Betreff
Satzungsänderung der Stiftung Kloster Schinna
Vorlage
2023/170
Art
Beschlussvorlage

Der geänderten Satzung der Stiftung Kloster Schinna wird zugestimmt.


Sachverhalt

Die Gemeinde Stolzenau und der Landkreis Nienburg/Weser sind die Stifter der Stiftung Kloster Schinna. Vor diesem Hintergrund müssen der Rat der Gemeinde Stolzenau sowie der Kreistag als verantwortliche Gremien bei Satzungsänderungen zustimmen.

Gegenüber der Satzungsfassung aus dem Jahre 2012 wurden nunmehr eine Reihe von Änderungen an der Satzung vorgenommen. Diese Änderungen wurden am 8.6.2023 vom Kuratorium bestätigt. In Anlage 2 (Überarbeitungsfassung) können die Änderungen im Einzelfall nachvollzogen werden. Sie betreffen z.B. einige Regelungen für den Vorstand der Stiftung.

Bereits im Vorfeld hatte die Stiftung einen engen Austausch sowohl mit dem Finanzamt als auch mit der Stiftungsaufsicht. Die endgültige Fassung der neuen Satzung wurde beiden Instituten zugeschickt. Daraufhin sind keine Bedenken gegen die Änderungen vorgebracht worden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

·         Anlage 1 zu Drucksache 2023/170

·         Anlage 2 zu Drucksache 2023/170