Betreff
Zusammenarbeit im Projekt Cisterscapes – cistercian landscapes connecting Europe - Zisterziensische Klosterlandschaft Loccum
Vorlage
2023/227
Aktenzeichen
54.81.76
Art
Beschlussvorlage

Der Landkreis beteiligt sich für einen Zeitraum von drei Jahren am Projekt Cister scapes – cistercian landscapes connecting Europe. Hierfür wird ein finanzieller Beitrag von bis zu 30.000 € insgesamt geleistet. Die Beteiligung erfolgt unter der Voraussetzung, dass auch die beiden anderen, lokalen Projektpartner, Stadt Rehburg-Loccum und Kloster Loccum, einen Beitrag leisten und sich am Projekt beteiligen.


Sachverhalt

Einleitung

In der Sitzung des Ausschuss für Regionalentwicklung am 26.09.2023 sowie in der Ausschussvorlage hierzu (Drucksache 2023/148) wurde bereits ausführlich über das  ambitionierte Cisterscapes-Projekt berichtet. Das Kloster Loccum, die Stadt Rehburg-Loccum und der Landkreis Nienburg/Weser sind für dieses Projekt eine Projektpartnerschaft eingegangen. Die Projektpartner stimmen darin überein, dass dieses Projekt weiterhin große Potenziale birgt und auch ein Leuchtturm-Projekt für das Kreisgebiet ist. Der Landkreis hat den Prozess bisher durch eine finanzielle Beteiligung und durch eine administrative Unterstützung bei der Fördermittelrecherche unterstützt.

Zukünftige Arbeit und Entwicklung des Projektes Cisterscapes

Die bisherige Projekt- Netzwerkarbeit wurde im Wesentlichen durch die Geschäftsführerin des Klosters und den Bürgermeister der Stadt Rehburg-Loccum geleistet. Das war für beide Beteiligte neben ihren vielfältigen sonstigen Aufgaben zum Teil außerordentlich herausfordernd. Deswegen soll in Zukunft eine Assistenzkraft in einer Geschäftsstelle folgende Aufgaben erfüllen

  • Umsetzung, Evaluierung und Berichtswesen für das Projekt
  • Beratung und Unterstützung der beteiligten Akteure
  • Zusammenarbeit mit den Behörden
  • Öffentlichkeitsarbeit und Marketing
  • Organisation und Durchführung von Informations-, Fortbildungs- und Kulturveranstaltungen
  • Projektcontrolling, Abrechnung, Mittelanforderung.

Begründung

Zum Einen hat sich das Netzwerk des Projektes sehr gut entwickelt, so dass immer wieder zusätzliche neue Themen eingespielt werden, an denen sich die Klosterlandschaft Loccum aufgrund der personellen Situation derzeit in aller Regel nicht beteiligen kann.

Zum Anderen ist davon auszugehen, dass mit Verleihung des Siegels der Koordinierungsaufwand noch einmal deutlich ansteigen dürfte. Zu bedenken ist dabei, dass das europäische Kulturerbesiegel kein Schutzsiegel ist, sondern die Qualifizierung einer Stätte für ihre herausragende europäische Bedeutung darstellt. Damit ist die Aufgabe verbunden, die europäische Idee von der „Einheit in Vielfalt“ aktiv zu transportieren.

Die Netzwerkarbeit hat sich trotz der verschiedenen Krisen der letzten Jahre verfestigt. Sie wird unabhängig von der Verleihung des Siegels sicherlich fortbestehen.

Bei einer Verleihung des Siegels muss das Netzwerk zur dauerhaften Sicherung des Kulturerbesiegels fortbestehen, damit u.a. folgende Aufgaben erfüllt werden:

-       Dauerhafte Sicherung des Kulturerbestatus mit dem Ziel der regelmäßigen Rezertifizierung

-       Reaktivierung und Erlebbarmachung der Kultur- und Klosterlandschaft Loccum

-       Entwicklung und Durchführung weiterer Projekte mit den Netzwerkpartnern.

Aus alledem ergibt sich, dass für die Sicherung und Entwicklung der Klosterlandschaft Loccum personelle und finanzielle Ressourcen erforderlich sind. Aus diesem Grunde sollen die drei Partner in einen konstruktiven und zielgerichteten Dialog treten, um eine zukunftsfähige Ausgestaltung dieses Projektes zu erreichen. Nach Möglichkeit soll ein Teil der erforderlichen Mittel aus noch zu beantragenden Fördermitteln bestritten werden (ggf. aus dem LEADER-Programm). Zur Kofinanzierung wird der Landkreis einen Beitrag von bis zu 30.000 € für einen dreijährigen Zeitraum leisten.

Der Rat der Stadt Rehburg-Loccum hat sich bereits mit der Angelegenheit befasst und nahezu einstimmig dafür ausgesprochen, dieses Projekt weiter zu stärken. Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass auch die anderen beiden Projektträger Kloster Loccum und Landkreis Nienburg/Weser Gleiches tun.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten in Höhe von bis zu 30.000 € für einen3-jährigen Zeitraum, der voraussichtlich 2024 beginnt. Diese Mittel müssen im Produkt 54110 in die Haushalte der entsprechenden Jahre eingestellt werden. Für 2024 können die Mittel ggf. zunächst aus dem Deckungskreis entnommen werden. Die Beitragsmittel bzw. die Restsumme (falls 2024 bereits Zahlungen geleistet werden) wird in den Haushalt für 2025 eingestellt.