Die Aufgabe der Frühen Hilfen wird – wie bisher- weitergeführt.
Sachverhalt
Die Lebenssituationen von Familien, ihre
Ressourcen, Fähigkeiten und Möglichkeiten
sind sehr heterogen.
Gerade in Familien, in denen Ressourcen fehlen
(kognitiv, materiell/finanziell, emotional) und/oder die hoch belastet sind
(psychisch/psychiatrisch erkrankt, sehr junge Eltern, kognitiv beeinträchtigte
Eltern, bildungsbenachteiligte Eltern, von Armut betroffene Eltern,
alleinerziehende Eltern, usw.), braucht es Möglichkeiten, in denen sie lernen
können, ihrem Erziehungsauftrag und ihrer hohen Verantwortung gerecht werden zu
können. Im Rahmen dieses präventiven
Kinderschutzes bewegen sich die Frühen Hilfen im Landkreis Nienburg/Weser.
Im Rahmen der Vorbereitung
eines Haushaltssicherungskonzepts für das Haushaltsjahr 2024 ist nach der
politischen Beratung am 30.03.2023 in der Personalentwicklungskommission beschlossen
worden, diese Aufgabe zu evaluieren, um die Notwendigkeit der Fortführung zu
prüfen.
Nach Vorgabe des
Fachdienstes Service und Wahlen sollen die Ergebnisse und Wirkungen der
Aufgabenwahrnehmung anhand von Leitfragen dargestellt und bewertet werden.
Was soll
mit dieser Aufgabe erreicht werden? Welches Ziel wird damit verfolgt?
Grundsätzliche Ziele der
Frühen Hilfen sind den Kindern ein ganzheitlich gesundes und gewaltfreies
Aufwachsen zu ermöglichen, die Familien darin zu unterstützen, eine möglichst
hohe Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit zu erreichen und durch das
frühzeitige Angebot idealerweise andere Hilfen (auch langfristig) entbehrlich
zu machen, Entwicklungsbenachteiligungen für die Kinder frühzeitig zu vermeiden
oder zu vermindern und die Erziehungskompetenzen der Eltern zu stärken, Wissen
zu vermitteln, Handlungsfähigkeit zu fördern.
Es muss unterschieden
werden zwischen der Einzelfallhilfe, den Gruppenangeboten und der
Netzwerkkoordination:
Im Rahmen der Einzelfallhilfe
sollen u.a. die Erziehungskompetenzen (Fähigkeiten und Fertigkeiten der Eltern,
um ihren Kindern ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen) gefördert werden, die
Eltern einerseits durch Rückmeldung der Fachkräfte (zu problembehafteten
Umgangsweisen/Zuständen) lernen, welches Verhalten (potenziell) schädigend ist
und andererseits die Fachkräfte solch ein Verhalten frühzeitig erkennen, Eltern
die passenden Hilfen in Anspruch nehmen können (Vermittlung an und ggfs.
Begleitung zu fachkundigen Diensten - Lotsenfunktion) und der ASD frühzeitig
über Unterstützungsbedarfe informiert/einbezogen werden (bei Bedarf Einschaltung
des ASD im Bereich einer Kindeswohlgefährdung).
Die Gruppenangebote
sollen Eltern einen niedrigschwelligen Zugang zum Hilfesystem ermöglichen,
Isolation abbauen und soziale Kontakte (mit den inhärenten
Selbsthilfepotenzialen) aufbauen, Eltern animieren, voneinander zu lernen,
Informationen an die Eltern vermitteln und Kurz-Beratungen von den Eltern in
Anspruch genommen werden.
Durch die Netzwerke
(und deren Koordination) sollen die fallübergreifende Verständigung
effizient(er) organisiert werden, ein gemeinsamer Handlungsrahmen Orientierung
bieten, die örtlichen Hilfen (im ländlich strukturierten Raum) miteinander vernetzt
und koordiniert werden, die Zusammenarbeit im konkreten Einzelfall (unter Berücksichtigung
der Datenschutzbestimmungen) reibungsarm / reibungsärmer erfolgen und
Synergieeffekte sichtbar und nutzbar werden.
