Der Haushaltsplanung 2024 des Fachdienstes 31 wird zugestimmt.
Sachverhalt
Die Rahmenbedingungen für die
Planung der vom Fachbereich 31 erbrachten Leistungsgewährung haben sich nicht
grundlegend gegenüber dem Vorjahr verändert. Die wirtschaftliche Lage hat sich
weitgehend stabilisiert, so dass derzeit keine wesentlichen Fallsteigerungen
angenommen werden. Auch hinsichtlich des Zuzuges von Flüchtlingen muss derzeit
von moderaten, aber kontinuierlichen Zuweisungszahlen im Haushaltsjahr 2024
ausgegangen werden.
Der Erhöhung der Ansätze in
fast allen Produktgruppen bei den Aufwendungen und (teilweise) bei den Erträgen
liegt die Erwartung zugrunde, dass die Tarifabschlüsse und Inflationseffekte zu
einer weiteren Entgelterhöhung führen werden und dass die angekündigte
deutliche Erhöhung der Regelleistungen in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII
für steigende passive Leistungen sorgen werden.
Ebenso wie im vergangenen
Jahr steht die Haushaltsplanung 2024 für den Fachbereich Soziales unter dem
Vorbehalt, dass sich die Auswirkungen der
geopolitisch bedingten Krisenszenarien nicht negativ entwickeln.
Finanzielle
Auswirkungen:
Der Beschluss hat die
im anliegenden Teilhaushalt dargestellten finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
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Teilhaushalt 2024
des Fachbereichs Soziales