verschiedene Institutionen an, beispielsweise die Kranken- und Pflegekassen und kommerzielle Anbieter. Was sie in der Regel nicht leisten, ist praktische Unterstützung bei der Realisierung empfohlener Maßnahmen durch Vernetzung mit Handwerksbetrieben und Sanitätshäusern, mit denen ein individuelles Vorgehen vereinbart wird.

 

Dem Landkreis Nienburg wird in bereits in dem „Sozialplan für Senioren im Landkreis Nienburg“ durch die TU Dortmund in einem Gutachten empfohlen, die Wohnberatung zu einem Schwerpunkt der Sozialplanung für Seniorinnen und Senioren zu machen.

 

           

Welche Wirkung wird tatsächlich erreicht?

 

Das Angebot der Wohnberatung des SPN wird bei der Zielgruppe der älteren Menschen und ihrer Angehörigen durchweg positiv aufgenommen. Die engagierte Netzwerkarbeit hat zu effektiven und wirksamen Hilfsangeboten und Beratungen in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Gemeinden, Krankenhäusern, Ärzten, Sanitätshäusern und sonstigen Partnern geführt.

 

Wegen des präventiven Ansatzes ist eine Quantifizierung der monetären Effekte ohne eine Aufwendige wissenschaftliche Begleitung und Auswertung nicht möglich, aber sicher anzunehmen. Hierbei kann aber hilfsweise an Erfahrungen aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen angeknüpft werden, wo der Effekt von Wohnberatung im Rahmen von Modellprojekten evaluiert worden ist und die Ergebnisse zeigen, dass Wohnberatung stationären Versorgungsbedarf die (stationäre) Pflegebedürftigkeit vermeiden bzw. hinauszögern kann und dadurch auch die kommunalen Sozialetats entlastet.

 

Der möglichst lange Verbleib in der häuslichen Umgebung entspricht in nahezu allen Fällen dem Wunsch der älteren Menschen, aber die sozialpolitische Forderung nach ambulant vor stationär ist zugleich in hohem Maße von dem Motiv wirtschaftlicher Einsparungen geprägt. Für die Kranken- und Pflegekassen sowie für die Kommunen, die zu einer Regelfinanzierung der Wohnberatungsstelle einen Beitrag leisten, ist es aber von Bedeutung, ob die Beratungsstelle kosteneffektiv ist.

 

Diesbezüglich ist eine realistische Kalkulation des finanziellen Kosten-Nutzen-Verhältnisses notwendig. Der wirtschaftliche Nutzen der Wohnberatung bezieht sich auf ihre Erfolge in der Vermeidung eines Heimeinzuges.

Diese sind festzustellen, wenn durch infolge der erfolgreichen Wohnberatung stattfindende bedarfsgerechte technische Anpassungsmaßnahmen im Wohnumfeld die stationäre Versorgung durch ambulante Versorgung ersetzt wird.

 

 

 

Zur Bewertung der Dienstleistungen und Angebote hat sich die Verwaltung mit folgenden Leitfragen auseinandergesetzt:

 

Wie oft wird diese Aufgabe pro Jahr wahrgenommen bzw. nachgefragt?

 

Ca. 1.400 Beratungen, dazu Netzwerkarbeit und Informationsveranstaltungen.

 

Stimmt die Definition der Aufgabe in Bezug auf das gewünschte Ziel?

 

Das o.g. Ziel, nämlich die Verhinderung der Unterbringung von pflegebedürftigen und mobilitätseingeschränkten in stationären Einrichtungen, wird durch eine unabhängige und praxisorientierte Beratung erreicht.

 

Wie ist aus Ihrer Sicht die Kundensicht auf die Leistungen?

 

Die Kunden sind Mitbürgerinnen und Mitbürger im Landkreis Nienburg/Weser. Die Rückmeldungen der „Kundinnen und Kunden“ sowie ihrer Angehörigen jedenfalls ist überwältigend positiv, zumal sich diese im Falle der Beratungsbedürftigkeit regelmäßig in schwierigen Lebenslagen (Gesundheit, Krankheit, Trauer usw.) befinden.

 

Kann die Aufgabe eingeschränkt werden?

