Betreff
Antrag auf Erhöhung des Zuschusses für die Musikschule Nienburg/W. e. V.
Vorlage
2023/184
Aktenzeichen
21
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Musikschule Nienburg/W. e.V. wird in den Jahren 2024 bis 2026 eine jährliche Förderung von 404.490,00 € gewährt.

 

Der über diese Summe hinausgehende Antrag der Musikschule Nienburg/w. e.V. wird abgelehnt.


Sachverhalt

Die Musikschule Nienburg/W. e.V. beantragt mit Schreiben vom 20.04.2023 eine Erhöhung der jährlichen Förderung für die Jahre 2024 – 2026 (Anlage).

 

Der Landkreis Nienburg fördert die Musikschule bereits seit vielen Jahren. Der Kreistag hat die sich jährlich erhöhten Förderbeträge bisher antragsgemäß beschlossen.

 

Nach Auffassung der Verwaltung war die in der Vergangenheit gewährte Förderung auskömmlich und hat die steigenden Kosten abgedeckt.

 

Die Musikschule hat seit dem Jahr 2021 deutliche Rücklagen bilden können. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Ansätze für die Personalkosten aus verschiedenen Gründen nicht gänzlich ausgeschöpft werden mussten. Zudem hat sich die Befürchtung stark erhöhter Energiepreise im Jahr 2022 nicht realisiert.

 

Die Musikschule arbeitet nahezu ausschließlich mit angestellten Lehrkräften. Dies erhöht die Attraktivität gegenüber Mitkonkurrenten. Da insbesondere an (Grund-) Schulen ein großer Mangel an Lehrkräften im Fach Musik herrscht, wird das Werben der Musikschulen um Fachkräfte sehr viel schwieriger. Der von der Musikschule Nienburg/W. e. V. eingeschlagene Weg, weitestgehend mit festangestellten Personal zu arbeiten und sich bei der Vergütung am TVöD zu orientieren, versetzt den Verein in die Lage, den Unterricht für die Einwohner:innen des Landkreises Nienburg/Weser verlässlich anzubieten.

 

Der Verein begründet die Erforderlichkeit der Erhöhung der Zuwendungen mit den deutlich erhöhten Personalkosten infolge des Tarifabschlusses für die Jahre 2023 und 2024. Nach Berechnung des Vereins wären die Rücklagen zum 31.12.2025 zu einem großen Teil verbraucht.

 

Vor dem Hintergrund der derzeitigen finanziellen Ausstattung des Vereins und der Haushaltslage des Landkreises erscheint die nun für die Jahre 2024 bis 2026 beantragte Erhöhung als nicht verhältnismäßig.

 

Vielmehr empfiehlt die Verwaltung den im Jahr 2023 gewährten Betrag auch in den Jahren 2024 bis 2026 beizubehalten. Sollten sich die Rücklagen jedoch wie von dem Verein prognostiziert entwickeln, bleibt es dem Verein unbenommen, bereits im Jahr 2025 einen Antrag auf weitergehende Förderung zu stellen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 404.490,00 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 21190 (Sport- und Kulturförderung) zur Verfügung.


Anlagen:

 

·         Antrag Musikschule vom 20.04.2023