Die JaZZ 2010 GbR wird beauftragt, in den Jahren 2024
und 2025 das Projekt „Täterberatung“ im Landkreis Nienburg durchzuführen.
Für das Projekt werden jährlich bis zu 10.000,- € im
Haushalt bereitgestellt.
Sachverhalt
Bereits zu Beginn des Jahres 2021 wurde der Wunsch
der Schaffung einer sogenannten Täterberatung – insbesondere durch die
Teilnehmer:innen des „Runden Tisch Häusliche Gewalt“ - an die Kreisverwaltung herangetragen.
Nachdem eine erste Sondierung der Gleichstellungsbeauftragten
des Landkreises nicht erfolgreich verlief, wurde der Verwaltung von Seiten der
Kreispolitik der Auftrag erteilt ein Interessensbekundungsverfahren zu
initiieren.
Das Kernanliegen wurde wie folgt formuliert:
- Schaffung eines Beratungs- und
Trainingskursangebot für Täter häuslicher Gewalt
mit dem
Ziel dieses Angebot im Landkreis Nienburg zu etablieren;
- die Teilnahme der Klienten an dem
Beratungsangebot wird aller Voraussicht auf der
von
Gerichten ausgesprochenen Auflage beruhen und ggf. über das Jugendamt
vermittelt; Täter häuslicher Gewalt haben aber auch die
Möglichkeit auf freiwilliger
Basis an
dem Angebot teilzunehmen.
Auf Grundlage der zwischen Politik und Verwaltung
geführten Gespräche, sollte der Träger folgende Mindestanforderungen erfüllen:
-
Erstgespräche (mindestens 2) pro Täter
-
Kursarbeit mit Tätern in Kleingruppen im LK Nienburg. Was den Umfang der
Trainingskurse pro Täter betrifft, setzt die Verwaltung auf die Erfahrung des
Trägers
-
Teilnahme am Runden Tisch gegen häusliche Gewalt (2 x jährlich 2,5 Std.)
-
Bericht im Fachausschuss 1 x jährlich während der Projektphase
-
Ggf. Kontakt und Rückmeldungen an Staatsanwaltschaft/Jugendamt
Um Erfahrungen mit dem für die Verwaltung noch
neuen Angebot zu sammeln, soll die Laufzeit des Projektes vorerst 2 Jahre
betragen. Das Budget wurde im Interessensbekundungsverfahren auf max.10.000,- € pro Jahr festgelegt.
Es wurden die dem Fachbereich Jugend und dem
Fachbereich Soziales bekannten Träger, sowie die von der Politik bzw. der der
Gleichstellungsbeauftragten Organisationen, angeschrieben. Es handelte sich um
50 Träger/Organisationen.
Einzig JaZZ 2010 GbR hat eine Interessensbekundung
abgegeben.
JaZZ 2010 ist ein freier Jugendhilfeträger und
arbeitet seit mehreren Jahren vertrauensvoll mit dem Jugendamt zusammen.
Das eingereichte Konzept sieht ein
Aufnahmeverfahren vor, welches 2-3 Einzelgespräche beinhaltet. Dieses Verfahren
dient dazu, Klienten diagnostisch einzuschätzen, ihre Basismotivation selbst
bei einem Zwangskontext herzustellen und die Intervention bedarfsgerecht
auszurichten.
Danach folgt eine Weiterarbeit in einer (Täter-)
Gruppe. Grundlage der Täterarbeit ist grundsätzlich ein gruppenbasiertes
Setting. Dieses wird 25 Sitzungen mit einem Umfang von mindestens 50 Stunden
zuzüglich Aufnahmeverfahren umfassen.
Die Treffen finden regelmäßig an einem festen
Wochentag statt, gegebenenfalls können Termine auch am Wochenende stattfinden.
In der Regel sind 2-stündige Sitzungen vorgesehen,
die bei Bedarf aber auch verlängert werden können.
Derzeit ist geplant, dass sich die Klienten mit
folgenden Punkten auseinandersetzten:
● Auseinandersetzung mit dem Gewaltbegriff
und mit Gewalthandlungen
● Tatrekonstruktion (Gewaltschilderung)
● Auswirkung der Gewalt
● Bilanz der Gewalthandlung
● Gewaltfreie Handlungsstrategien
● Notfallpläne
● Kommunikationsmuster
● Männer- und Frauenbild
● Vaterrolle
● Eigene Opfererfahrungen
JaZZ 2010 GbR richtet sein Angebot an dem durch das
Bundesfamilienministerium herausgegebenen Leitfaden „Arbeit mit Tätern in
Fällen häuslicher Gewalt: Standard der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit
Häusliche Gewalt e.V.“ aus.
Die festgelegte Summe in Höhe von 10.000 €
jährlich, wird von JaZZ 2010 – zumindest im ersten Jahr der Projektphase –
nicht überschritten.
Die Kosten des Angebotes werden nach geleisteten
Stunden abgerechnet. Die Abrechnung wird monatsweise mit dem Kostenträger (bei
Weisung durch das Gericht, könnte dieser auch vom Landkreis abweichen)
abgerechnet. Der kalkulierte Stundensatz
enthält alle Kosten inkl. Sachkosten.
Abgerechnet werden alle Aufnahmegespräche, die
Durchführung der Gruppenarbeit, sowie das Schreiben der Abschlussberichte (max.
2 Stunden pro Bericht).
Teilnahmen an den Netzwerksitzungen Häusliche
Gewalt und Berichte z.B. im Jugendhilfeausschuss werden nicht gesondert
abgerechnet.
Die Gesamtkosten können aufgrund der fehlenden
Zahlen und Erfahrungen nicht genau berechnet werden. Der Anbieter hat aber
exemplarisch ein Beispiel gerechnet:
Aufnahmegespräche: 6 Klienten * 3 Zeitstunden
* 2 Mitarbeitende (36 Stunden)
Durchführung
Gruppenangebote: Anzahl 25 * 2 Stunden * 2 Mitarbeitenden (100 Stunden)
Schreiben der
Abschlussberichte (12 Stunden)
Bei längerfristiger Arbeit können genauere
Kalkulationen erarbeitet werden.
Die Berechnung wird sich im zweiten Projektjahr,
sofern keine unvorhersehbaren Änderungen auftreten, nur in einer möglichen
Erhöhung der Personalkosten nach TVÖD verändern. Es ist aber davon auszugehen,
dass der festgelegte Maximalbetrag nicht überschritten wird.
Es handelt sich um ein schlüssiges Angebot und ist
für eine Projektphase von zwei Jahren angemessen.