a) Der Ausschuss für Liegenschaften unterstützt die
Stellenplananforderung des Fachdienstes Liegenschaften
b) Die Verwaltung wird ermächtigt, Verhandlungen mit der
Samtgemeinde Uchte zur Betreuung der Investitionsmaßnahme an der OBS Uchte
aufzunehmen.
Sachverhalt
Der Fachdienst Liegenschaften steht vor der Herausforderung, den
Gebäudebestand des Landkreises Nienburg/Weser zukunftsfähig weiterzuentwickeln
und gleichzeitig seiner Betreiberverantwortung im Gebäudemanagement gerecht zu
werden.
In den zurückliegenden Jahren sind wesentliche strategische
Entscheidungen zur Ordnung des Gebäudeportfolios des Landkreises getroffen
worden. Diese haben sich u.a. mit den Planungen zum Bildungscampus, dem Neubau
der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ), dem Neuaufbau der OBS Marklohe und dem
beabsichtigten Neubau des Kreishauses C weiter verdichtet.
Parallel zu diesen strategischen Entscheidungen haben die Themen der
„energetischen Sanierung“, der „Energieversorgungkonzepte“ und der
„Klimaneutralität“ – nicht zuletzt unter dem Eindruck des zunehmend spürbaren
Klimawandels und der mit dem Ukrainekrieg einhergehenden Energiekrise – massiv
an Bedeutung und zugleich Komplexität gewonnen. Mittelfristig bedeutet dies,
dass auch für den bisher nicht betrachteten Gebäudebestand Sanierungs- und
Energieversorgungsstrategien entwickelt und umgesetzt werden müssen.
Trotz Erhöhung der Personalkapazitäten im Zuge der Entscheidungen zum Bildungscampus
und zur FTZ um jeweils eine technische Stelle, ist aus Sicht der Verwaltung
festzustellen, dass mit dem derzeitigen Personalbestand eine angemessene
Betreuung der Gebäude und Projekte bzw. die strategische Weiterentwicklung
nicht vertretbar gelingen kann.
In der mittelfristigen Investitionsplanung sind neben der baulichen
Unterhaltung für die Jahre 2024-2027 Investitionen in einer Größenordnung von
72 Mio. € veranschlagt. Gleichzeitig sind zwischenzeitlich Haushaltsreste in
einer Größenordnung von 14 Mio. € für politisch beschlossene aber noch nicht
realisierte Investitionsmaßnahmen aufgelaufen.
Mit nicht eingeplanten Maßnahmen, wie z. B. der Sanierung eines
Gebäudeteils der OBS Loccum und der umfangreichen Brandschutzsanierung der OBS
Uchte hat sich diese Situation weiter verschärft.
Auch die stetig steigenden Anforderungen und Verantwortlichkeiten, die
sich aus dem Betrieb der Gebäude und der gebäudetechnischer Anlagen sowie aus
der Nutzung von Arbeitsstätten ergeben, binden mehr Kapazitäten als zur
Verfügung stehen.
Im Ergebnis führt dies dazu, dass
-
Projekte und Maßnahmen
nicht im geplanten Zeitrahmen begonnen bzw. abgeschlossen werden können,
-
nicht ausreichend
Kapazitäten zur angemessenen Steuerung der (Groß-)Projekte zur Verfügung
stehen,
-
strategische
Fragestellungen und Konzepte nicht adäquat bearbeitet werden - und -
-
die Verantwortlichkeiten
im Gebäudemanagement nicht angemessen wahrgenommen werden können.
Aus dieser für alle Seiten nicht zufriedenstellenden Situation leiten
sich auch Haftungs- und Kostenrisiken ab, denen zwingend entgegengetreten
werden sollte.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, die Personalausstattung
im Fachdienst Liegenschaften deutlich um 3, 5 VZÄe aufzustocken und die
Betreuung der Brandschutzsanierung der OBS Uchte personell der Samtgemeinde
Uchte zu übertragen.
Für den Stellenplan 2024 wird die Verwaltung folgende Stellen für den
Fachdienst Liegenschaften anmelden, um den Fachdienst personell und fachlich zu
stärken und eine Neuzuordnung von Aufgaben zu ermöglichen:
a) 1,0 VZÄ Architekt:in für die Projektsteuerung (EG 12)
Um die Vielzahl der geplanten Baumaßnahmen und -projekte adäquat steuern und
die bauherrenseitigen Aufgaben der Projektleitung und -steuerung verlässlich
sicherstellen zu können, bedarf es eines hohen Koordinierungsaufwandes
innerhalb des Fachdienstes und entsprechender personeller Kapazitäten innerhalb
der Projekte.
Die Steuerung innerhalb des Fachdienstes obliegt der Fachdienstleiterin, die
derzeit zugleich Teamleiterin des Teams „Technisches Gebäudemanagement“ und
Projektleiterin in den Großprojekten ist. Um die Aufgaben verantwortbar
wahrnehmen zu können, bedarf es einer adäquaten Unterstützung in der
Steuerungsfunktion und der Umverteilung von Aufgaben innerhalb des Fachdienstes.
b) 2,0 VZÄ Technische Mitarbeiter:in Technische Gebäudeausrüstung (EG 10)
Die technischen Mitarbeiter:innen im Gebäudemanagement sind für die Instandhaltung
der kreiseigenen Gebäude verantwortlich. Als Ingenieure der Fachrichtungen
Architektur, Innenarchitektur und Bauingenieurwesen (nachfolgend zusammenfassend
als „Architekten“ bezeichnet) verfügen sie über die Qualifikation,
Instandhaltungsarbeiten selber zu planen und deren Durchführung zu überwachen.
