Der Landkreis beteiligt sich
für einen Zeitraum von drei Jahren am Projekt Cister scapes – cistercian
landscapes connecting Europe. Hierfür wird ein finanzieller Beitrag von bis zu
30.000 € insgesamt geleistet. Die Beteiligung erfolgt unter der Voraussetzung,
dass auch die beiden anderen, lokalen Projektpartner, Stadt Rehburg-Loccum und
Kloster Loccum, einen Beitrag leisten und sich am Projekt beteiligen.
Sachverhalt
Einleitung
In der Sitzung des
Ausschuss für Regionalentwicklung am 26.09.2023 sowie in der Ausschussvorlage
hierzu (Drucksache 2023/148) wurde bereits ausführlich über das ambitionierte Cisterscapes-Projekt berichtet.
Das Kloster Loccum, die Stadt Rehburg-Loccum und der Landkreis Nienburg/Weser sind
für dieses Projekt eine Projektpartnerschaft eingegangen. Die Projektpartner
stimmen darin überein, dass dieses Projekt weiterhin große Potenziale birgt und
auch ein Leuchtturm-Projekt für das Kreisgebiet ist. Der Landkreis hat den
Prozess bisher durch eine finanzielle Beteiligung und durch eine administrative
Unterstützung bei der Fördermittelrecherche unterstützt.
Zukünftige Arbeit und
Entwicklung des Projektes Cisterscapes
Die bisherige Projekt-
Netzwerkarbeit wurde im Wesentlichen durch die Geschäftsführerin des Klosters
und den Bürgermeister der Stadt Rehburg-Loccum geleistet. Das war für beide
Beteiligte neben ihren vielfältigen sonstigen Aufgaben zum Teil außerordentlich
herausfordernd. Deswegen soll in Zukunft eine Assistenzkraft in einer Geschäftsstelle
folgende Aufgaben erfüllen
- Umsetzung, Evaluierung und Berichtswesen für
das Projekt
- Beratung und Unterstützung der beteiligten
Akteure
- Zusammenarbeit mit den Behörden
- Öffentlichkeitsarbeit und Marketing
- Organisation und Durchführung von Informations-,
Fortbildungs- und Kulturveranstaltungen
- Projektcontrolling, Abrechnung,
Mittelanforderung.
Begründung
Zum Einen hat sich das
Netzwerk des Projektes sehr gut entwickelt, so dass immer wieder zusätzliche
neue Themen eingespielt werden, an denen sich die Klosterlandschaft Loccum
aufgrund der personellen Situation derzeit in aller Regel nicht beteiligen
kann.
Zum Anderen ist davon
auszugehen, dass mit Verleihung des Siegels der Koordinierungsaufwand noch
einmal deutlich ansteigen dürfte. Zu bedenken ist dabei, dass das europäische
Kulturerbesiegel kein Schutzsiegel ist, sondern die Qualifizierung einer Stätte
für ihre herausragende europäische Bedeutung darstellt. Damit ist die Aufgabe
verbunden, die europäische Idee von der „Einheit in Vielfalt“ aktiv zu
transportieren.
Die Netzwerkarbeit hat sich
trotz der verschiedenen Krisen der letzten Jahre verfestigt. Sie wird
unabhängig von der Verleihung des Siegels sicherlich fortbestehen.
Bei einer Verleihung des
Siegels muss das Netzwerk zur dauerhaften Sicherung des Kulturerbesiegels
fortbestehen, damit u.a. folgende Aufgaben erfüllt werden:
-
Dauerhafte Sicherung des Kulturerbestatus mit dem Ziel der regelmäßigen
Rezertifizierung
-
Reaktivierung und Erlebbarmachung der Kultur- und Klosterlandschaft Loccum
-
Entwicklung und Durchführung weiterer Projekte mit den Netzwerkpartnern.
Aus
alledem ergibt sich, dass für die Sicherung und Entwicklung der Klosterlandschaft
Loccum personelle und finanzielle Ressourcen erforderlich sind. Aus diesem
Grunde sollen die drei Partner in einen konstruktiven und zielgerichteten
Dialog treten, um eine zukunftsfähige Ausgestaltung dieses Projektes zu
erreichen. Nach Möglichkeit soll ein Teil der erforderlichen Mittel aus noch zu
beantragenden Fördermitteln bestritten werden (ggf. aus dem LEADER-Programm).
Zur Kofinanzierung wird der Landkreis einen Beitrag von bis zu 30.000 € für
einen dreijährigen Zeitraum leisten.
Der Rat der Stadt Rehburg-Loccum hat sich bereits
mit der Angelegenheit befasst und nahezu einstimmig dafür ausgesprochen, dieses
Projekt weiter zu stärken. Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass auch
die anderen beiden Projektträger Kloster Loccum und Landkreis Nienburg/Weser
Gleiches tun.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es entstehen Kosten in Höhe
von bis zu 30.000 € für einen3-jährigen Zeitraum, der voraussichtlich 2024
beginnt. Diese Mittel müssen im Produkt 54110 in die Haushalte der
entsprechenden Jahre eingestellt werden. Für 2024 können die Mittel ggf. zunächst
aus dem Deckungskreis entnommen werden. Die Beitragsmittel bzw. die Restsumme
(falls 2024 bereits Zahlungen geleistet werden) wird in den Haushalt für 2025
eingestellt.