 

Im Gegenteil: Eine Ausweitung der Aufgabe wird seitens der Verwaltung dringend für erforderlich gehalten, zum Einen zur Verbesserung der Lebensumstände der alten Menschen, zum Anderen aber auch zur Einsparung erheblicher Kosten für den Kreishaushalt in Gegenwart und Zukunft.

Was können wir an der Aufgabe bzw. dem Angebot zielgruppenorientiert ändern?

 

Erhöhung der Mitarbeiterzahl, wodurch die Zielgruppe der zu beratenden Menschen sinnvoll erweitert werden könnte (wirklich präventiv, nicht erst bei Eintritt einer pflegerischen Lebenskrise).

 

Welchen Umfang soll das Angebot haben, damit es das Ausmaß gewünschter Wirkungen erreicht?

 

Das Angebot reicht derzeit gerade aus, die konkret nachgefragte Beratung und Unterstützung zu leisten. Im Hinblick auf die demographische Entwicklung und des Vorzugs einer präventiven Beratung wird seitens der Verwaltung die Beschäftigung einer weiteren VZÄ nach summarischer Einschätzung für sinnvoll und notwendig erachtet.

 

Kann das Angebot wegen des Rückgangs der Nachfrage oder der Fallzahlen eingeschränkt werden?

 

Wie die o.g. demographischen Fakten und Prognosen belegen ist von einem Nachfragerückgang in keinem erdenklichen Fall auszugehen.

 

Kann das Angebot entfallen, weil es von einem Dritten angeboten wird?

 

Wie bereits in den Vorjahren vom FB 31 und dem FD 313 wiederholt berichtet wird der Effekt einer erheblichen Kostenersparnis für den Landkreis als Träger der Altenhilfe durch die Neutralität der Beratung erreicht. Alle in Frage kommenden sozialen Dienste oder Einrichtungen, die im Landkreis Nienburg wirken, sind in irgendeiner Weise auch als Leistungserbringer von Pflegeleistungen und anderen sozialen Dienstleistungen „am Markt“. Allein deshalb scheidet eine Vergabe der Beratung an Dritte im Landkreis Nienburg aus.

 

Müssen wir unser Angebot zurückfahren, weil wir übererfüllen?

 

Wie oben dargelegt, kann von einer Übererfüllung keine Rede sein.

 

Welcher Schaden / welches Risiko besteht, wenn es nicht mehr angeboten wird?

 

Die Antwort ergibt sich ebenfalls aus dem Vorgesagten: Alte und pflegebedürftige Menschen würden das neutrale Beratungsangebot des SPN verlieren. Der Verbleib älterer Menschen in ihrer Wohnung würde zurückgehen, gleichzeitig würden stationäre Leistungen mit einem erheblichen Kostenrisiko für den Landkreis Nienburg zunehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Hinsichtlich der Ressourcen nimmt die Verwaltung zu folgenden Leitfragen Stellung:

 

In welcher Form müssen wir diese Aufgabe/Dienstleistung anbieten?

Lässt sich die Aufgabe durch den Einsatz von Technik / Prozessoptimierungen effizienter erbringen? Wie lässt sich die Aufgabe strategisch unter Standard- / Produktanpassungen / Leistungsverzicht oder Setzung von Prioritäten optimaler ausrichten?

 

Der FB 31 und der FD 313 drängen seit längerem auf die Einführung eines Fachprogramms zur besseren Dokumentation, Nachhaltung und Evaluation. In den vergangenen Jahren ist das entsprechende IT-Projekt wegen anderer vorrangiger Projekte zurückgestellt worden. Der Personalbedarf lässt sich durch den Einsatz von Technik jedoch nicht reduzieren.

 

Müssen wir es selber machen?

 

Die Qualität und der Erfolg der Beratung hängen neben der Expertise der Fachkräfte im Wesentlichen von der Unabhängigkeit der Beratungsstelle ab. Dies ist von kommerziellen Anbietern und von den im Kreis aktiven Sozialen Unternehmen/Verbänden nicht garantieren.

 

Dritte könnten auch nicht die Synergieeffekte nutzen, die dem Landkreis Nienburg als Träger der Sozialleistungen offenstehen, da allein aus Datenschutzgründen eine Identifizierung von Beratungsbedarfen als präventive Maßnahme nicht möglich wäre. Außerdem obliegt dem Fachdienst 313 die Pflegeplanung, so dass Notwendigkeit und Wirkung der Wohnungsberatung Bestandteil der strategischen Planung sind.