Welche
Wirkung wird tatsächlich erreicht?
Die tatsächliche Wirkung
lässt sich konkret am Einzelfall feststellen. Darüber hinausgehende begründete
Vermutungen lassen sich nur mithilfe einer haltbaren, strukturierten und
wirkungsorientierten Datenerhebung und Evaluation beschreiben.
Im Einzelfall lässt sich
feststellen, dass in der Regel die Familien sicherer werden im Umgang mit ihren
Kindern und dadurch weniger anfällig sind für stressbedingtes „Fehl“-Verhalten
und Familien eine (erste) Anbindung an den medizinischen Sektor (Kinderarzt,
Sozialpädiatrisches Zentrum, Kinderkrankenpflegedienst u.a.) haben. Schwangere
sind in der Lage die Vor-/Nachsorge und Begleitung durch eine Hebamme in
Anspruch zu nehmen. Notwendige behördliche Angelegenheiten werden geklärt
(Bürgergeld, Kindergeld, Wohngeld, Krankenkassen usw.) und Familien sind an
andere Dienste nachhaltig angebunden (Sozialpsychiatrischer Dienst, Beratungsstelle
Kinder / Jugendliche / Erwachsene, Frauen-/Mädchenberatungsstelle, Soziale
Beratungsstellen, Schuldnerberatung, Migrationsberatung, Kinder- und Jugendhilfe,
Eingliederungshilfe usw.).Eltern nehmen an Gruppen teil und kommen in soziale
Kontakte (Café Kinderwagen, Haus der Generationen, Familien-/ Mütterzentren,
Krabbelgruppen, Sprachcafés usw.).
Im Rahmen der Koordination
des Netzwerkes lässt sich feststellen, dass durch einen regelmäßigen Kontakt
und Austausch mit den freiberuflichen Hebammen im Landkreis die Zusammenarbeit
enger und vertrauensvoller wird. Durch die fallübergreifende Zusammenarbeit und
Vermittlung der unterschiedlichen Arbeitsweisen der verschiedenen Einrichtungen
ist die Arbeit transparenter, es gibt Informationen über neue Angebote und
Lücken in der Angebotslandschaft und Bedarfe werden festgestellt. Durch die
Ideensammlungen im Netzwerk entsteht die Möglichkeit, die vorhandenen Lücken zu
schließen oder zu überbrücken.
Durch die Koordination
schließen sich interne Akteure im Rahmen der Planungsgruppe „Netzwerk Frühe
Hilfen-Kinderschutz“ zusammen und das Netzwerk „Frühe Hilfen – Kinderschutz“ im
Landkreis Nienburg/Weser kann zusammenwachsen.
Zur Bewertung der Dienstleistungen und
Angebote hat sich die Verwaltung mit folgenden Leitfragen auseinandergesetzt:
Wie oft
wird diese Aufgabe pro Jahr wahrgenommen bzw. nachgefragt?
Einzelfallhilfen:
Als Einzelfall wird aktuell
in der internen Statistik gezählt, wenn ein persönlicher Kontakt stattgefunden
hat.
Begleitete Einzelfälle pro
Jahr gibt es zwischen 30 – 42 Familien.
Die Familien werden
unterschiedlich lange begleitet (zwischen einem Monat und 36 Monaten).
Die Anzahl der Hausbesuche
richtet sich nach dem Bedarf (oftmals wöchentliche Hausbesuche zu Beginn, im
Verlauf i.d.R. weniger werdend bis hin zu Hausbesuchen oder telefonischen
Kontakten im Bedarfsfall).
Zusätzlich gibt es „kurze
Anfragen“ z.B. telefonische Kontakte, um Anliegen zu klären. Hier werden keine
Fälle angelegt bspw. Vermittlung an eine Hebamme, den Kinder- und
Jugendärztlichen Dienst, Kindertagespflege, medizinische und soziale Dienste
und Einrichtungen o.ä.