Bei größeren Projekten werden hierfür externe Planungsbüros beauftragt. Hierbei
übernehmen die Architekten die Rolle der bauherrenseitigen Projektleitung und
-steuerung.
Ihre fachliche Expertise liegt im Bereich der Baukonstruktion und der
Gesamtkoordination. Für die Planung und Instandhaltung der technischen Anlagen
müssen externe Fachplaner hinzugezogen werden, die über ein abgeschlossenes
Ingenieurstudium in den entsprechenden Fachdisziplinen verfügen (z. B.
Elektrotechnik, Versorgungstechnik usw.). Bei kleineren Instandhaltungsarbeiten
an den technischen Anlagen sowie bei deren Wartung erfolgt die fachliche
Einschätzung durch Handwerksfirmen.
In den letzten Jahren kommt der technischen Ausstattung der Gebäude
(TGA) in nahezu jeder Baumaßnahme wachsende Bedeutung zu. Dies reicht von der
Gebäudeheizung über das Trinkwassernetz, Belüftung, Elektrotechnik und
Energieversorgung bis hin zu Gebäudeautomation und sämtlichen Sicherheitstechnischen
Anlagen.
Gleichzeitig steigen mit der zunehmenden Anzahl und Bedeutung der technischen
Anlagen auch die Anforderungen an deren Instandhaltung und die Betreiberpflichten.
Die damit verbundenen umfassenden Prüf-, Wartungs-, Dokumentations- und
Instandhaltungspflichten binden in großem und zunehmendem Umfang Kapazitäten
der Architekten, die für diese Aufgaben nicht über die erforderliche Expertise
verfügen. Zu den prüfpflichtigen Anlagen zählen u.a. Aufzugs-, Brandmelde- und
Alarmierungsanlagen, Rauchabzugs- und Lüftungsanlagen sowie Anlagen, die der
Sicherheitsbeleuchtung und Stromversorgung dienen.
Momentan ist der Landkreis bei der Definition der Anforderung, bei der
Planung und beim Betrieb der technischen Anlagen vollständig auf die fachliche
Bewertung externer Planer oder Fachfirmen angewiesen und damit von deren
Einschätzung abhängig. Gleichzeitig entwickelt sich ein zunehmendes Defizit bei
der Wahrnehmung der Betreiberverantwortung, das mit dem vorhandenen Personal
nicht aufgefangen werden kann.
Um die Betreiberverantwortung fachlich angemessenen wahrnehmen zu können,
die Architekten von den Aufgaben zu entlasten und in den Maßnahmen fachlich
unterstützend mitwirken zu können, besteht der Bedarf an 1,0 VZÄ Technische:r
Mitarbeiter:in im Bereich Elektrotechnik und 1,0 VZÄ Technischer Mitarbeiter:in
im Bereich Heizungs-, Lüftungs-, Sanitärtechnik.
c) 0,5 VZÄ Sachbearbeitung Controlling (A10)
Die Personalanteile
im kaufmännischen Gebäudemanagement reichen nicht aus, um konzeptionelle
Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gebäudemanagements und des
Facility-Management-Systems voranzubringen sowie das Finanzcontrolling für die
Unterhaltungs- und Baumaßnahmen angemessen zu bedienen. Durch eine Aufstockung
in der Sachbearbeitung sollen hierfür entsprechende Kapazitäten geschaffen
werden.
Daneben empfiehlt die Verwaltung, mit der Samtgemeinde Uchte eine
Vereinbarung zur Betreuung der Investitionsmaßnahme „Modernisierung der OBS
Uchte“ zu verhandeln und abzuschließen.
Auf Basis der bestehenden Schulverwaltungsvereinbarung betreut die
Samtgemeinde Uchte bereits die bauliche Unterhaltung des Gebäudekomplexes.
Finanziell wird mit der Schulverwaltungs-vereinbarung dabei ein Stellenanteil
von ungefähr 0,25 VZÄ für einen betreuenden Architekten erstattet, der die
Grundbetreuung abdeckt.
Für die Modernisierung OBS Uchte sind nach einer ersten orientierenden
Kostenschätzung rund 18 Mio. € zu veranschlagen. Die Maßnahme soll parallel zum
laufenden Schulbetrieb realisiert werden und wird daher in mehreren
Bauabschnitten vollzogen. Die Planung soll 2024 aufgenommen werden. Mit einem
Abschluss der Maßnahme ist 2029/2030 zu rechnen.
Für die Betreuung der Maßnahme ist für die Bauherrenleistung der
Projektleitung und -steuerung über die Jahre von einem durchschnittlichen
Personalbedarf in einer Größenordnung von 0,75 VZÄ zu rechnen.
Die Samtgemeinde verfügt nicht über die nötige Personalressource, wäre
aber grundsätzlich bereit, diese zu schaffen, sofern der Landkreis die Kosten
des zusätzlichen Stellenanteils übernimmt. Details wären bei grundsätzlicher
Zustimmung der Kreisgremien entsprechend zu verhandeln.
Obwohl die Leistung der Samtgemeinde ab 2025 ggf. MwSt.-pflichtig werden
kann, sprechen aus Sicht der Verwaltung
die bereits laufende bauliche Betreuung der OBS durch die Samtgemeinde, die
hier ebenfalls fehlenden Personalkapazitäten sowie die räumliche Entfernung für
eine Übertragung der Aufgabe.