Betreff
Projekt "Täterberatung"
Vorlage
2023/176
Art
Bericht
Untergeordnete Vorlage(n)

Die JaZZ 2010 GbR wird beauftragt, in den Jahren 2024 und 2025 das Projekt „Täterberatung“ im Landkreis Nienburg durchzuführen.

 

Für das Projekt werden jährlich bis zu 10.000,- € im Haushalt bereitgestellt.

 


Sachverhalt

Bereits zu Beginn des Jahres 2021 wurde der Wunsch der Schaffung einer sogenannten Täterberatung – insbesondere durch die Teilnehmer:innen des „Runden Tisch Häusliche Gewalt“ -   an die Kreisverwaltung herangetragen.

 

Nachdem eine erste Sondierung der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises nicht erfolgreich verlief, wurde der Verwaltung von Seiten der Kreispolitik der Auftrag erteilt ein Interessensbekundungsverfahren zu initiieren.

 

Das Kernanliegen wurde wie folgt formuliert:

 

- Schaffung eines Beratungs-  und Trainingskursangebot für Täter häuslicher Gewalt  

  mit dem Ziel dieses Angebot im Landkreis Nienburg zu etablieren; 

 

- die Teilnahme der Klienten an dem Beratungsangebot wird aller Voraussicht auf der

  von Gerichten ausgesprochenen Auflage beruhen und ggf. über das Jugendamt  

  vermittelt;  Täter häuslicher Gewalt haben aber auch die Möglichkeit auf freiwilliger  

  Basis an dem Angebot teilzunehmen.

 

Auf Grundlage der zwischen Politik und Verwaltung geführten Gespräche, sollte der Träger folgende Mindestanforderungen erfüllen:

-       Erstgespräche (mindestens 2) pro Täter

-       Kursarbeit mit Tätern in Kleingruppen im LK Nienburg. Was den Umfang der Trainingskurse pro Täter betrifft, setzt die Verwaltung auf die Erfahrung des Trägers

-       Teilnahme am Runden Tisch gegen häusliche Gewalt (2 x jährlich 2,5 Std.)

-       Bericht im Fachausschuss 1 x jährlich während der Projektphase

-       Ggf. Kontakt und Rückmeldungen an Staatsanwaltschaft/Jugendamt

 

Um Erfahrungen mit dem für die Verwaltung noch neuen Angebot zu sammeln, soll die Laufzeit des Projektes vorerst 2 Jahre betragen. Das Budget wurde im Interessensbekundungsverfahren auf  max.10.000,- € pro Jahr festgelegt.

 

Es wurden die dem Fachbereich Jugend und dem Fachbereich Soziales bekannten Träger, sowie die von der Politik bzw. der der Gleichstellungsbeauftragten Organisationen, angeschrieben. Es handelte sich um 50 Träger/Organisationen.

 

Einzig JaZZ 2010 GbR hat eine Interessensbekundung abgegeben.

JaZZ 2010 ist ein freier Jugendhilfeträger und arbeitet seit mehreren Jahren vertrauensvoll mit dem Jugendamt zusammen.

 

Das eingereichte Konzept sieht ein Aufnahmeverfahren vor, welches 2-3 Einzelgespräche beinhaltet. Dieses Verfahren dient dazu, Klienten diagnostisch einzuschätzen, ihre Basismotivation selbst bei einem Zwangskontext herzustellen und die Intervention bedarfsgerecht auszurichten.

 

Danach folgt eine Weiterarbeit in einer (Täter-) Gruppe. Grundlage der Täterarbeit ist grundsätzlich ein gruppenbasiertes Setting. Dieses wird 25 Sitzungen mit einem Umfang von mindestens 50 Stunden zuzüglich Aufnahmeverfahren umfassen.

Die Treffen finden regelmäßig an einem festen Wochentag statt, gegebenenfalls können Termine auch am Wochenende stattfinden.

In der Regel sind 2-stündige Sitzungen vorgesehen, die bei Bedarf aber auch verlängert werden können.

 

Derzeit ist geplant, dass sich die Klienten mit folgenden Punkten auseinandersetzten:

● Auseinandersetzung mit dem Gewaltbegriff und mit Gewalthandlungen

● Tatrekonstruktion (Gewaltschilderung)

● Auswirkung der Gewalt

● Bilanz der Gewalthandlung

● Gewaltfreie Handlungsstrategien

● Notfallpläne

● Kommunikationsmuster

● Männer- und Frauenbild

● Vaterrolle

● Eigene Opfererfahrungen

 

JaZZ 2010 GbR richtet sein Angebot an dem durch das Bundesfamilienministerium herausgegebenen Leitfaden „Arbeit mit Tätern in Fällen häuslicher Gewalt: Standard der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V.“ aus.

 

Die festgelegte Summe in Höhe von 10.000 € jährlich, wird von JaZZ 2010 – zumindest im ersten Jahr der Projektphase – nicht überschritten.

Die Kosten des Angebotes werden nach geleisteten Stunden abgerechnet. Die Abrechnung wird monatsweise mit dem Kostenträger (bei Weisung durch das Gericht, könnte dieser auch vom Landkreis abweichen) abgerechnet. Der kalkulierte Stundensatz  enthält alle Kosten inkl. Sachkosten.

Abgerechnet werden alle Aufnahmegespräche, die Durchführung der Gruppenarbeit, sowie das Schreiben der Abschlussberichte (max. 2 Stunden pro Bericht).

Teilnahmen an den Netzwerksitzungen Häusliche Gewalt und Berichte z.B. im Jugendhilfeausschuss werden nicht gesondert abgerechnet.

 

Die Gesamtkosten können aufgrund der fehlenden Zahlen und Erfahrungen nicht genau berechnet werden. Der Anbieter hat aber exemplarisch ein Beispiel gerechnet:

 

Aufnahmegespräche: 6 Klienten * 3 Zeitstunden * 2 Mitarbeitende (36 Stunden)

 

Durchführung Gruppenangebote: Anzahl 25 * 2 Stunden * 2 Mitarbeitenden (100 Stunden)

 

Schreiben der Abschlussberichte (12 Stunden)

 

Bei längerfristiger Arbeit können genauere Kalkulationen erarbeitet werden.

Die Berechnung wird sich im zweiten Projektjahr, sofern keine unvorhersehbaren Änderungen auftreten, nur in einer möglichen Erhöhung der Personalkosten nach TVÖD verändern. Es ist aber davon auszugehen, dass der festgelegte Maximalbetrag nicht überschritten wird.

 

Es handelt sich um ein schlüssiges Angebot und ist für eine Projektphase von zwei Jahren angemessen.