Durch den deutlich steigenden
Fachkräftemangel [(Kinder-) Ärzt: innen, Hebammen, Sozialarbeiter: innen usw.]
werden die Frühen Hilfen deutlich mehr angefragt.
Gruppenangebote:
Es finden 4 Café
Kinderwagen pro Monat an 4 Standorten (Nienburg, Landesbergen,
Stolzenau-geplant, Uchte) statt.
Netzwerkkoordination:
Der Arbeitskreis „Runde
Sachen“ tagt 2-3x pro Jahr, der
Arbeitskreis Hebammen tagt ebenfalls 2-3x pro Jahr
Im Netzwerk Frühe
Hilfen-Kinderschutz tagt die Planungsgruppe 3-4x pro Jahr, das Fach-Forum
findet 1x pro Jahr statt und es ist geplant das der Arbeitskreis Frühe Hilfen
2-3x pro Jahr tagt.
Für die SG Uchte ist ein „Runder Tisch“ zum
1. Lebensjahr geplant.
Stimmt die
Definition der Aufgabe in Bezug auf das gewünschte Ziel?
Ja. Die Definition, die sich ebenfalls in
der aktuell erarbeiteten Geschäftsordnung des Netzwerkes Frühe
Hilfen-Kinderschutz wiederfindet, begründet sich auf der Haltung eines ganzheitlichen
Kinderschutzes, in dem präventive Maßnahmen ein notwendiger und
unerlässlicher Teil sind.
Wie ist
aus Ihrer Sicht die Kundensicht auf die Leistungen?
Besonderes Merkmal der
Frühen Hilfen ist die Freiwilligkeit und die aufsuchende Arbeit von
Gesundheitsfachkräften. Die Familienhebamme und Familienkinderkrankenschwester
können i.d.R. mit einem Vertrauensvorschuss in die Familien gehen, da
medizinische Berufe ein anderes „Image“ haben als Sozialarbeiter: innen.
Hierdurch entstehen
Zugänge, die sonst nicht möglich sind. Frühe Hilfen sind barrierearm und
stärken ein positives Image des Jugendamtes, da Hemmschwellen oftmals abgebaut
und Hilfen freiwillig installiert werden können.
Die enge Zusammenarbeit mit
den freiberuflichen Hebammen ermöglicht oftmals einen besonders frühen und
niedrigschwelligen Zugang zu den Familien.
Kann die
Aufgabe eingeschränkt werden?
Eine Einschränkung kann
nicht erfolgen, da dies zu mittel- bis langfristigen zusätzlichen Kosten
(finanziell, gesellschaftlich und für die einzelnen Familien) führen würde.
Im Vergleich zu anderen Kommunen (bspw. LK
Oldenburg, LK Verden, Region Hannover) sind die Frühen Hilfen im LK
Nienburg/Weser bereits mit verhältnismäßig wenig Personal ausgestattet.
Was können
wir an der Aufgabe bzw. dem Angebot zielgruppenorientiert ändern?
Durch den Flächenlandkreis
fallen ca. 25% der Arbeitszeit als Fahrzeit weg. Diese wäre nur durch
verschiedene Standorte zu verringern, da die Termine bereits so gelegt werden,
dass die Wege minimiert werden.
Eine zielgruppenorientierte
Veränderung würde bedeuten, mehr Angebote in den Sozialräumen zu etablieren
bzw. bei bereits etablierten Angeboten anderer Einrichtungen Präsenz zu zeigen.
Dafür werden mehr
personelle Ressourcen und zeitliche Kapazitäten benötigt.
Des Weiteren wäre eine
Sprechstunde in der Geburtsklinik oder eine Babylotsin auf der Geburtsstation
hilfreich, um möglichst viele werdende Eltern zu erreichen.