 

Sind interne Kooperationen erforderlich, sinnvoll und möglich?

 

Nicht über die bestehenden Netzwerke hinaus.

 

Wie gestalten sich Schnittstellen und wie können sie reduziert / besser abgestimmt werden?

 

Schnittstellen gibt es zu den Fachdiensten 311 (Eingliederungshilfe), 312 (Sozialhilfe) und 313 (stationäre Altenhilfe). Fallübergaben erfolgen in Ermangelung digitaler Lösungen durch persönlichen Kontakt. Wegen der begrenzten Kapazität des SPN spielen diese Schnittstelle aber (noch) eine untergeordnete Rolle, da die Kapazität im Regelfall gerade ausreicht, die Anliegen beratungssuchender Menschen zu bearbeiten.

Die wichtige Zusammenarbeit und Koordination mit den zuständigen Stellen der kreisangehörigen Kommunen ist zufriedenstellend, mehr personelle Ressourcen (auf beiden Seiten) böten nach Einschätzung der Verwaltung aber noch Optimierungspotential.

 

Kann die Leistung durch interkommunale Zusammenarbeit optimiert bzw. wirtschaftlicher erbracht werden? Wenn ja, wie?

 

Dies wurde und wird seitens der Verwaltung in diesem Bereich nicht für einen sinnvollen Ansatz gehalten. Als wesentliches Qualitäts- und Effektivitätsmerkmal zeigt sich die regionale Zuständigkeit und Expertise als herausragend. Die Vernetzung im Kreisgebiet, aber auch die persönliche Bekanntheit der Beratungskräfte, sind Erfolgsfaktoren des SPN.

Diese Einschätzung teilen offenbar auch die (finanziellen) Förderer Land Niedersachsen und Pflegekassen, die die Einrichtung der SPN ausdrücklich auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte fördern.

 

Welche Kooperationen sind mit Externen erforderlich, sinnvoll oder möglich?

 

Netzwerkarbeit wie bisher, verbindlichere Strukturen in der Zusammenarbeit mit den Kommunen sind langfristig anzustreben.

 

Welche Dritten können diese Leistung auch anbieten?

 

Es ist kein Anbieter gleicher Qualität vorhanden.

 

2.    Was haben Sie konkret wann unternommen, um mit Dritten zu kooperieren?

 

Die sinnvolle Kooperation mit den Pflegekassen ergibt sich schon aus der Finanzierungsstruktur des SPN. Durch die (Mit-)Förderung der Pflegekassen wird eine Doppelstruktur ausgeschlossen und die Belange der Pflegekasse und des Landkreises werden zugunsten der Kundinnen und Kunden an einer fachlichen Stelle wahrgenommen.

Aus den besagten Gründen (Unabhängigkeit, Regionalität) wurden bisher keine darüber hinaus gehenden Kooperationen in Erwägung gezogen.

 

3.    Welches Ergebnis hatten die Gespräche mit Dritten?

 

Siehe oben.

 

4.    Können wir bei der Prozessgestaltung von anderen Kommunen, Privaten oder anderen Institutionen lernen?

 

Andere Prozesse zur Erreichung der genannten Ziele sind hier aus anderen Kommunen und Institutionen nicht bekannt. Dagegen sind Strukturen in Nordrhein-Westfalen, die mit der Arbeit unseres SPN vergleichbar sind, mit wissenschaftlicher Begleitung auf ihre Wirksamkeit hin untersucht worden. Hierbei ist die ausführliche Kalkulation des Kreises Unna zu erwähnen. Der Pflegebedarfsplan 2015 des Kreises Unna berichtet, dass durch die Wohnberatungsangebote zwischen 1997 und 2013 rund 4.300 anstehende Heimunterbringungen vermieden werden konnten.

