Der Samtgemeinde Steimbke wird für den Um- und Anbau an der Grundschule Rodewald eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 577.052,37 € gewährt.
Sachverhalt
Die Samtgemeinde Steimbke hat
mit Schreiben vom 23.02.2017 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus der
Kreisschulbaukasse für den Um- und Anbau an der Grundschule Rodewald
eingereicht und mit der Einreichung weiterer Unterlagen am 04.09.2023
vervollständigt.
Die Grundschule Rodewald ist
eine 2-zügige Grundschule mit insgesamt acht Klassen und 116 Schülerinnen und
Schülern.
Auf Grund der Inklusion und
der Ganztagsbetreuung werden diverse Neben-, Betreuungsräume, eine Mensa und
eine Vergrößerung des Lehrerzimmers benötigt.
Die Baukosten belaufen sich
auf Grundlage der Kostenschätzung auf 2.049.662,46 €.
Die Baumaßnahme sollte kurz
nach der Antragsstellung begonnen werden. Die Samtgemeinde Steimbke hat daher
die Zustimmung zu einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragt. Diese Zustimmung
wurde mit Schreiben vom 03.03.2017 erteilt.
Nach § 117 NSchG gewähren die
Landkreise u.a. den kreisangehörigen Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen
in Höhe von mindestens einem Drittel der notwendigen Schulbaukosten für Neu-,
Um- und Erweiterungsbauten. Seit dem 01.01.16 gilt die Förderrichtlinie für
Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse im Landkreis Nienburg/Weser.
Die Prüfung des Antrages hat
ergeben, dass die Samtgemeinde Steimbke Maßnahmen vorsieht, die über das
notwendige Maß hinausgehen. Die folgenden Berechnungen sind auf Basis der
Ergänzungen der Schulbauhandreichungen der Drucksache 2020/187 erfolgt.
Die Prüfung hat ergeben, dass
der Lehrerbereich (Lehrerzimmer, Büros, Besprechungsräume etc.) unter
Berücksichtigung der Ergänzungen zu den Schulbauhandreichungen mit 143,08 m²
anzusetzen ist, anstelle der geplanten 204,11 m² bei 9 Lehrkräften und einem
Vorzimmer.
Ferner sind die Kosten der
Kostengruppe 200 (Herrichten und Erschließen) sowie Kostengruppe 600
(Ausstattung) nicht förderfähig und von den angegebenen Kosten abzuziehen.
Es ergeben sich somit
förderfähige Baukosten in Höhe von 1.955.610,65 €.
Bei einem Preis vom
3.677,76 €/m² ergeben sich nicht förderfähige Kosten von
224.453,53 €. Die förderfähigen Kosten belaufen sich demnach auf
1.731.157,12 €.
Bei einer Förderquote von
33,1/3 % ergibt sich eine maximale Förderung in Höhe von 577.052,37 €.
Drittmittel konnten für diese
Maßnahme nicht eingeworben werden.
Informativ sei darauf
hingewiesen, dass die Grundschule Rodewald auf Basis der bestehenden Geburtenzahlen
in der Samtgemeinde Steimbke in den kommenden 6 Schuljahren langfristig über
Einschulungszahlen zwischen 20 (Meldedaten 2023/2024) und 33 (Meldedaten
2024/2025) verfügen wird. Die Schule entwickelt sich zwischen ein- und
zweizügig. Eine langfristige Bestandsgarantie über mindestens 10 Jahre, wie sie
üblicherweise für Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse vorausgesetzt wird,
ist gegeben.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es
entstehen Kosten i. H. v. 577.052,37 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt
61220 (Kreisschulbaukasse) zur Verfügung.
Anlagen:
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