Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.
Sachverhalt:
Die
heute noch in Betrieb befindliche Brunnenanlage des Wasserwerkes wurde im Jahr
1958 errichtet und in Betrieb genommen.
Ein
im Jahr 1967 erteiltes Wasserrecht ermöglichte die Entnahme von bis zu 525.000
m³ Grundwasser pro Jahr für die öffentliche Wasserversorgung. Mit Ablauf dieser
Bewilligung nach 25 Jahren in 1992, wurde vorerst eine Verlängerung darüber hinaus
gewährt. Aufgrund des gestiegenen Bedarfs wurde nachfolgend in 1996 eine
jährliche Entnahme von 750.000 m³ zugelassen. Im Jahr 2000 schließlich erfolgte
die Beantragung einer neuen wasserrechtlichen Bewilligung über die jährliche
Entnahme von bis zu 1.100.000 m³. Nach dem im selben Jahr gewährten vorzeitigen
Beginn, wurde schließlich im Februar 2005 durch den LK Nienburg/Weser die
Bewilligung zur Entnahme von bis zu 1.100.000 m³/a Grundwasser erteilt.
Das
1977 durch die Bezirksregierung Hannover festgesetzte Wasserschutzgebiet
basiert somit auf dem damals gültigen Wasserrecht, dass die Entnahme von bis zu
525.000 m³/a zuließ.
Die
Wassergewinnungsanlage des Wasserwerks Hoya entnimmt über insgesamt vier
Bohrbrunnen Grundwasser für die öffentliche Wasserversorgung in der Region.
Bedingt
durch eine genehmigte Erhöhung der Grundwasserentnahmemenge in 2005 sowie in
Anbetracht des Alters der Verordnung, ist nunmehr eine Anpassung der
Gebietsgröße sowie der Verordnungsinhalte vorzunehmen.
In
Absprache mit den beteiligten Behörden und Fachbehörden erfolgte im Jahr 2020
ein Pumpversuch im laufenden Förderbetrieb, um die Größe des Einzugsgebietes
bei maximaler möglicher Entnahme zu überprüfen. Aus den Erkenntnissen des
Pumpversuches ergibt sich das neue Einzugsgebiet der Förderbrunnen und somit
die neue Gebietsabgrenzung für das Wasserschutzgebiet.
Auf
der Grundlage des neuen Hydrogeologischen Gutachtens aus dem Pumpversuch und
gemäß § 51 in Verbindung mit § 52 des Wasserhaushaltsgesetzes, beantragte die
„Wasserversorgung Samtgemeinde Grafschaft Hoya“, im Februar 2021 die
Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Hoya.
Nachdem
die weitere Bearbeitung des Antrages aus 2021 zunächst wegen prioritärerer
Verfahren (z.B. Neufestsetzung WSG Stolzenau) zurückgestellt worden ist, hat
Mitte Oktober 2023 eine Besprechung mit dem Antragsteller stattgefunden, bei
dem letzte Abstimmungen vor Eröffnung des öffentlichen Anhörungsverfahrens getroffen
wurden.
Derzeit
erfolgt noch eine letzte Vorprüfung der landwirtschaftlichen Schutzbestimmungen
durch die LWK. Außerdem werden vom LK geforderte redaktionelle Anpassungen in
den Antragsunterlagen durch den Antragsteller vorgenommen. Anschließend können
die Unterlagen für das öffentliche Anhörungsverfahren (Verordnung,
Karte/Lageplan, Schutzkatalog) finalisiert werden und die öffentliche Auslegung
sowie die formale TöB-Beteiligung beginnen.
/ Eine geografische
Darstellung der veränderten Grenzen im Vergleich zu den bisherigen Grenzen des
WSG ist der anliegenden Karte zu entnehmen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Der
Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
·
Karte zum
Festsetzungs-Vergleich WSG-Gebiet