 

Zitat aus den Beratungsunterlagen im Kreistag des Kreises Unna:

 

„…Der Kreishaushalt profitierte: Rund 7.000 eingesparte Heimunter-bringungen ab 1997 insgesamt nur durch diese zusammenarbeitenden Beratungsangebote im Auftrage des Kreises, mit nur 7,2 Vollzeitstellen, unter Sicherstellung und Vermittlung bedarfsgerechter professioneller und ehrenamtlicher Hilfen. Die Beratungsdienste realisierten entscheidend das Prinzip „ambulant vor stationär“ und den Wunsch, zuhause zu wohnen, so lange wie möglich. Geschätzt 10 große Pflegeheime wurden aus Sicht der Pflegebedarfsplanung somit in den bisherigen Jahren dauerhaft voll kompensiert (und somit bedarfsgerecht „verhindert“). Der Kreishaushalt wurde schätzungsweise netto insgesamt um einen sehr hohen zweistelligen Millionen-Euro-Betrag entlastet. Bei jährlichen Kosten von 12.000,-€/a pro Sozialleistungsempfänger im Pflegeheim und einer willkürlich halbierten Quote von 200 verhinderten und für den Sozialhilfeträger relevanten Heimunterbringungen jährlich und nur für die Dauer eines Jahres ergeben sich schon Einsparungen von 2,4 Millionen Euro/a. Selbst wenn der Kreis Unna die dritte Stelle der Wohnberatung alleine finanzieren würde und die Kosten für das gesamte Beratungs-personal hochgerechnet sogar 500.000,-€ erreichen würden, außerdem 250.000,-€/a an Eingliederungshilfezahlungen angenommen werden, ergibt sich noch ein jährlicher Netto-Gewinn für den Kreishaushalt im siebenstelligen Bereich:1.650.000,-€/a.“

 

Lt. einer Untersuchung der Wohnberatungsstellen in NRW von Thomas Niepel führen 68% der Wohnberatungen zu einer Verminderung der Einschränkung der Selbständigkeit, 11% zu einer Vermeidung eines weiteren Verlustes der Selbständigkeit, 13% zu einer Vermeidung des Heimeinzuges und 8% zur Vermeidung des Umzuges. Niepel (1999) ermittelte auf Basis von Befragungsdaten der Wohnberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen die Wirkung allein des altersgerechten Umbaus auf die Vermeidung eines Heimeintritts. Danach ließe sich im Mittel über den altersgerechten Umbau der Wohnung für 15 % der Pflegebedürftigen der Heimeintritt verhindern.

 

 

 

Hinsichtlich der Ressourcen wurden folgende Leitfragen behandelt:

 

Wie hoch ist die finanzielle Gestaltbarkeit bei der Aufgabe?

 

Das Land Niedersachsen und die Pflegekassen tragen Festbeträge von zusammen etwa 80.000 €. Die derzeit vom Landkreis Nienburg/Weser zu tragenden Restkosten von etwa 100.000 € decken die Personal- und Sachkosten bei einem Einsatz von zwei VZÄ.

 

1.    Sind die beteiligten Personen ausreichend qualifiziert?

 

Die eingesetzten Mitarbeiterinnen verfügen über formale Kenntnisse im Pflegebereich und in der Wohnberatung, nahmen und nehmen an Fortbildungen teil und verfügen über eine ausgeprägte Lebens- und Berufserfahrung.

 

 

2.    Wie wird die Aufgabe finanziert?

 

Die Pflegekassen und das Land tragen 80.000 € der Personal- und Sachkosten, die ca. 180.000 € betragen.

 

3.    Können (zusätzliche) Ressourcen innerhalb und außerhalb für die Aufgabe generiert werden?

 

Nein, weitere Zuschüsse sind nicht realisierbar, eine Kostenbeteiligung der Hilfesuchenden würde dem Ziel, insbesondere potentiell dem Sozialhilfeträger „belastende“ Personen zu beraten, zuwider laufen.

 

4.    Wird das Angebot durch gesetzliche Vorgabe in der Wirtschaftlichkeit begrenzt? D. h. werden Alternativen ausgeschlossen, die eine noch wirtschaftlichere Leistungserstellung erlauben würden?

 

Nein, es gibt weder solche Alternativen noch derartige gesetzliche Vorgaben.

 

5.    Wie und mit welchem Ziel werden die Daten aus der Kosten- und Leistungsrechnung genutzt?

 

Ein zielorientierter Einsatz der Daten aus der Kosten- Leistungsrechnung erfolgt derzeit nicht.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die in der Vorlage genannten Kosten und die Zuschüsse Dritter werden im Haushalt ausgewiesen.


Anlagen:

 

·         ohne