Betreff
Abschluss einer Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst ab 01.01.2024 gem. § 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes
Vorlage
2023/214
Art
Beschlussvorlage

Die in der Anlage beigefügte Entgeltvereinbarung mit Wirkung ab 01.01.2024 wird geschlossen.

 


Sachverhalt

Kreisverwaltung und Kostenträger haben in der Verhandlung der notwendigen Kosten für den Rettungsdienst im Landkreis Nienburg/Weser ein Budget  für 2024 in Höhe von 14.015.772 € vereinbart (vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien). Als Entgeltberechnungsgrundlage werden zwischen den Vertragsparteien 12.423.738 € vereinbart. Die Abweichung zu den in Satz 1 genannten Gesamtkosten resultiert aus der kumulierten Überdeckung per 31.12.2022 in Höhe von 1.592.034 €.

 

Es ist vorgesehen, zum 01.01.2024 eine neue Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten gem. § 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (Entgeltvereinbarung) abzuschließen. Die zum 01.01.2023 in Kraft getretene Entgeltvereinbarung wird ersetzt.

 

Die Entgelte und die Kilometersätze bzw. Pauschalen ab 01.01.2024 sind der beigefügten Vereinbarung zu entnehmen. Die Entgelte verändern sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt:

 

 

ab 01.01.2023

ab 01.01.2024

Notfalleinsatz (Pauschale)

483,00 €

372,00 €

Notfalleinsatz (km über 30)

5,50 €

5,50 €

Krankentransport (Pauschale)

154,00 €

 114,00 €

Krankentransport (km über 30)

3,50 €

3,50 €

Notarzteinsatzfahrzeug

586,00 €

528,00 €

Notarzt

564,00 €

507,00 €

 

 

 


Anlagen:

 

·         Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst gem. § 15 NRettDG ab 01.01.2024