Der Antrag der Stadt Nienburg/Weser für den An- und Umbau der Grundschule Langendamm über Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG wird abgelehnt.
Sachverhalt
Die Stadt Nienburg/Weser hat
mit Schreiben vom 28.04.2020 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus der
Kreisschulbaukasse für den Um- und Anbau an der Grundschule Langendamm
eingereicht.
Im Antrag wurde darauf
verwiesen, dass zum Antragszeitpunkt eine Kostenschätzung nach DIN 276 sowie
eine Entwurfsplanung nicht vorliegen.
Der Antrag der Stadt Nienburg
beinhaltet im Einzelnen folgende Maßnahmen:
- Abriss und Neubau Mensa und Aufzug
- Sanierung Westtrakt
- Sanierung Osttrakt
- Umstrukturierung alte Grundschule
Ein Antrag auf vorzeitigen
Maßnahmebeginn gem. Nr. 7.3 der Förderrichtlinie für Zuwendungen aus der
Kreisschulbaukasse im Landkreis Nienburg/Weser vom 11.12.2020 ist bis zum
Baubeginn nicht gestellt worden.
Die Förderrichtlinie
definiert in Nr. 7.2 den Maßnahmebeginn das Erreichen der Leistungsphase 5 der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
Dem Schriftverkehr ist zu
entnehmen, dass die Stadt Nienburg mit der Maßnahme ohne Genehmigung
förderschädlich begonnen hat.
Zur Klärung dieses
Sachverhaltes wurde eine förmliche Anhörung gem. § 28 VwVfG
durchgeführt.
Im Rahmen der Anhörung bestätigt
die Stadt Nienburg den vorzeitigen Maßnahmebeginn. Die Stadt Nienburg hat dabei
diesen Antrag nachgereicht und gebeten, eine Ausnahme zuzulassen. Hierfür gibt
es jedoch keine rechtliche Möglichkeit. Mit der Antwort hat sie die fehlenden
Angaben mitgeteilt.
Der Antrag ist somit erst
jetzt entscheidungsreif. Allerdings ist auf Grund des vorzeitigen
Maßnahmebeginns der Antrag gem. Nr. 7.2 Satz 2 der Förderrichtlinie abzulehnen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Der Beschluss hat
keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
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