Der geänderten Satzung der
Stiftung Kloster Schinna wird zugestimmt.
Sachverhalt
Die Gemeinde Stolzenau
und der Landkreis Nienburg/Weser sind die Stifter der Stiftung Kloster Schinna.
Vor diesem Hintergrund müssen der Rat der Gemeinde Stolzenau sowie der Kreistag
als verantwortliche Gremien bei Satzungsänderungen zustimmen.
Gegenüber der
Satzungsfassung aus dem Jahre 2012 wurden nunmehr eine Reihe von Änderungen an
der Satzung vorgenommen. Diese Änderungen wurden am 8.6.2023 vom Kuratorium
bestätigt. In Anlage 2 (Überarbeitungsfassung) können die Änderungen im
Einzelfall nachvollzogen werden. Sie betreffen z.B. einige Regelungen für den
Vorstand der Stiftung.
Bereits im Vorfeld hatte
die Stiftung einen engen Austausch sowohl mit dem Finanzamt als auch mit der
Stiftungsaufsicht. Die endgültige Fassung der neuen Satzung wurde beiden Instituten
zugeschickt. Daraufhin sind keine Bedenken gegen die Änderungen vorgebracht
worden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Der Beschluss hat
keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
·
Anlage 1 zu
Drucksache 2023/170
·
Anlage 2 zu
Drucksache 2023/170