Betreff
Zwischenbericht zur Bewertung von Photovoltaikanlagen
Vorlage
2023/157
Art
Bericht

Das Gremium nimmt Kenntnis.


Sachverhalt

Die Kreisverwaltung hat im vergangenen Jahr eine Bewertung der Schul- und Verwaltungsliegenschaften des Landkreises hinsichtlich ihres Solarstrompotenzials beauftragt. Im Rahmen einer ersten Bewertung wurden 14 Objekte identifiziert, die einer vertieften Betrachtung unterzogen werden sollen.

 

Für erste Liegenschaften liegen die Ergebnisse zwischenzeitlich vor:

 

1.    Kreishaus A

 

2.    BBS D-Trakt

 

3.    Astrid-Lindgren-Schule

 

4.    OBS Steimbke

 

 

Hinsichtlich der Investitionskosten ist festzustellen, dass es sich um orientierende Ansätze handelt, die durch weitere Planungen zu konkretisieren sind. Insofern werden sich auch die Wirtschaftlichkeitsberechnungen noch verändern bzw. sich andere – ggf. längere Amortisationszeiten ergeben.

 

Bis zur Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften werden noch folgende Ergebnisse erwartet:

 

·        VHS                                                                                

·        Gesundheitsamt                                                           

·        JBG / OBS / Sporthalle Hoya                                     

·        Förderschule Hoya inkl. Sporthalle                         

·        OBS Loccum

 

Bis Ende September sollen auch die noch ausstehenden Bewertungen für folgende Objekte vorliegen:

           

·        IGS Nienburg                                                                

·        Friedrich-Fröbel-Schule                                              

·        Gymnasium und Mensa Stolzenau                         

·        OBS Uchte                                                                     

·        Mensa OBS Marklohe                                                 

           

 

Die Verwaltung wird im Rahmen der Sitzung die vorliegenden Bewertungen vorstellen, Aspekte zur Wirtschaftlichkeitsberechnung erläutern und das weitere Vorgehen zur Diskussion stellen.

 

Grundsätzlich ist beabsichtigt, die ersten Umsetzungsmaßnahmen in der Haushaltsplanung 2024 investiv zu veranschlagen.


Hierzu soll zur Haushaltsberatung ein Ranking vorgelegt werden, das festlegen soll, welche Gebäude in welcher Reihenfolge mit PV-Anlagen ausgerüstet werden.