Den
Mittelanmeldungen wird zugestimmt.
Die im Jahr 2022 eingesparten Mittel in Höhe von 11.563,94 € werden im Jahr 2024 nicht zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt
Im Fachbereich Schulen und
Kultur wurden die Mittelansätze für die BBS Nienburg für das Haushaltsjahr 2024
auf der Grundlage der Budgetierungsvereinbarung ermittelt. Die Mittelanmeldungen im
Ergebnishaushalt und die mittelfristige Finanzplanung sind als Anlage 1
beigefügt. Die Entwicklung der Ansätze in den Jahren 2025 bis 2027 wurde
aufgrund der vorliegenden Erfahrungen geschätzt.
Die Berechnung der
Haushaltsansätze wurde entsprechend der Budgetierungsvereinbarung vorgenommen.
Daraus ergeben sich für die BBS pauschale Haushaltsmittel in Höhe von 334.544
€.
Der Mittelbedarf für
Investitionstätigkeit im Jahr 2024 und in der mittelfristigen Finanzplanung
(2025-2027) beträgt jährlich 132.700 €. Der investive Eckwertebeschluss
sieht ein Budget von 170.000 € pro Haushaltsjahr vor. Mit dem Haushaltsansatz
für das Haushaltsjahr 2024 und der mittelfristigen Finanzplanung ist der Eckwertebeschluss
somit eingehalten worden.
Nach der bestehenden
Budgetierungsvereinbarung hat die BBS Nienburg geplante größere
Investitionsvorhaben oberhalb von 15.000 € mitzuteilen. Hierfür liegt dem
Fachbereich Schulen und Kultur keine Mitteilung vor.
Für die Investitionen kann
die BBS auch Mittel aus dem Digitalpakt in Anspruch nehmen. Die
Budgetierungsvereinbarung sieht keine Regelung für die Inanspruchnahme von
Investitionszuweisungen vor. Die BBS im Durchschnitt der Jahre 2016-2019 eine
Summe von ca. 25.000 €/Jahr für förderfähige Maßnahmen ausgegeben.
Verwaltungsseitig wurden bereits in den Haushalten 2020 und 2021 Einzahlungen
und Auszahlungen in Höhe von 25.000 € aus dem Digitalpakt eingeplant. Ferner
wurde beschlossen, diese 25.000 € auf das pauschale Schulbudget anzurechnen.
Verwaltungsseitig wird an diesem Vorgehen weiterhin festgehalten. Für das Jahr
2024 werden Einzahlungen und Auszahlungen für Maßnahmen im Rahmen des Digitalpaktes
von 105.000 € eingeplant. Die Anträge wurden bereits 2023 gestellt. Die
Haushaltsmittel sind für das Jahr 2024 geplant, da vermutlich die Umsetzung
erst im Jahr 2024 erfolgt.
In § 5 Absatz 8 der
Budgetierungsvereinbarung ist geregelt, dass am Ende eines Haushaltsjahres
übrig gebliebene Haushaltsmittel u. a. als neuer Ansatz im übernächsten
Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt werden können, wenn diese aufgrund einer
sparsamen Bewirtschaftung des Schulbudgets übrig geblieben sind.
Für das Haushaltsjahr 2022 ergibt
sich entsprechend der Anlage 2, dass
im Rahmen der Budgetierung 26.393,98 € Mehrerträge und 14.830,04 €
Mehraufwendungen getätigt wurden. Insgesamt fällt das Ergebnis im Haushaltsjahr
2022 somit um rund 11.563,94 € besser aus. Die BBS hat den Antrag
gestellt, die Mittel im Finanzhaushalt für Investitionen im Jahr 2024 zur
Verfügung gestellt zu bekommen.
Eine Erhöhung des investiven
Ansatzes um die insgesamt eingesparten 11.563,94 € auf dann 144.263,94 €
hat keine Auswirkung auf das Budget aus dem Eckwertebeschluss. Der
Eckwertebeschluss bleibt weiterhin eingehalten.
Die Verwaltung schlägt vor,
diese Mittel im Jahr 2024 nicht zur Verfügung zu stellen, um hiermit einen
Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten.
Anlagen:
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Teilergebnishaushalt
– Berufsbildende Schulen
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Deckungskreisauswertung