Betreff
Antrag auf Zuschussgewährung für die Beratungsstelle für hörgeschädigte Menschen in Niedersachsen für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025
Vorlage
2023/154
Art
Beschlussvorlage

Die Beratungsstelle für hörgeschädigte Menschen in Niedersachsen erhält für die Beratungstätigkeit im Landkreis Nienburg für die Jahre 2023 bis 2025 einen Zuschuss in Höhe von jährlich 1.700 € unter der Voraussetzung, dass die Beratungstätigkeit im bisherigen Umfang fortgesetzt wird.


Sachverhalt

Seit dem Jahr 1987 erhält die Beratungsstelle für hörgeschädigte Menschen in Niedersachsen für ihre Tätigkeit Zuschüsse durch den Landkreis Nienburg. Zuletzt hatte der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren darüber am 17.09.2019 für die Jahre 2020 bis 2022 beraten. Dem Verein wurden für ihre Beratungstätigkeit ein jährlicher Zuschuss von 1.700 € gewährt.

 

Zur Planungssicherheit hat der Verein für die Jahre 2023 bis 2025 einen Folgeantrag gestellt. Für die Verwaltung steht außer Frage, dass die Beratungsstelle im Landkreis Nienburg eine wichtige Aufgabe übernimmt. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Zuschuss in den Jahren 2023 bis 2025 in Höhe von 1.700 €/jährlich zu gewähren.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die entstehenden Kosten wurden in der Haushaltsplanung 2023 und in der mittelfristigen Planung des Fachdienstes Eingliederungshilfe berücksichtigt. 


Anlagen:

 

-           Antrag der Beratungsstelle

-           Sachbericht 2022