Betreff
Sachstandsbericht Änderungsverfahren zum WSG Hoya
Vorlage
2023/224
Aktenzeichen
552-WSG Hoya
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

Die heute noch in Betrieb befindliche Brunnenanlage des Wasserwerkes wurde im Jahr 1958 errichtet und in Betrieb genommen.

 

Ein im Jahr 1967 erteiltes Wasserrecht ermöglichte die Entnahme von bis zu 525.000 m³ Grundwasser pro Jahr für die öffentliche Wasserversorgung. Mit Ablauf dieser Bewilligung nach 25 Jahren in 1992, wurde vorerst eine Verlängerung darüber hinaus gewährt. Aufgrund des gestiegenen Bedarfs wurde nachfolgend in 1996 eine jährliche Entnahme von 750.000 m³ zugelassen. Im Jahr 2000 schließlich erfolgte die Beantragung einer neuen wasserrechtlichen Bewilligung über die jährliche Entnahme von bis zu 1.100.000 m³. Nach dem im selben Jahr gewährten vorzeitigen Beginn, wurde schließlich im Februar 2005 durch den LK Nienburg/Weser die Bewilligung zur Entnahme von bis zu 1.100.000 m³/a Grundwasser erteilt.

 

Das 1977 durch die Bezirksregierung Hannover festgesetzte Wasserschutzgebiet basiert somit auf dem damals gültigen Wasserrecht, dass die Entnahme von bis zu 525.000 m³/a zuließ.

 

Die Wassergewinnungsanlage des Wasserwerks Hoya entnimmt über insgesamt vier Bohrbrunnen Grundwasser für die öffentliche Wasserversorgung in der Region.

Bedingt durch eine genehmigte Erhöhung der Grundwasserentnahmemenge in 2005 sowie in Anbetracht des Alters der Verordnung, ist nunmehr eine Anpassung der Gebietsgröße sowie der Verordnungsinhalte vorzunehmen.

 

In Absprache mit den beteiligten Behörden und Fachbehörden erfolgte im Jahr 2020 ein Pumpversuch im laufenden Förderbetrieb, um die Größe des Einzugsgebietes bei maximaler möglicher Entnahme zu überprüfen. Aus den Erkenntnissen des Pumpversuches ergibt sich das neue Einzugsgebiet der Förderbrunnen und somit die neue Gebietsabgrenzung für das Wasserschutzgebiet.

 

Auf der Grundlage des neuen Hydrogeologischen Gutachtens aus dem Pumpversuch und gemäß § 51 in Verbindung mit § 52 des Wasserhaushaltsgesetzes, beantragte die „Wasserversorgung Samtgemeinde Grafschaft Hoya“, im Februar 2021 die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Hoya.

 

Nachdem die weitere Bearbeitung des Antrages aus 2021 zunächst wegen prioritärerer Verfahren (z.B. Neufestsetzung WSG Stolzenau) zurückgestellt worden ist, hat Mitte Oktober 2023 eine Besprechung mit dem Antragsteller stattgefunden, bei dem letzte Abstimmungen vor Eröffnung des öffentlichen Anhörungsverfahrens getroffen wurden.

 

Derzeit erfolgt noch eine letzte Vorprüfung der landwirtschaftlichen Schutzbestimmungen durch die LWK. Außerdem werden vom LK geforderte redaktionelle Anpassungen in den Antragsunterlagen durch den Antragsteller vorgenommen. Anschließend können die Unterlagen für das öffentliche Anhörungsverfahren (Verordnung, Karte/Lageplan, Schutzkatalog) finalisiert werden und die öffentliche Auslegung sowie die formale TöB-Beteiligung beginnen.

 

/    Eine geografische Darstellung der veränderten Grenzen im Vergleich zu den bisherigen Grenzen des WSG ist der anliegenden Karte zu entnehmen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

·         Karte zum Festsetzungs-Vergleich WSG-Gebiet