Die Zielgruppen benötigen
einen möglichst aufsuchenden Zugang, der barrierearm gestaltet ist. Dies in
Kooperation mit den Samtgemeinden und den Einrichtungen vor Ort. Diese
Planungen bedürfen einer LK-übergreifenden Koordination, die wiederum viele
zeitliche Kapazitäten bindet.
Am Ende der Ausführungen sind beispielhaft
Projekte aufgeführt, die zu einer größeren Zielgruppenorientierung und zu einer
Erweiterung der Zugänge ohne Qualitätsverlust führen.
Welchen
Umfang soll das Angebot haben, damit es das Ausmaß gewünschter Wirkungen
erreicht?
Die „gewünschte“ Wirkung
ist in der Qualität, aber nicht in der Quantität klar definiert.
Anhand anderer Kommunen und
der Erfahrungen vor Ort lassen sich verschiedene Szenarien denken (siehe am
Ende – Perspektiven).
In der Einzelfallbegleitung bräuchte es in
diesem Flächenlandkreis zunächst zusätzlich 1 VZÄ Fachkraft Frühe Hilfen
(Familienhebamme oder Familienkinderkrankenschwester). Ggfs. wäre zusätzlich
die Zusammenarbeit mit Honorarkräften im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen
eine Möglichkeit.
Kann das
Angebot wegen des Rückgangs der Nachfrage oder der Fallzahlen eingeschränkt
werden?
Eine weitere Einschränkung
der Angebote kann nicht erfolgen.
Die Nachfrage und die
Fallzahlen schwanken im Laufe des Jahres.
Es zeigt sich kein Trend,
in dem die Zahlen grundsätzlich rückgängig sind. Nach dem Jahr 2021, in dem
aufgrund der Corona-Maßnahmen weniger Begleitungen stattfinden konnten, stiegen
die Zahlen 2022 wieder leicht.
Die personellen Kapazitäten sind mit den 30
– 45 begleiteten Familien pro Jahr ausgereizt, sodass darüber hinaus mit dem
vorhandenen Personal keine Steigerung erwartet werden kann.
Kann das
Angebot entfallen, weil es von einem Dritten angeboten wird?
Nein. Das Angebot der Frühen Hilfen wird von
keinem Dritten angeboten.
Müssen wir
unser Angebot zurückfahren, weil wir übererfüllen?
Nein, da es keine Übererfüllung gibt.
Welcher
Schaden / welches Risiko besteht, wenn es nicht mehr angeboten wird?
Es würden mehr
Unterstützungen durch Maßnahmen der Jugendhilfe notwendig und es kämen mehr
Anfragen an den ASD bei Notwendigkeit niedrigschwelliger Unterstützung.
Da Risiken teilweise nicht
frühzeitig erkannt werden können (fehlende Zugänge), käme es zu mehr
Gefährdungen im Kinderschutz.
Mit Blick auf das einzelne
Kind können Risiken genannt werden, wie Nicht-Erkennen von
Entwicklungsdefiziten und fehlende/unzureichende medizinische Vorsorge (z.B.
U-Untersuchungen, Impfungen).
In den ersten Lebensjahren
sind die Kinder besonders vulnerabel, sodass hier immense und sehr langfristige
(auch negative) Folgen von schädlichen Einflüssen entstehen können.
Dort, wo heute eine Familie gut unterstützt
wird, können zukünftige (teurere) Maßnahmen ggfs. verhindert werden.
Hinsichtlich der Ressourcen nimmt die
Verwaltung zu folgenden Leitfragen Stellung:
In welcher
Form müssen wir diese Aufgabe/Dienstleistung anbieten?
Lässt sich
die Aufgabe durch den Einsatz von Technik / Prozessoptimierungen effizienter
erbringen? Wie lässt sich die Aufgabe strategisch unter Standard- /
Produktanpassungen / Leistungsverzicht oder Setzung von Prioritäten optimaler
ausrichten?
Vor allem durch persönliche
Treffen, telefonisch oder per Email. Ein erweiterter Einsatz von Technik (bspw.
online-Beratung) wird in diesem Arbeitsfeld zu keiner Effizienzsteigerung
führen.
