Betreff
Antrag des Vereins Nienburger Frauenhaus auf Förderung der Frauen- und Mädchenberatungsstelle für die Jahre 2024 bis 2026
Vorlage
2023/204
Art
Antrag
Untergeordnete Vorlage(n)

Dem Verein Nienburger Frauenhaus wird für die Frauen- und Mädchenberatungsstelle für die Jahre 2024 bis 2026 ein jährlicher Zuschuss in Höhe von bis zu 17.500,00 € gewährt.


Sachverhalt

Der Verein Nienburger Frauenhaus – Hilfe für Frauen in Not e.V. – beantragt für die Jahre 2024 - 2026 einen Zuschuss zu den Kosten der Beratungsstelle für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, i.H.v. 22.500,- €.

 

Die Arbeit der Beratungsstelle ist ein auf Dauer angelegtes Angebot, welches in die Konzeption des Frauenhauses eingebunden ist.

 

Arbeitsschwerpunkt der Beratungsstelle ist die persönliche und telefonische Beratung gewaltbetroffener Mädchen und Frauen mit Gewalterfahrungen wie z.B. häusliche/sexuelle Gewalt durch Partner und andere Familienangehörige, Stalking, Mobbing etc.

 

Im Mittelpunkt standen im Jahr 2022 - neben der allgemeinen Beratungstätigkeit - Präventionsprojekte, Koordination, Vernetzung, personelle Weiterbildung, sowie Informationsvermittlung und Auskunft, auch auf telefonische Fragen.

 

Aufgrund der kontinuierlich steigenden Beratungszahlen wurde beim Landkreis ein Antrag auf Stundenerhöhung von 32 Stunden auf 39 Stunden für das Jahr 2023 gestellt, welcher auch bewilligt wurde. Gleichzeitig wurde aus diesem Grund einstimmig bei einer Enthaltung auch die Erhöhung des jährlichen Zuschusses i.H.v. bisher 7.823,40 € auf 17.500,- € für das Jahr 2023 beschlossen.

 

Die Bewilligung erfolgte lediglich für die Dauer eines Jahres, da zunächst die weitere Finanzierungsbeteiligung anderer Förderer wie der Stadt Nienburg/Weser sowie des Landes geprüft werden sollten.

 

Während das Land für das Jahr 2024 eine konstante Förderung i.H.v. 44.000,- € in Aussicht gestellt hat, ist bei der Stadt Nienburg eine Erhöhung ihrer Förderung für das Jahr 2024 von bisher 24.000,- € auf dann 25.100,- € beantragt.

 

Die nun abermalige Erhöhung des Zuschussbedarfs durch den Landkreis Nienburg/Weser um 5.000,- € für die Jahre 2024 – 2026 dient der Deckung der Mehrkosten bei den zuletzt stark angestiegenen Personalkosten. 

 

Die wöchentliche Gesamtarbeitszeit von 39 Stunden verteilt sich aktuell auf drei sozialpädagogische Fachkräfte.

 

Die Verwaltung schlägt angesichts des nach wie vor hohen Beratungsbedarfs, aber auch unter Berücksichtigung der Haushaltslage,  vor, für die Jahre 2024 – 2026 einen jährlichen Zuschuss i.H.v. bis zu 17.500,- € zu gewähren, sofern das Beratungsangebot vom Verein Nienburger Frauenhaus weiterhin sichergestellt werden kann und die Restfinanzierung gesichert ist.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Mittel werden im Rahmen der Haushaltsplanungen der genannten Jahre zur Verfügung gestellt.


Anlagen:

 

·         Antrag der Beratungsstelle vom 07.08.2023

·         Sachbericht der Frauen- und Mädchenberatungsstelle 2022

·         Kostenaufstellung der Beratungsstelle