Die Beratungsstelle für hörgeschädigte Menschen in Niedersachsen erhält für die Beratungstätigkeit im Landkreis Nienburg für die Jahre 2023 bis 2025 einen Zuschuss in Höhe von jährlich 1.700 € unter der Voraussetzung, dass die Beratungstätigkeit im bisherigen Umfang fortgesetzt wird.
Sachverhalt
Seit dem Jahr 1987 erhält die
Beratungsstelle für hörgeschädigte Menschen in Niedersachsen für ihre Tätigkeit
Zuschüsse durch den Landkreis Nienburg. Zuletzt hatte der Ausschuss für
Soziales, Gesundheit und Senioren darüber am 17.09.2019 für die Jahre 2020 bis
2022 beraten. Dem Verein wurden für ihre Beratungstätigkeit ein jährlicher
Zuschuss von 1.700 € gewährt.
Zur Planungssicherheit hat
der Verein für die Jahre 2023 bis 2025 einen Folgeantrag gestellt. Für die
Verwaltung steht außer Frage, dass die Beratungsstelle im Landkreis Nienburg
eine wichtige Aufgabe übernimmt. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Zuschuss
in den Jahren 2023 bis 2025 in Höhe von 1.700 €/jährlich zu gewähren.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die entstehenden
Kosten wurden in der Haushaltsplanung 2023 und in der mittelfristigen Planung
des Fachdienstes Eingliederungshilfe berücksichtigt.
Anlagen:
- Antrag der Beratungsstelle
- Sachbericht 2022