Gründe:
Die Fachkräfte Frühe Hilfen
brauchen die Möglichkeit, sich vor Ort einen Eindruck zu verschaffen und auch
die beteiligten Säuglinge/Kleinkinder persönlich zu sehen.
Es gibt viele Menschen mit
Sprachbarrieren, hier kann Technik alleine nicht unterstützen, teilweise fehlen
den Menschen die Zugänge (kognitiv, finanziell).
Hilfreich wäre die Möglichkeit,
WhatsApp oder Signal zu nutzen, um mit den jungen Familien in Kontakt zu
bleiben und ggfs. die Nutzung von Social Media, über die Informationen gestreut
werden können.
Dort, wo Familien und vor allem Säuglinge /
Kleinkinder betroffen sind, wird keine Möglichkeit gesehen,
„Standardanpassungen“ vorzunehmen. Durch die Entscheidung, lediglich 4
Gruppenangebote im gesamten LK Nienburg/Weser vorzuhalten, wurden die
Prioritäten bereits so gesetzt, dass keine weitere Möglichkeit von Priorisierung
gesehen wird.
Müssen wir
es selber machen?
Grundsätzlich ist es
möglich, die Aufgabe auszugliedern. Es ist hier aktuell jedoch keine Kommune
bekannt, die diese Aufgabe ausgelagert hat.
Gleichwohl lässt sich
feststellen, dass durch die enge Verzahnung im FB Jugend und mit anderen
Fachdiensten fließende Übergänge ermöglicht werden und Synergieeffekte genutzt
werden können. Diese effizienzsteigernden Wirkungen entfallen, wenn die Aufgabe
ausgegliedert wird.
Die Neutralität und
Unabhängigkeit ist durch die Angliederung an den Landkreis gewährleistet und
kann sich bei Auslagerung deutlich verändern.
Die Koordinierung ist durch die LK-Anbindung
störungsfreier möglich, da eine Zuständigkeit im gesamten LK besteht, eine
Unabhängigkeit von Einzelinteressen gewahrt werden kann und die internen
Dienste reibungsfreier einbezogen werden können. Dies ist bei Auslagerung nicht
mehr in dieser Form haltbar.
Sind
interne Kooperationen erforderlich, sinnvoll und möglich?
Ja. Interne Kooperationen
sind erforderlich, sinnvoll und möglich und werden bereits in der täglichen
Arbeit berücksichtigt, u.a.:
Schwangerenberatung
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst (bzw.
Eingliederungshilfe)
Sozialpsychiatrischer Dienst
Allgemeiner Sozialer Dienst
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und
Eltern
Koordinierungsstelle Migration
Fachberatung Kindertagespflege
Kita-Fachberatung
Familien-Service-Büro
PACE (im Einzelfall)
PKD (im Einzelfall).
Wie
gestalten sich Schnittstellen und wie können sie reduziert / besser abgestimmt
werden?
Eine Reduktion der
Schnittstellen ist in diesem komplexen Arbeitsfeld kaum möglich; allerdings
werden existierende Arbeitskreise genutzt, um Informationen effizienter zu
streuen.
Die Schnittstellen werden
nach und nach optimiert, damit eine strukturiertere Abstimmung erfolgen kann.
Hierzu stellen sich die Frühen Hilfen in verschiedenen Teambesprechungen
anderer interner Dienste vor, um auch neue Mitarbeitende über das Angebot zu
informieren.
Im Einzelfall werden die bereits etablierten
Kommunikationswege von allen Mitarbeitenden der Frühen Hilfen effizient
genutzt.
Kann die
Leistung durch interkommunale Zusammenarbeit optimiert bzw. wirtschaftlicher
erbracht werden? Wenn ja, wie?
Eine interkommunale
Zusammenarbeit besteht über Treffen mit den Frühen Hilfen anderer Landkreise.
