Betreff
Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG für den An- und Umbau der Grundschule Langendamm
Vorlage
2023/190
Aktenzeichen
21-211-32/5-3
Art
Beschlussvorlage

Der Antrag der Stadt Nienburg/Weser für den An- und Umbau der Grundschule Langendamm über Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG wird abgelehnt.


Sachverhalt

Die Stadt Nienburg/Weser hat mit Schreiben vom 28.04.2020 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse für den Um- und Anbau an der Grundschule Langendamm eingereicht.

 

Im Antrag wurde darauf verwiesen, dass zum Antragszeitpunkt eine Kostenschätzung nach DIN 276 sowie eine Entwurfsplanung nicht vorliegen.

 

Der Antrag der Stadt Nienburg beinhaltet im Einzelnen folgende Maßnahmen:

 

  1. Abriss und Neubau Mensa und Aufzug
  2. Sanierung Westtrakt
  3. Sanierung Osttrakt
  4. Umstrukturierung alte Grundschule

 

Ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gem. Nr. 7.3 der Förderrichtlinie für Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse im Landkreis Nienburg/Weser vom 11.12.2020 ist bis zum Baubeginn nicht gestellt worden.

 

Die Förderrichtlinie definiert in Nr. 7.2 den Maßnahmebeginn das Erreichen der Leistungsphase 5 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.

 

Dem Schriftverkehr ist zu entnehmen, dass die Stadt Nienburg mit der Maßnahme ohne Genehmigung förderschädlich begonnen hat.

 

Zur Klärung dieses Sachverhaltes wurde eine förmliche Anhörung gem. § 28 VwVfG durchgeführt.

 

Im Rahmen der Anhörung bestätigt die Stadt Nienburg den vorzeitigen Maßnahmebeginn. Die Stadt Nienburg hat dabei diesen Antrag nachgereicht und gebeten, eine Ausnahme zuzulassen. Hierfür gibt es jedoch keine rechtliche Möglichkeit. Mit der Antwort hat sie die fehlenden Angaben mitgeteilt.

 

Der Antrag ist somit erst jetzt entscheidungsreif. Allerdings ist auf Grund des vorzeitigen Maßnahmebeginns der Antrag gem. Nr. 7.2 Satz 2 der Förderrichtlinie abzulehnen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.


Anlagen:

 

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