Der Musikschule Nienburg/W. e.V. wird in den Jahren 2024 bis 2026 eine jährliche Förderung von 404.490,00 € gewährt.
Der über diese Summe hinausgehende Antrag der Musikschule Nienburg/w. e.V. wird abgelehnt.
Sachverhalt
Die Musikschule Nienburg/W. e.V. beantragt
mit Schreiben vom 20.04.2023 eine Erhöhung der jährlichen Förderung für die
Jahre 2024 – 2026 (Anlage).
Der Landkreis Nienburg fördert die
Musikschule bereits seit vielen Jahren. Der Kreistag hat die sich jährlich
erhöhten Förderbeträge bisher antragsgemäß beschlossen.
Nach Auffassung der Verwaltung war die in
der Vergangenheit gewährte Förderung auskömmlich und hat die steigenden Kosten
abgedeckt.
Die Musikschule hat seit dem Jahr 2021
deutliche Rücklagen bilden können. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen,
dass die Ansätze für die Personalkosten aus verschiedenen Gründen nicht
gänzlich ausgeschöpft werden mussten. Zudem hat sich die Befürchtung stark
erhöhter Energiepreise im Jahr 2022 nicht realisiert.
Die Musikschule arbeitet nahezu
ausschließlich mit angestellten Lehrkräften. Dies erhöht die Attraktivität
gegenüber Mitkonkurrenten. Da insbesondere an (Grund-) Schulen ein großer
Mangel an Lehrkräften im Fach Musik herrscht, wird das Werben der Musikschulen
um Fachkräfte sehr viel schwieriger. Der von der Musikschule Nienburg/W. e. V.
eingeschlagene Weg, weitestgehend mit festangestellten Personal zu arbeiten und
sich bei der Vergütung am TVöD zu orientieren, versetzt den Verein in die Lage,
den Unterricht für die Einwohner:innen des Landkreises Nienburg/Weser
verlässlich anzubieten.
Der Verein begründet die Erforderlichkeit
der Erhöhung der Zuwendungen mit den deutlich erhöhten Personalkosten infolge
des Tarifabschlusses für die Jahre 2023 und 2024. Nach Berechnung des Vereins
wären die Rücklagen zum 31.12.2025 zu einem großen Teil verbraucht.
Vor dem Hintergrund der derzeitigen
finanziellen Ausstattung des Vereins und der Haushaltslage des Landkreises
erscheint die nun für die Jahre 2024 bis 2026 beantragte Erhöhung als nicht
verhältnismäßig.
Vielmehr empfiehlt die Verwaltung den im
Jahr 2023 gewährten Betrag auch in den Jahren 2024 bis 2026 beizubehalten.
Sollten sich die Rücklagen jedoch wie von dem Verein prognostiziert entwickeln,
bleibt es dem Verein unbenommen, bereits im Jahr 2025 einen Antrag auf
weitergehende Förderung zu stellen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es entstehen Kosten
i. H. v. 404.490,00 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 21190 (Sport- und
Kulturförderung) zur Verfügung.
Anlagen:
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Antrag
Musikschule vom 20.04.2023