Betreff
Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG für den Um- und Anbau an der Grundschule Rodewald
Vorlage
2023/193
Aktenzeichen
21-211-32/5-3
Art
Beschlussvorlage

Der Samtgemeinde Steimbke wird für den Um- und Anbau an der Grundschule Rodewald eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 577.052,37 € gewährt.


Sachverhalt

Die Samtgemeinde Steimbke hat mit Schreiben vom 23.02.2017 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse für den Um- und Anbau an der Grundschule Rodewald eingereicht und mit der Einreichung weiterer Unterlagen am 04.09.2023 vervollständigt.

 

Die Grundschule Rodewald ist eine 2-zügige Grundschule mit insgesamt acht Klassen und 116 Schülerinnen und Schülern.

 

Auf Grund der Inklusion und der Ganztagsbetreuung werden diverse Neben-, Betreuungsräume, eine Mensa und eine Vergrößerung des Lehrerzimmers benötigt.

 

Die Baukosten belaufen sich auf Grundlage der Kostenschätzung auf 2.049.662,46 €.

 

Die Baumaßnahme sollte kurz nach der Antragsstellung begonnen werden. Die Samtgemeinde Steimbke hat daher die Zustimmung zu einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragt. Diese Zustimmung wurde mit Schreiben vom 03.03.2017 erteilt.

 

Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise u.a. den kreisangehörigen Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel der notwendigen Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Seit dem 01.01.16 gilt die Förderrichtlinie für Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse im Landkreis Nienburg/Weser.

 

Die Prüfung des Antrages hat ergeben, dass die Samtgemeinde Steimbke Maßnahmen vorsieht, die über das notwendige Maß hinausgehen. Die folgenden Berechnungen sind auf Basis der Ergänzungen der Schulbauhandreichungen der Drucksache 2020/187 erfolgt.

 

Die Prüfung hat ergeben, dass der Lehrerbereich (Lehrerzimmer, Büros, Besprechungsräume etc.) unter Berücksichtigung der Ergänzungen zu den Schulbauhandreichungen mit 143,08 m² anzusetzen ist, anstelle der geplanten 204,11 m² bei 9 Lehrkräften und einem Vorzimmer.

 

Ferner sind die Kosten der Kostengruppe 200 (Herrichten und Erschließen) sowie Kostengruppe 600 (Ausstattung) nicht förderfähig und von den angegebenen Kosten abzuziehen.

 

Es ergeben sich somit förderfähige Baukosten in Höhe von 1.955.610,65 €.

 

Bei einem Preis vom 3.677,76 €/m² ergeben sich nicht förderfähige Kosten von 224.453,53 €. Die förderfähigen Kosten belaufen sich demnach auf 1.731.157,12 €.

 

Bei einer Förderquote von 33,1/3 % ergibt sich eine maximale Förderung in Höhe von 577.052,37 €.

 

Drittmittel konnten für diese Maßnahme nicht eingeworben werden.

 

Informativ sei darauf hingewiesen, dass die Grundschule Rodewald auf Basis der bestehenden Geburtenzahlen in der Samtgemeinde Steimbke in den kommenden 6 Schuljahren langfristig über Einschulungszahlen zwischen 20 (Meldedaten 2023/2024) und 33 (Meldedaten 2024/2025) verfügen wird. Die Schule entwickelt sich zwischen ein- und zweizügig. Eine langfristige Bestandsgarantie über mindestens 10 Jahre, wie sie üblicherweise für Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse vorausgesetzt wird, ist gegeben.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 577.052,37 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 61220 (Kreisschulbaukasse) zur Verfügung.


Anlagen:

 

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