Eine weitere Zusammenlegung
und Bündelung, die Übernahme der Aufgabe von anderen Landkreisen oder die
Abgabe der Aufgabe an andere Landkreise ist aus mehreren Gründen
unwirtschaftlich.
Die Leistung richtet sich
an Familien mit Säuglingen, und zusätzlich sind Sie in ihrem Alltag wenig bis
gar nicht mobil. D.h. die Fachkräfte nehmen in der ländlichen Fläche viel
Fahrtzeit in Kauf. Bei einer Erweiterung der Versorgungsfläche, fällt eine noch
höhere Fahrzeit an. Zudem wäre der Zugang zu sozialräumlich festgelegten Gruppenangeboten
erschwert. Eine Erweiterung durch interkommunale Zusammenarbeit heißt auch mit
zunehmenden Bedarfen zu rechnen, welche wir mit aktueller Fachkräfteanzahl
nicht decken können.
Durch die unterschiedlichen
Bedingungen in den verschiedenen Kommunen und Landkreisen lässt sich nur
punktuell und ggfs. in Form von Projekten an eine inhaltliche Zusammenarbeit
denken, wenn entsprechende zusätzliche personelle, zeitliche und finanzielle
Kapazitäten vorhanden wären.
Im Kontext der
Zusammenarbeit mit den Samtgemeinden innerhalb des Landkreises findet insoweit
bereits eine Bündelung statt, als dass die Frühen Hilfen für alle Samtgemeinden
zuständig sind und das Netzwerk Frühe Hilfen LK-weit koordiniert wird.
Eine weitere Zusammenlegung führt zu mehr
Aufwand und geringerer Effizienz.
Welche
Kooperationen sind mit Externen erforderlich, sinnvoll oder möglich?
Interne und externe
Kooperationen sind permanent existenziell wichtig für die Arbeit der Frühen
Hilfen. Dies betrifft extern u.a.
Beratungsstellen (Frauen-/
Mädchenberatung, Schwangerenberatung, Schuldnerberatung, Migrationsberatung,
soziale Beratung, usw.)
Freie Träger der Kinder-
und Jugendhilfe (ambulante, stationäre, teilstationäre Dienste)
Träger der
Eingliederungshilfe (v.a. ambulante Dienste)
Medizinischer Sektor
(Hebammen, Geburtsklinik, Gynäkolog: innen, Kinderärzt: innen, Hausärzt: innen,
Krankenkassen, Tagesklinik, Sozialpädiatrische Zentren, Kinderkliniken,
Kinderkrankenpflegedienste, …)
Familien- und Mütterzentren
Krippen
Kindertagespflegepersonen.
Welche
Dritten können diese Leistung auch anbieten?
Frühe Hilfen brauchen (wie
Beratungsstellen wie bspw. der Sozialpsychiatrische Dienst) die Möglichkeit,
ihre Unabhängigkeit und Neutralität zu wahren. Dies betrifft u.a. die
Einzelinteressen von Einrichtungen/Unternehmen (als freie Träger), aber auch
religiöse, weltanschauliche Einstellungen.
Aus diesen Gründen wird kein Dritter außer
dem öffentlichen Träger gesehen, der/die diese Leistung auch anbieten kann.
Was haben
Sie konkret wann unternommen, um mit Dritten zu kooperieren?
Die Frühen Hilfen kooperieren
permanent mit Dritten im Rahmen der Einzelfallhilfe, im Rahmen der
Koordinierung des Netzwerkes, in Form von Arbeitskreisen, aber auch in Form von
Austauschgesprächen mit einzelnen Einrichtungen zu spezifischen Themen.
Durch die engen Verzahnungen
können Synergieeffekte genutzt werden, u.a. Nutzung von Angeboten anderer
Einrichtungen (und damit Vermeidung von Parallelangeboten/-strukturen).
Arbeitskreise:
Organisation und Moderation
Arbeitskreis Runde Sachen (verschiedene externe Einrichtungen und interne
Dienste) : 2-3 Mal pro Jahr
Organisation und Moderation
Arbeitskreis Hebammen (freiberufliche Hebammen im LK) : 2-3 Mal pro Jahr
Kooperationen im Netzwerk
Frühe Hilfen-Kinderschutz
Teilnahme Runder Tisch 1.
