Betreff
Erweiterung des digitalen Alarmierungsnetzes in Zusammenhang mit dem Neubau der FTZ
Vorlage
2023/215
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen stimmt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Planung und den Bau eines zusätzlichen Standortes für die Digitale Alarmierung im Landkreis Nienburg zu.


Sachverhalt

Der Neubau der FTZ am Standort Lemke macht es erforderlich, dass auch das Netz der digitalen Alarmierung neu strukturiert und konfiguriert werden muss.

 

Mit der Umsetzung der Digitalen Alarmgeber (DAG) von Nienburg nach Lemke wird es erforderlich einen weiteren Digitalen Alarmumsetzer (DAU) in Uchte zu positionieren, um die Digitale Alarmierung an allen Stellen im Landkreis Nienburg für die Einsatzkräfte weiter gewährleisten zu können.

 

Um in Uchte einen zusätzlichen DAU aufbauen zu können, wurde als Standort das Betriebsgelände des BAWN ausgewählt. Auf dem Gelände muss ein Stahlgittermast  mit einer Höhe von rund 40 m errichtet werden, auf dem die erforderliche Antenne anzubringen ist.

 

Nach ersten Ermittlungen werden sich die Baukosten für einen Stahlgittermast auf rund 350.000 € belaufen. Die Planungsleistungen für ein solches Projekt orientieren sich nach HOAI an den Baukosten und belaufen sich auf rund 40.000 €. Kosten für einen Grunderwerb auf dem Gelände des BAWN entstehen nicht.

 

Der Bau eines Stahlgittermastes zur weiteren Aufrechterhaltung der Digitalen Alarmierung hat mit dem Neubau der FTZ selbst keinen direkten Zusammenhang, so dass das Projekt durch den FD 175 und nicht durch Liegenschaften zu betreuen ist.

Da bis zur geplanten Inbetriebnahme der FTZ in 2027 das Planungsverfahren sowie der Bau des Gittermasten abgeschlossen werden muss, ist es erforderlich die Planungsleistungen in 2024 erbringen zu lassen. Mit einem Bau der Anlage ist dann in 2025 zu rechnen, womit die Mittel für die o.g. Baukosten spätestens im Haushalt 2025 einzustellen sind.

 

 

Aus den vorgenannten Gründen ist es erforderlich weitere 40.000 € für die Beauftragung eines Planers im Haushalt 2024 einzustellen. Weiterhin ist für 2025 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 350.000 € für den Bau selbst einzustellen. Diese Positionen sind in der Vorlage „Haushalt 2024 im FD 175“ noch nicht enthalten und werden erst nach Genehmigung durch diesen Ausschuss eingestellt.