Betreff
Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG für den Neubau einer Mensa an der Grundschule Alpheideschule in Nienburg
Vorlage
2023/192
Aktenzeichen
21-211-32/5-3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt

Die Stadt Nienburg/Weser hat mit Schreiben vom 28.04.2020 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse für den Neubau einer Mensa an der Grundschule Alpheideschule eingereicht und diesen mit der Einreichung weiterer Unterlagen am 08.09.2023 vervollständigt.

 

Die Grundschule Alpheideschule ist eine 3,25-zügige Grundschule mit insgesamt dreizehn Klassen und 56 Schüler:innen.

 

Die Stadt beantragt, den Neubau einer Mensa mit Ausgabeküche im Rahmen der Maßnahme „Anbau eines Bildungs- und Familienzentrums an die Kita Alpheide, an die GS Alpheideschule und die Verbindung zum Mehrgenerationenhaus – ZidA Zuhause in der Alpheide“.

 

Die Baukosten belaufen sich auf Grundlage der Kostenberechnung auf 4.775.042,73 €. Dem vorzeitigen Maßnahmebeginn wurde mit Schreiben vom 15.05.2020 zugestimmt.

 

Hintergrund des Vorhabens ist, dass mit dem Ausbau und der Erweiterung der Grundschule Alpheideschule, der Kindertagesstätte „Unterm Regenbogen“ und des Mehrgenerationenhauses „familienhORT“ ein zentrales Betreuungs- und Familienzentrum „Zuhause in der Alpheide – ZidA“ entstehen soll. Ein Ort der Begegnung und Integration mit bedarfsgerechten Bildungs-, Beratungs-, Therapie- und Bewegungsangeboten. Der Neubau des Bildungs- und Familienzentrums soll sowohl räumlich als auch inhaltlich eine Verbindung darstellen. Im Rahmen des Investitionspaketes Soziale Integration soll das Gebäude gleichzeitig für das gesamte Quartier ein Treffpunkt werden und ein breites Angebot bereitstellen.

 

Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise u.a. den kreisangehörigen Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel der notwendigen Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Seit dem 11.12.20 gilt die Förderrichtlinie für Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse im Landkreis Nienburg/Weser.

 

Der Neubau einer Mensa für die Grundschule Alpheideschule ist nach § 117 NSchG förderfähig.

 

Die Vielfältigkeit des Neubaus in seinen Nutzungen und der Größe erschweren jedoch eine Beurteilung des förderfähigen Anteils aus der Kreisschulbaukasse. Es sind lediglich schulisch genutzte Bauten förderfähig. Darüber hinaus erhält die Stadt Nienburg/Weser Drittmittel von der NBank für diese Maßnahme in Höhe von derzeit 2.190.800,00 €. Auf die Mensa entfällt hierbei ein Betrag in Höhe von 583.949,63 €.

 

Ferner ist die geplante außerschulische Nutzung vom Kindergarten bzw. Vereine oder ähnliche, die das zidA-Gebäude nutzen, zu berücksichtigen. Die Stadt Nienburg gibt diese mit 2,9 % im Jahr an.

 

Um diesen Anteil ist die Förderung entsprechend zu kürzen.

 

Insgesamt werden die Kosten der Stadt wie folgt angegeben:

 

Gesamtkosten                                      4.775.042,73 €

 

Anteil Mensa                                        1.578.821,61 €

Förderung NBank f. Mensa                  583.949,63 €

förderfähige Kosten Mensa                  994.871,98 €

Förderung 33,1/3 %                               331.623,99 €

abzgl. 2,9 % (außerschul. Nutzung)       9.617,10 €

abschließende Förderung                    322.006,90 €

 

Somit ergibt sich ein maximaler Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 322.006,90 €.

 

Informativ sei darauf hingewiesen, dass die Grundschule Alpheide auf Basis der bestehenden Geburtenzahlen in der Stadt Nienburg in den kommenden 6 Schuljahren langfristig über Einschulungszahlen zwischen 56 (Meldedaten 2025/2026) und 77 (Meldedaten 2023/2024) verfügen wird. Die Schule entwickelt sich gesichert zwischen zwei- und dreizügig. Eine langfristige Bestandsgarantie über mindestens 10 Jahre, wie sie üblicherweise für Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse vorausgesetzt wird, ist gegeben.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 322.006,90 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 61220 (Kreisschulbaukasse) zur Verfügung.


Anlagen:

 

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