Lebensjahr, Grafschaft Hoya
Regelmäßige Teilnahme am
Austauschtreffen im Haus der Generationen Stolzenau
Kontakt zum Chefarzt der
Geburtsklinik
Kontakt zu Krabbelgruppen
Kontakt zu den
gynäkologischen Fachärzt: innen
Kontakt zu
Allgemeinpsychiatrie und Psychotherapie
Kontakt zu Krippen
Kontakt zu Kinderarztpraxen
Etablierung Runder Tisch 1. Lebensjahr SG
Uchte (in Kooperation mit dem FSB).
Welches
Ergebnis hatten die Gespräche mit Dritten?
Durch die gute Vernetzung
und Kooperation wurden und werden Wege zwischen den Akteuren minimiert, Synergieeffekte
geschaffen und Angebote anderer Einrichtungen in die Arbeit der Frühen Hilfen
mit einbezogen, sodass die Familien von der reibungsarmen Zusammenarbeit
profitieren.
Dies betrifft sowohl interne als auch
externe Kooperationen.
Können wir
bei der Prozessgestaltung von anderen Kommunen, Privaten oder anderen
Institutionen lernen?
Ja. Der Austausch und
Kontakt mit anderen Kommunen (bspw. LK Oldenburg, Region Hannover, LK Minden)
ist vorhanden.
Da in anderen Kommunen die
Frühen Hilfen jedoch personell dichter besetzt sind, kann die Umsetzung der
dort erlernten Möglichkeiten nicht erfolgen (bspw. mobiler Bus, mehr Standorte Café Kinderwagen,
Eltern-Kind-Bindung, u.a. - siehe Perspektiven).
Hinsichtlich der Ressourcen
wurden folgende Leitfragen behandelt:
Wie hoch
ist die finanzielle Gestaltbarkeit bei der Aufgabe?
Durch die engen personellen Ressourcen gibt
es keine weitere finanzielle Gestaltbarkeit.
Sind die
beteiligten Personen ausreichend qualifiziert?
Ja. Die Hebamme und
Kinderkrankenschwester sind durch Weiterbildungen zur Familienhebamme und
Familienkinderkrankenschwester im Bereich der Frühen Hilfen qualifiziert.
Die Koordinierung ist mit einer
Sozialarbeiterin besetzt, die über einen Masterabschluss im Bereich „Soziale
Arbeit und Gesundheit (im Kontext sozialer Kohäsion)“ verfügt.
Wie wird
die Aufgabe finanziert?
(2022)
Gesamtkosten: 151.170,31 €
Bundesmittel: 66.170,00 €
Kommunale Mittel: 85.000,31 €.
Können
(zusätzliche) Ressourcen innerhalb und außerhalb für die Aufgabe generiert
werden?
Es sind keine zusätzlichen Fördermittel oder
Ressourcen generierbar.
Wird das
Angebot durch gesetzliche Vorgabe in der Wirtschaftlichkeit begrenzt? D. h.
werden Alternativen ausgeschlossen, die eine noch wirtschaftlichere
Leistungserstellung erlauben würden?
Es existieren keine
konkreten Vorgaben bzgl. der Begrenzung der Wirtschaftlichkeit.
Die einzelnen Maßnahmen (bspw. Café Kinderwagen,
Einzelfallbegleitung) verursachen für sich genommen keine hohen Kosten.
Wie und
mit welchem Ziel werden die Daten aus der Kosten- und Leistungsrechnung
genutzt?
Die Daten aus der KLR
werden nicht verwendet.
Bewertung
der Verwaltung
Um mehr Familien frühzeitig zu erreichen, wäre ein weiterer Ausbau der „Frühen Hilfen“
notwendig.
Die Aufgabe sollte mindestens im aktuellen Umfang
fortgeführt werden.